26/N/0023/SBVGV OFFEN
Beschafft werden Drucklayout, Herstellung und Auslieferung von Beschilderung an Deichen und Gewässern.
Die Lieferung erfolgt für verschiedene Flussbereiche in Sachsen-Anhalt, darunter Schönebeck, Wittenberg, Sangerhausen, Merseburg, Halberstadt, Genthin und Osterburg sowie für den Allerverband und die UHV Obere Ohre.
Zu den zu beschildernden Bauwerken gehören Schöpfwerke wie Gerwisch, Lödderitz und Aken, Wehre wie Elbeu und Jersleben, Sielanlagen, Schleusen wie die Herrenmühlenschleuse und Pegel wie Aken (Taube).
Die Beschilderung umfasst verschiedene Typen, die im Dokument als Schild 1 bis Schild 11 sowie als spezifische Beschilderung für Bauwerksarten wie Wehr, Siel und Schöpfwerk aufgeführt sind.
Beschaffung von Deichbeschilderung und Schildern für technische Anlagen im Verantwortungsbereich des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen - Anhalt als Rahmenvertrag - Fertigung und Lieferung von 12 abgestimmten Musterschildern - Fertigung und Lieferung von ca. 3.288 Schildern mit definiertem Schriftsatz - Fertigung und Lieferung von ca. 100 Schildern mit variablem Schriftsatz
TenderGenie liest täglich alle deutschen Vergabeplattformen und benachrichtigt Sie, wenn eine Ausschreibung zu Ihrem Betrieb passt. Aus dieser Seite abgeleitet:
Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar
Die Ausschreibung ist in 1 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.
| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0000 | Beschaffung von Beschilderung - Herstellung und Lieferung (Rahmenvertrag) Beschaffung von Deichbeschilderung und Schildern für technische Anlagen im Verantwortungsbereich des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen - Anhalt als Rahmenvertrag - Fertigung und Lieferung von 12 abgestimmten Musterschildern - Fertigung und Lieferung von ca. 3.288 Schildern mit definiertem Schriftsatz - Fertigung und Lieferung von ca. 100 Schildern mit variablem Schriftsatz | Okt. 2026 – Okt. 2030 |
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung der Vergabestelle.