V26/59/236VGV OFFEN
Beschafft wird eine Maßnahme zur Unterstützung erwerbsfähiger, leistungsberechtigter allein- oder alleinerziehender Mütter und Väter ab 18 Jahren sowie schwangerer Frauen ab 18 Jahren gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 3 SGB III.
Der Leistungsgegenstand umfasst frühe Aktivierung, individuelle Berufswegeplanung, Potenzialanalysen, Einzelcoachings, Kleingruppenveranstaltungen, Workshops, Praktika und offene Treffen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
Zusätzlich ist parallel zu den Präsenzzeiten am Maßnahmenstandort in Solingen eine niedrigschwellige Kinderbetreuung bereitzustellen, wobei die Aufsichtspflicht weiterhin bei den Erziehenden liegt.
Die Präsenzzeit der Teilnehmenden liegt im Schnitt bei 12 Stunden pro Woche bei maximal 45 Teilnehmendenplätzen pro Monat mit laufendem Einstieg.
Leistungsgegenstand ist eine Maßnahme gem. § 16 Abs. 1 SGB II i.V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 3 SGB III zur Unterstützung von • erwerbsfähigen leistungsberechtigten (allein)erziehenden Müttern und Vätern ab dem 18. Lebensjahr, deren jüngstes Kind bei Zuweisung i.d.R. noch unter 6 Jahren bzw. im Vorschulalter ist und die aufgrund fehlender Kinderbetreuung dem Arbeitsmarkt noch nicht zur Verfügung stehen, • erwerbsfähigen leistungsberechtigten Frauen ab dem 18. Lebensjahr, die ein Kind erwarten und bereits während der Schwangerschaft an der Maßnahme teilnehmen sollen. Im Treffpunkt für Erziehende soll der Ansatz der frühen Aktivierung und die Vorbereitung des beruflichen Integrationsprozesses im Vordergrund stehen. Durch frühe Ansprache und Aktivierung verbunden mit individueller Berufswegeplanung sollen sich die Beschäftigungschancen der Erziehenden verbessern. Das Unterstützungsangebot beinhaltet auch eine niedrigschwellige Kinderbetreuung parallel zu den Betreuungszeiten am Maßnahmenstandort. Die Zielgruppe soll an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herangeführt, Vermittlungshemmnisse festgestellt, verringert und beseitigt werden und in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unter anderem durch Praktika vermittelt werden. Durch den Einsatz verschiedener Methoden, insbesondere Potenzialanalysen, Einzelcoachings, Kleingruppenveranstaltungen bzw. Workshops, Praktika und offener Treffen der Erziehenden, soll das Maßnahmeziel erreicht werden. Parallel zu den Präsenzzeiten in der Maßnahme ist eine niedrigschwellige Kinderbetreuung bereitzustellen, so dass einerseits eine erste, stundenweise räumliche Trennung zwischen Eltern und Kind als Vorbereitung auf die spätere Arbeitsaufnahme erprobt wird und andererseits durch die Nähe des Elternteils eine allmähliche Eingewöhnung in die Distanz möglich ist. So erhalten die Betroffenen die Möglichkeit, die Kinderbetreuung ganz praktisch zu trainieren. Dabei ist zu beachten, dass die Aufsichtspflicht in diesem Fall weiterhin bei den Erziehenden liegt. Für die ausgeschriebene Leistung sind insgesamt maximal 45 Teilnehmendenplätze pro Monat mit einem laufenden Einstieg vorgesehen. Nicht besetzte Teilnehmendenplätze können umgehend durch den Auftraggeber nachbesetzt werden. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die gesamte Vertragslaufzeit zu, mindestens 38 Teilnehmendenplätze abzunehmen. Der Auftraggeber kann innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit bis zum Erreichen der maximalen Gesamtplatzzahl (45 Teilnehmendenplätze) Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Die Abrufe der Einzelaufträge (Einzelabrufe) erfolgen durch den Auftraggeber. Die Zuweisungsdauer für die Teilnehmenden wird individuell festgelegt. Die Zuweisungsdauer kann in begründeten Einzelfällen verlängert werden. Die Präsenzzeit liegt im Schnitt bei 12 Stunden/Woche.
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| Los | Leistung | Ausführung |
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| LOT-0001 | Treffpunkt für Erziehende 2027 Leistungsgegenstand ist eine Maßnahme gem. § 16 Abs. 1 SGB II i.V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 3 SGB III zur Unterstützung von • erwerbsfähigen leistungsberechtigten (allein)erziehenden Müttern und Vätern ab dem 18. Lebensjahr, deren jüngstes Kind bei Zuweisung i.d.R. noch unter 6 Jahren bzw. im Vorschulalter ist und die aufgrund fehlender Kinderbetreuung dem Arbeitsmarkt noch nicht zur Verfügung stehen, • erwerbsfähigen leistungsberechtigten Frauen ab dem 18. Lebensjahr, die ein Kind erwarten und bereits während der Schwangerschaft an der Maßnahme teilnehmen sollen. Im Treffpunkt für Erziehende soll der Ansatz der frühen Aktivierung und die Vorbereitung des beruflichen Integrationsprozesses im Vordergrund stehen. Durch frühe Ansprache und Aktivierung verbunden mit individueller Berufswegeplanung sollen sich die Beschäftigungschancen der Erziehenden verbessern. Das Unterstützungsangebot beinhaltet auch eine niedrigschwellige Kinderbetreuung parallel zu den Betreuungszeiten am Maßnahmenstandort. Die Zielgruppe soll an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herangeführt, Vermittlungshemmnisse festgestellt, verringert und beseitigt werden und in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unter anderem durch Praktika vermittelt werden. Durch den Einsatz verschiedener Methoden, insbesondere Potenzialanalysen, Einzelcoachings, Kleingruppenveranstaltungen bzw. Workshops, Praktika und offener Treffen der Erziehenden, soll das Maßnahmeziel erreicht werden. Parallel zu den Präsenzzeiten in der Maßnahme ist eine niedrigschwellige Kinderbetreuung bereitzustellen, so dass einerseits eine erste, stundenweise räumliche Trennung zwischen Eltern und Kind als Vorbereitung auf die spätere Arbeitsaufnahme erprobt wird und andererseits durch die Nähe des Elternteils eine allmähliche Eingewöhnung in die Distanz möglich ist. So erhalten die Betroffenen die Möglichkeit, die Kinderbetreuung ganz praktisch zu trainieren. Dabei ist zu beachten, dass die Aufsichtspflicht in diesem Fall weiterhin bei den Erziehenden liegt. Für die ausgeschriebene Leistung sind insgesamt maximal 45 Teilnehmendenplätze pro Monat mit einem laufenden Einstieg vorgesehen. Nicht besetzte Teilnehmendenplätze können umgehend durch den Auftraggeber nachbesetzt werden. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die gesamte Vertragslaufzeit zu, mindestens 38 Teilnehmendenplätze abzunehmen. Der Auftraggeber kann innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit bis zum Erreichen der maximalen Gesamtplatzzahl (45 Teilnehmendenplätze) Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Die Abrufe der Einzelaufträge (Einzelabrufe) erfolgen durch den Auftraggeber. Die Zuweisungsdauer für die Teilnehmenden wird individuell festgelegt. Die Zuweisungsdauer kann in begründeten Einzelfällen verlängert werden. Die Präsenzzeit liegt im Schnitt bei 12 Stunden/Woche. | Dez. 2026 – Dez. 2027 |
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung der Vergabestelle.