2111-03-363.2VOB/A-EU OFFEN
Beschafft werden schadstoffarme Baustoffe und Bauprodukte für die Gewerke Baumeisterarbeiten (Mauerarbeiten, Betonarbeiten, Putz- und Stuckarbeiten, Estricharbeiten) gemäß Qualitätsniveau 3 (QN 3) nach BNB-Steckbrief 1.1.6.
Für Spachtelmassen, staubbindende Grundierungen und Betonschutzbeschichtungen ist eine Wasserbasis mit einem VOC-Gehalt unter 30 g/l vorgeschrieben, wobei EP- oder PU-Produkte ausgeschlossen sind.
Dispersions- und PU-Klebstoffe für geschäumte Dämmstoffe im Außenbereich dürfen einen VOC-Gehalt von weniger als 40 g/l sowie weniger als 0,1 % Chlorparaffine aufweisen, wobei bei PU-Klebstoffen zudem PBDE und TCEP unter 0,1 % liegen müssen.
Dichtungsmassen, Fugendichtstoffe und Klebstoffe auf Basis von PU, SMP, Acrylat oder Silikon müssen weniger als 0,1 % Chlorparaffine enthalten, während PU-Klebstoffe zusätzlich die GISCODE-Einstufung PU10 oder PU20 und einen TCEP-Anteil unter 0,1 % erfordern.
Beschichtungen zur Untergrundbehandlung im Innenbereich auf Basis von Epoxidharz, PU, Dispersion oder PMMA müssen den GISCODE-Kennzeichnungen D1, RE0, RE1, RU 0,5, RU1, PU 10, PU 20 oder RMA10 entsprechen.
PU- und EP-Versiegelungen sowie Fließbeschichtungen auf mineralischen Oberflächen müssen das AgBB-Schema einhalten und spezifische GISCODE-Einstufungen wie PU10, PU20, RE1, RE0 oder RE2 erfüllen.
Bitumenbeschichtungen kalt verarbeitet sowie Bitumenvoranstriche beim Umkehrdach benötigen die GISCODE-Einstufungen BBP 10, BBP 20 oder gegebenenfalls BBP 30.
Kunstschaum-Dämmstoffe und Spritz- sowie Montageschäume müssen frei von halogenierten Treibmitteln sein, wobei UF-Schäume unzulässig sind und spezifische Grenzwerte für HBCDD in EPS/XPS sowie TCEP in PUR/PIR von unter 0,1 % gelten.
Fassadenputze sollen biozidarm oder biozidfrei ausgeführt werden, andernfalls ist eine Dokumentation aller eingesetzten bioziden Wirkstoffe erforderlich.
Innendämmungen aus nachwachsenden Rohstoffen dürfen weniger als 0,1 % reproduktionstoxische Borverbindungen enthalten, während gummiartige Dämmprodukte im Innenbereich frei von Altreifengranulat und Chlorparaffinen sein müssen und weniger als 0,1 % PBDE aufweisen dürfen.
Polymerbitumenbahnen als Dachabdichtungen dürfen keine durchwurzelungshemmenden Wirkstoffe wie Mecoprop enthalten, sofern es sich nicht um Gründächer handelt.
Schalöle und Trennmittel müssen die GISCODE-Einstufung BTM10 oder BTM15 besitzen, und Brandschutzspachtelmassen dürfen jeweils weniger als 0,1 % Chlorparaffine, PBB, PBDE und TCEP enthalten.
Flachdach - Dachaufbau-, Dachabdichtungs- und Spenglerarbeiten für das Projekt "Abbruch und Neubau von Grundschule und Feuerwehrhaus in Westheim, Neusäß"
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| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0001 | Flachdach - Dachabdichtungs- und Spenglerarbeiten Flachdach - Dachaufbau-, Dachabdichtungs- und Spenglerarbeiten für das Projekt "Abbruch und Neubau von Grundschule und Feuerwehrhaus in Westheim, Neusäß" | Apr. 2027 – Juli 2027 |
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