2026-2732-00017VGV OFFEN
Beschafft werden Sicherheitsdienstleistungen für die Inobhutnahmeeinrichtungen des Jugendamtes in den Objekten Teplitzer Straße 10 und Rudolf-Bergander-Ring 43.
Das eingesetzte Sicherheitspersonal muss über eine Sachkundeprüfung nach §34a Gewerbeordnung verfügen, als zuverlässig im Bewacherregister gemeldet sein und einen Nachweis als Brandschutzhelfer nach DGUV 205-023 sowie als Ersthelfer gemäß §10 Arbeitsschutzgesetz erbringen.
Mindestens ein Mitarbeiter des Auftragnehmers muss eine Ausbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit, Datenschutzbeauftragter oder Weiterbildungspädagoge nachweisen, wobei das Personal Deutschkenntnisse auf Niveau B2 und zu 25 Prozent zusätzliche Sprachkenntnisse in Russisch, Englisch, Kurdisch oder Persisch auf Niveau B1 besitzen muss.
Das Personal muss für physisch und psychisch anstrengende Einsätze geeignet sein, über mehrjährige Erfahrungen mit Kindern und Jugendlichen im Sicherheitsdienst verfügen, für Deeskalationen trainiert sein und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30 a Abs. 1 und 2 Bundeszentralregister vorlegen.
Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen im Objekt Teplitzer Straße 10 in 01219 Dresden sowie Bewachungsleistungen auf Abruf
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Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar
Die Ausschreibung ist in 1 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.
| Los | Leistung | Ausführung |
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| LOT-0000 | Rahmenvereinbarung Sicherheitsdienstleistungen Teplitzer Straße 10 Die nachfolgenden Gesamtmengen sind für 2 Jahre angegeben: 9.911 Stunden Bewachungsleistungen Montag bis Samstag 6:00 bis 23:00 Uhr 4.081 Stunden Bewachungsleistungen Montag bis Samstag 23:00 bis 06:00 Uhr 2.328 Stunden Bewachungsleistungen an Sonntagen 0:00 bis 24:00 Uhr 480 Stunden Bewachungsleistungen an Feiertagen 0:00 bis 24:00 Uhr 96 Stunden Einweisung vor Ort mit einer Sicherheitskraft (28. bis 31. Dezember 2026) geschätzt 700 Stunden, maximal 1.300 Stunden Bewachungsleistungen auf Abruf | Dez. 2026 – Nov. 2028 |
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung der Vergabestelle.