Folgende Leistungen sind zu erbringen: a) Technische Ausrüstung: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 und 5-7 in Anlehnung an § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 Nr. 1 HOAI für die Fachplanung der Oberleitungsanlagen zzgl. besonderer Leistungen. b) Kommunikationstechnik. c) Leit- und Sicherheitstechnik. d) Elektroenergieanlagen.
Die Brücke Rheinstraße wurde in den Jahren 1910 bis 1912 erbaut und ist nach nunmehr über 100 Jahren in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Eine grundhafte Instandsetzung hat bislang nicht stattgefunden. Der Gesamtzustand ist auch nach den Ergebnissen der Bauwerksprüfungen als ungenügend zu bezeichnen. Die Zustandsnote beträgt aktuell 3,9. Aus diesem Grund ist die Rheinstraßenbrücke durch einen Neubau zu ersetzen. Die Gesamtmaßnahme "Neubau Rheinstraßenbrücke Darmstadt" umfasst den Abbruch des bestehenden Bauwerks sowie den Ersatzneubau der Brücke Rheinstraße einschließlich der Anschlussknotenpunkte (Straßenbau) auf einer Länge von ca. 270m. Die voraussichtlichen Bauwerkskosten für die Oberleitungsanlagen wurden seitens des AG wie folgt ermittelt: ca. 1 Mio. EUR (netto). Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.