2022-67-776VGV OFFEN
Strahlenschutzplanung für den Neubau Zentralklinikum 2. Bauabschnitt am Universitätsklinikum Bonn
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Die Ausschreibung ist in 1 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.
| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0001 | Neubau Zentralklinikum 2.BA Strahlenschutzplanung Gegenstand der Ausschreibung sind Sachverständigenleistungen Strahlenschutz (strahlenschutztechnische Planungs- und Baubegleitung) im Rahmen des Neubaus Zentralklinikum - 2. Bauabschnitt am Universitätsklinikum Bonn. Das Universitätsklinikum Bonn (UKB) errichtet als Maximalversorger einen Ersatzneubau für das Operative Zentrum als zweiten Bauabschnitt des neuen Zentralklinikums im funktionalen Zusammenhang mit dem im Bau befindlichen Herzzentrum (1. Bauabschnitt). Das Gebäude umfasst Erdgeschoss, vier Obergeschosse und ein Untergeschoss mit u. a. Zentral-OP mit 16 OP-Sälen, Intensivpflege mit 48 Betten, Allgemeinpflege mit 130 Betten, Ambulanzflächen sowie CT- und MRT-Diagnostik; die Nutzfläche beträgt ca. 17.000 m². Strahlenschutzrelevant sind nach derzeitigem Planungsstand insbesondere zwei CT-Räume für Interventionen, drei CT-Räume mit Narkose, drei Eingriffsräume, ein Gipsraum, die Intensivstation mit 48 Einbettzimmern (mobile Röntgenarbeiten), zwei Hybrid-OP (Monoplan-Angiographie), 14 OP-Säle mit radiologischen Systemen bzw. mobilem CT sowie drei Röntgenaufnahmeräume. Die Leistungen umfassen die Ermittlung der strahlenschutzrelevanten Anforderungen, die Erstellung und Fortschreibung des Strahlenschutzkonzepts, Abschirmberechnungen einschließlich Nachweis der Einhaltung der Dosisgrenzwerte, die Dimensionierung der Abschirmbauteile, die Prüfung der Entwurfs-, Ausführungs- und Montageplanung sowie der Leistungsverzeichnisse, die Abstimmung mit Objekt-, Tragwerks-, TGA- und Medizintechnikplanung sowie den Geräteherstellern und die baubegleitende Kontrolle der Abschirmmaßnahmen. Nicht Gegenstand sind die TÜV-Abnahmen der Großgeräte sowie das Genehmigungs- bzw. Anzeigeverfahren, die der Auftraggeber selbst erbringt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Leistungsstufe 1 (Vorplanung) wird verbindlich beauftragt; Leistungsstufe 2 (Entwurfsplanung), Leistungsstufe 3 (Ausführungsplanung und Vergaben) und Leistungsstufe 4 (baubegleitende Leistungen und Dokumentation) sowie die Bedarfsposition werden optional abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. | — |
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