S-BSB-S-2026-0008VGV OFFEN

Sanierung Straßenbeleuchtung - Umstellung auf LED

Ausschreibende Stelle
Stadt Bad Segeberg - Der Bürgermeister -
Leistungsort
Segeberg
Angebotsfrist
29. September 2026, 21:59 in 26 Tagen
Leistung
CPV 34928500
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Zusammenfassung von TenderGenie automatisch erstellt

Im Zuge einer Teilsanierungsmaßnahme in der Stadt Bad Segeberg werden Lampenköpfe von konventioneller Beleuchtungstechnik auf LED-Technik umgestellt.

Die Bestandsleuchten erhalten neue Leuchtenköpfe des Leuchtensystems Luma gen3 nach exakter Vorgabe durch den Auftraggeber.

Das Anschlusskabel vom Leuchtenkopf bis zur Mastklappe ist als vorkonfektionierte Leitung mit auszutauschen und bei der Bestellung der Leuchtenköpfe mitzubestellen.

Jeder Leuchtenkopf erhält eine Programmierung mit dezentraler Dimmung in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 05:00 Uhr auf 50 Prozent.

Die Arbeiten erfolgen in Straßenzügen in einem Zuge, wobei ein maximaler Anstellwinkel von 5 Grad einzuhalten ist, der bei Blendungsgefahr für Anwohner auf 0 Grad zu reduzieren ist.

Die Maßnahme umfasst Straßen in Bad Segeberg wie Am Kurpark, Christiansfelde, Hamdorfer Weg, Kleinbahnstraße, Krankenhausstraße, Lindhofstraße, Lornsenstraße, Lübecker Landstraße, Lübecker Straße, Marienstraße, Matthias Claudius Weg, Mecklenburger Straße, Meisenweg, Mühlenkamp, Nelkenweg, Neue Straße, Oberbergstraße, Oldesloer Straße, Pommernstraße, Redderblecken, Riihimäkistraße, Rosenstraße, Schlangenredder, Schlesienstraße, Seekoppel, St. Jürgen, Stauffenbergstraße, Steinkamp, Tegelkoppel, Teichstraße, Teterower Straße, Theodor Heuss Ring, Theodor Storm Straße, Thüringer Straße, Wacholderstraße, Weichseldamm und Winklersgang.

Für alle Mastleuchten sind zwingend Produkte der Firma Signify Beleuchtungstechnik GmbH anzubieten, alternative Fabrikate werden nicht zugelassen.

Bei der Ausführung sind VDE-Vorschriften, VDI-Richtlinien, die DIN-Normreihe, VOB/VOL, die Landesbauordnung, technische Anschlussbedingungen des örtlichen EVU, die Fernsprechordnung der deutschen Bundespost sowie Auflagen der Gewerbeaufsicht, Bauaufsicht und Brandschutzbehörde zu beachten.

Quelle: AusschreibungsLV_Maßnahme7u8.pdf , Seite 1–3 Dieser Text wurde maschinell aus den Vergabeunterlagen erstellt. Er kann Fehler enthalten und ist nicht Teil der offiziellen Ausschreibung — maßgeblich sind allein die Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Vergabestelle

Im Zuge einer Teilsanierungsmaßnahme der Stadt Bad Segeberg sollen Lampenköpfe von konventioneller Beleuchtungstechnik auf LED-Technik umgestellt werden. Das Anschlusskabel der Leuchtenköpfe ist bis zur Mastklappe (Kabelübergangskasten) mit auszutauschen. Die Maßnahme erhält eine Zuwendung aus dem Klima- und Transformationsfonds, Zukunkft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH, Stresemannstraße 69-71, 10963 Berlin, Förderkennzeichen: 67K32812. Information zur Nationalen Klimaschutzinitiative: "Nationale Klimaschutzinitiative: Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen."

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Lose

Die Ausschreibung ist in 1 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.

Los Leistung Ausführung
LOT-0000 Sanierung Straßenbeleuchtung - Umstellung auf LED Lieferung und Montage von 481 Leuchtenköpfen, inkl. vorkonfektioniertem Kabel und Kabelübergangskästen Nov. 2026 – Aug. 2027

Vergabeunterlagen

Verfahren

Verfahrensart
VGV
Veröffentlicht
24. August 2026
Angebotsfrist
29. September 2026, 21:59

Vergabestelle

Stelle
Stadt Bad Segeberg - Der Bürgermeister -
Kontakt
vergabestelle@badsegeberg.de
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Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung der Vergabestelle.