ZV-GV-26-1047000-4121.06VGV OFFEN

Lieferung von elektrischer Energie Ökostrom für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen im Bundesland Schleswig-Holstein

Ausschreibende Stelle
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Leistungsort
Kiel, Kreisfreie Stadt
Angebotsfrist
29. Oktober 2026, 09:00 in 3 Tagen
Leistung
CPV 09300000
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Beschafft wird die Lieferung von elektrischer Energie als 100-prozentige Ökostrom-Vollstromversorgung für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen im Bundesland Schleswig-Holstein.

Der gelieferte Strom muss vollständig aus erneuerbaren Energiequellen stammen, wobei als zulässige Quellen Wasserkraft, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Biomasse sowie der biologisch abbaubare Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie definiert sind.

Der reine Energiepreis für das Lieferjahr 2027 wird an zwei Beschaffungszeitpunkten im Jahr 2026 ermittelt, wobei an jedem Termin 50 Prozent der vorgesehenen Beschaffungsmenge bepreist werden.

Quelle: 2_03 Leistungsbeschreibung.pdf , Seite 1–3 Dieser Text wurde maschinell aus den Vergabeunterlagen erstellt. Er kann Fehler enthalten und ist nicht Teil der offiziellen Ausschreibung — maßgeblich sind allein die Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Vergabestelle

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (100 % Ökostrom) als Vollstromversorgung für die in den Vergabeunterlagen bezeichneten Abnahmestellen der Auftraggeber. Der zur Versorgung der Abnahmestellen gelieferte Strom muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Ökostrom im Sinne dieser Ausschreibung ist Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird. Zulässige Energiequellen sind insbesondere: Wasserkraft einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas sowie der biologisch abbaubare Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Soweit Strom aus Biomasse eingesetzt wird, müssen die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen an die eingesetzten Energieträger sowie, soweit einschlägig, die gesetzlichen Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt sein. Strom aus Kernenergie sowie Strom, der aus fossilen Energieträgern, insbesondere Kohle, Erdgas oder Mineralöl, erzeugt wurde, erfüllt die Anforderungen dieser Ausschreibung nicht. Dies gilt auch für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, soweit dieser unter Einsatz fossiler Energieträger erzeugt wurde. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Ausschreibung umfasst insgesamt 2 Lose mit ca. 499 Abnahmestellen und einem jährlichen Gesamtverbrauch von ca. 4,3 GWh. Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden von der ausschreibenden Stelle auf 2 Lose verteilt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Stromliefervertrag verwiesen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Toleranzband: Für das Lieferjahr 2027 gilt für jeden Auftraggeber ein Toleranzband von ± 10 % der für diesen Auftraggeber maßgeblichen Gesamt-Referenzmenge. Die Mindestabnahmemenge zu den vereinbarten Lieferkonditionen beträgt je Auftraggeber 90 % der Gesamt-Referenzmenge des Lieferjahres 2027. Die Maximalabnahmemenge zu den vereinbarten Lieferkonditionen beträgt je Auftraggeber 110 % der Gesamt-Referenzmenge des Lieferjahres 2027. Für die Prüfung des Toleranzbandes werden die tatsächlichen Verbrauchsmengen sämtlicher im Lieferjahr 2027 zur Versorgung angemeldeter Abnahmestellen des jeweiligen Auftraggebers gemeinsam betrachtet. Soweit innerhalb eines Auftraggebers unterschiedliche Preis- oder Messgruppen bestehen, werden deren Verbrauchsmengen für die Prüfung des Toleranzbandes zusammengefasst. Verbrauchsabweichungen innerhalb des Toleranzbandes führen zu keiner gesonderten Mehr- oder Mindermengenabrechnung. Eine gesonderte Mehr- oder Mindermengenabrechnung kann ausschließlich für Verbrauchsmengen erfolgen, die außerhalb des vorstehend festgelegten Toleranzbandes liegen. Hinsichtlich der Einzelheiten der Mehr- und Mindermengenabrechnung wird auf Ziffer 10 dieser Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Betrachtung des Toleranzbandes erfolgt für jeden Teilnehmer gesondert. Maßgeblich ist die Summe der tatsächlichen Verbrauchsmengen sämtlicher im Lieferjahr 2027 zur Versorgung angemeldeter Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers im Verhältnis zu dessen Gesamt-Referenzmenge. Ein Ausgleich von Mehr- oder Minderverbräuchen zwischen verschiedenen Teilnehmern desselben Loses findet nicht statt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die maximal beziehbare Energiemenge beträgt für das Lieferjahr 2027 je Auftraggeber 150 % der für diesen Auftraggeber maßgeblichen Gesamt-Referenzmenge. Unabhängig hiervon beträgt die absolute Höchstmenge der im Rahmen des jeweiligen Loses insgesamt beziehbaren Energie 150 % der für das betreffende Los ausgewiesenen Gesamt-Referenzmenge. Der Mengenbereich zwischen 110 % und 150 % der jeweiligen Gesamt-Referenzmenge gehört nicht zum Toleranzband und wird nach den Regelungen zur Mehrmengenabrechnung abgerechnet. Die vorstehenden Höchstmengen stellen keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers dar. Eine Verpflichtung zur Abnahme besteht ausschließlich nach Maßgabe der Regelungen zum Toleranzband und der sonstigen Vertragsbestimmungen. Mit Erreichen der für das jeweilige Los festgelegten absoluten Höchstmenge können aus der Rahmenvereinbarung keine weiteren Liefermengen zu den Bedingungen dieser Ausschreibung verlangt werden. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Pro Los wird ein Rahmenvertrag mit einem Anbieter geschlossen. Es erfolgt keine Los- oder Zuschlagslimitierung.

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Energie & Versorgung Kiel, Kreisfreie Stadt Öffentliche Auftraggeber

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Lose

Die Ausschreibung ist in 2 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.

Los Leistung Ausführung
LOT-0001 Amt ST Stadt Niebüll, Gemeinde Leck, Amt Südtondern mit ca. 234 Abnahmestellen und einer Referenzmenge von 2,6 GWh. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Stromliefervertrag verwiesen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die maximal beziehbare Energiemenge beträgt für das Lieferjahr 2027 je Auftraggeber 150 % der für diesen Auftraggeber maßgeblichen Gesamt-Referenzmenge. Unabhängig hiervon beträgt die absolute Höchstmenge der im Rahmen des jeweiligen Loses insgesamt beziehbaren Energie 150 % der für das betreffende Los ausgewiesenen Gesamt-Referenzmenge. Der Mengenbereich zwischen 110 % und 150 % der jeweiligen Gesamt-Referenzmenge gehört nicht zum Toleranzband und wird nach den Regelungen zur Mehrmengenabrechnung abgerechnet. Die vorstehenden Höchstmengen stellen keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers dar. Eine Verpflichtung zur Abnahme besteht ausschließlich nach Maßgabe der Regelungen zum Toleranzband und der sonstigen Vertragsbestimmungen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mit Erreichen der für das jeweilige Los festgelegten absoluten Höchstmenge können aus der Rahmenvereinbarung keine weiteren Liefermengen zu den Bedingungen dieser Ausschreibung verlangt werden Dez. 2026 – Dez. 2027
LOT-0002 Kom 27 Gemeinden des Amtes Südtondernmit ca. 265 Abnahmestellen und einer Referenzmenge von 1,7 GWh. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Stromliefervertrag verwiesen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die maximal beziehbare Energiemenge beträgt für das Lieferjahr 2027 je Auftraggeber 150 % der für diesen Auftraggeber maßgeblichen Gesamt-Referenzmenge. Unabhängig hiervon beträgt die absolute Höchstmenge der im Rahmen des jeweiligen Loses insgesamt beziehbaren Energie 150 % der für das betreffende Los ausgewiesenen Gesamt-Referenzmenge. Der Mengenbereich zwischen 110 % und 150 % der jeweiligen Gesamt-Referenzmenge gehört nicht zum Toleranzband und wird nach den Regelungen zur Mehrmengenabrechnung abgerechnet. Die vorstehenden Höchstmengen stellen keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers dar. Eine Verpflichtung zur Abnahme besteht ausschließlich nach Maßgabe der Regelungen zum Toleranzband und der sonstigen Vertragsbestimmungen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mit Erreichen der für das jeweilige Los festgelegten absoluten Höchstmenge können aus der Rahmenvereinbarung keine weiteren Liefermengen zu den Bedingungen dieser Ausschreibung verlangt werden Dez. 2026 – Dez. 2027

Vergabeunterlagen

Verfahren

Verfahrensart
VGV
Veröffentlicht
22. September 2026
Fragefrist
22. Oktober 2026
Angebotsfrist
29. Oktober 2026, 09:00

Vergabestelle

Stelle
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Kontakt
e-vergabe-beschaffung@gmsh.de
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