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Projekt-ID: #https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av2770e0-eu

Mainufergestaltung Marktheidenfeld – Bauabschnitt B3 - Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Auftragsvergabe von Leistungen der Freianlagenplanung

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27.04.26 Frist

Projektbeschreibung

Beim Vorhaben des Bauabschnitts B3 der Mainufergestalötung Marktheidenfeld handelt es sich um den ca. 730 m langen und ca. 30 m breiten Bereich der Mainlende im Vorfeld der Altstadt Marktheidenfelds. Der ca. 16.150 m2 große Planungsbereich reicht orientierungsweise im Norden bis zum Festplatz Martinswiese, an der Alten Mainbrücke und im Süden bis zur Slipanlagen an der Mündung des Erlenbachs. Das Areal ist Teil des Sanierungsgebiets der der Städtebauförderung. Die Stadt Marktheidenfeld beabsichtigt im Rahmen der Städtebauförderung die Neugestaltung des Mainufers mit Übernahme und Integration eines neuen Hochwasserschutzkonzepts für die Altstadt, das durch die übergeordneten Behörden geplant wird. Der Planungsbereich umfasst den Außenbereich zwischen der Altstadt von Marktheidenfeld und dem Main von der alten Mainbrücke im Norden bis zur Slipanlage im Süden. Die Größe des Planungsbereichs beträgt ca. 16.150 m2. Das dem Main zugewandte Vorland der Stadt soll durch eine Umgestaltung aufgewertet und bereits vorhandene Qualitäten aufgegriffen und gestalterisch integriert werden. Bei der Neugestaltung des attraktiven Freiraums sollen folgende Themen behandelt werden: - Stadtbildverträgliche Integration in das Ensembledenkmal Mainkai Marktheidenfeld - Aufwertung und Verbesserung der Aufenthalts- bzw. Erlebnisqualität (z. B. kleine Plätze am Mainufer, Aufstellen einer Skulptur, Mainkaiparkplatz) - Fahrradabstellplätze, Sitzgelegenheiten, einheimische und standortgerechte Ergänzung der Bepflanzung, Umwandlung von befestigten Flächen in Grünflächen) - Trennung von Radwegen und Fußwegen - Mögliche Integration von Hochwasserschutzmaßnahmen - Berücksichtigung des Marktbetriebs der Laurenzi-Messe - Hinweise zum Standort einer öffentlichen WC-Anlage - Nach Möglichkeit Berücksichtigung der in der Begründung des gemeinsamen Antrags der Stadtratsfraktionen der CSU und proMAR niedergelegten Rahmenbedingungen (Beschluss des Stadtrates vom 25.05.2023) sowie des Beschlusses vom 12.09.2024 Bei der Planung muss von einer umfangreichen Abstimmung mit dem Wasserstraßenschifffahrtsamt, dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, dem Landratsamt, der Unteren Naturschutzbehörde sowie weiteren Behörden und Trägern öffentlicher Belange ausgegangen werden. Mit Stadtratsbeschluss im Juli 2023 wurde für die Planung der Mainufergestaltung im Bauabschnitt B3 - Alte Mainbrücke das Büro Harald Neu Architekten & Stadtplaner BDA, Darmstadt, mit den Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 39ff HOAI für die Mainufergestaltung Marktheidenfelds beauftragt. Im Rahmen der Vorplanung LP 2 wurden Anregungen des Stadtrats berücksichtigt und der Vorentwurf im Januar 2025 mit dem Wasserwirtschaftsamt, der Unteren Naturschutzbehörde, dem Landratsamt Main-Spessart sowie der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Mit der Baukostenschätzung in LP 2 wurde offenbar, dass für weitere Leistungsphasen ein VgV-Verfahren auszuschreiben ist. Im Frühjahr 2025 wurden die Leistungsphasen 1 und 2 einschließlich der Kostenschätzung abgeschlossen und dem Stadtrat Marktheidenfelds in der Sitzung am 10. Juli 2025 vorgestellt. Der Stadtrat hat die Fortführung der Planung des Bauabschnitts als eine Gesamtbaumaßnahme sowie die Durchführung eines VgV-Verfahrens für die Auftragsvergabe der Leistungsphasen 3 bis 9 beschlossen. Dabei soll auch der Hochwasserschutz der Altstadt Marktheidenfelds berücksichtigt und Realisierungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Der Vorentwurf mit Baukostenschätzung des Büros Harald Neu Architekten & Stadtplaner BDA, Darmstadt, wird den ausgewählten Bietern in der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt.

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Grundlage der Auftragsvergabe ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der Fassung von 2021. Die Vergabe umfasst die Planungsleistungen für die Mainufergestaltung im Bauabschnitt B3 mit einer Fläche von ca. 16.150 m2 gemäß der Leistungsbilder für Freianlagen der Leistungsphasen LP 3 bis LP 9 nach HOAI § 39ff. Dabei soll die vorhandene Planung der Leistungsphasen LP 1 und LP 2 zugrundegelegt werden. Parallel wird angestrebt, mit den übergeordneten Behörden ein neues Hochwasserschutzkonzept für die Altstadt zu entwickeln, das im Rahmen der zu beauftragenden Planung in die Gestaltung der Freianlagen zu integrieren ist. Es wird stufenweise beauftragt: - Stufe 1: Leistungsphasen LP 3 Entwurfsplanung Nach Vorliegen der Förderbescheide: - Stufe 2: Leistungsphasen LP 4 Genehmigungsplanung und LP 5 Ausführungsplanung, - Stufe 3: Optional: Leistungsphasen LP 6 Vorbereitung der Vergabe und LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe, - Stufe 4: Optional: Leistungsphasen LP 8 Objektüberwachung - Bauüberwachung und LP 9 Objektbetreuung. Als besondere Leistungen soll als Pauschalhonorar angeboten werden: - die Sichtung, fundierte und umfassende Einarbeitung in die bestehende Planung der LP 1 und 2 einschließlich der Abstimmung mit dem Planer der LP 1 und 2 über Schnittstellen und ggf. noch zu liefernde Informationen. - die Abstimmung und Mitwirkung mit den bearbeitenden übergeordneten Behörden bei der Erstellung eines Konzepts für den Hochwasserschutz einschließlich der Integration des Konzepts in die gestalterische Planung - die Mitwirkung bei der Erarbeitung der Förderanträge (Städtebauförderung und sowie Förderprogramm Radwegausbau) in Abstimmung mit der Auftraggeberin sowie Vorstellung und Abstimmung bei den Förderbehörden - die Erstellung der Verwendungsnachweise für die Förderprogramme (Städtebauförderung und sowie Förderprogramm Radwegausbau) in Abstimmung mit der Auftraggeberin. Erwartet wird, dass der beauftragte Planer bereit ist, alle Leistungsphasen LP 3 bis LP 9 einschließlich der örtlichen Bauüberwachung zu übernehmen. Auf die Beauftragung der Leistungsphasen LP 6 bis 9 besteht kein Rechtsanspruch. In den Grundleistungen bzw. der pauschal vergüteten Abstimmung und Mitwirkung zum Hochwasserschutzkonzept als besondere Leistung sind alle planerischen Abstimmungen mit übergeordneten Behörden und Trägern öffentlicher Belange enthalten, u.a. mit dem Wasserstraßenschiffahrtsamt, dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, dem Landratsamt, der Unteren Naturschutzbehörde sowie weiteren Trägern öffentlicher Belange enthalten. Innerhalb der Leistungsphase 6 erfolgt die Ausschreibung der Leistungen mit Hilfe der von der Auftraggeberin bereitgestellten Plattform (Staatsanzeiger eServices) einschließlich des Befüllens der Formulare als Grundleistung. GESCHÄTZTE GESAMTBAUKOSTEN Auf Grundlage der Vorentwurfsplanung hat das Architekturbüro Harald Neu, Darmstadt, mit Stand vom 01. November 2024 die Gesamtbaukosten auf rund 5,45 Mio. EUR brutto geschätzt. Anteilig darin wird die Kostengruppe KG 500 Außenanlagen mit ca. 3,88 Mio. EUR netto geschätzt. Die Baukostenschätzung wird in der Angebotsphase bereitgestellt. Mit Fortschreibung der Baukosten für die Neugestaltung des Mainufers gemäß Baukostenindex der BKI auf Quartal 4/2025 werden die Baukosten in der Kostengruppe KG 500 Außenanlagen aktuell mit 4,00 Mio. EUR netto eingeschätzt. SCHÄTZWERT DES PLANUNGSHONORARS Grundlage der Ermittlung des Planungshonorars ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der Fassung von 2021. Die Planung der Mainufergestaltung Marktheidenfelds wird gem. § 39ff HOAI i.V.m. Anlage 11.2 der HOAI in Honorarzone III eingeordnet. Für die Planung wird von anrechenbaren Kosten in Höhe von gerundet 4.000.000,00 EUR netto ausgegangen. Da die anrechenbaren Baukosten über den Tabellenwerten der HOAI liegen, sind die „Richtlinien der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg für die Beteiligung freiberuflich Tätiger“ (RifT-Tabellen), abzurufen unter https:// www.rift-online.de/ anzuwenden. Der Auftragswert für die Grundleistungen der Planung der Freianlagen in den Leistungsphasen LP 3 bis LP 9 liegt nach erster Einordnung bei rund 453.700 EUR netto zuzüglich besonderer Leistungen, Nebenkosten und Umsatzsteuern. Für Eingriffe in den Bestand wird die mitzuverarbeitende Bausubstanz hier noch nicht berücksichtigt, da diese konzeptabhängig ist. Sie wird erst zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (Leistungsphase 3) ermittelt. Die Einordnung innerhalb der Honorarzone, die Kosten für besondere Leistungen, die eventuelle Wahl des Umbauzuschlags, die Nebenkosten sowie die Umsatzsteuer sind im Angebot darzustellen und zu erläutern. BEREITGESTELLTE UNTERLAGEN Für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote werden alle aktuell vorliegenden Unterlagen zur Verfügung gestellt. Die vorliegende Beschreibung der Aufgabenstellung des Verhandlungsverfahrens sowie: Anlage 01 Formblatt Teilnahmeantrag mit ergänzenden Formularen F01 bis F10 Anlage 02 Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Anlage 03 Lageplan und Luftbild des Baugrundstücks Nach der Bieterauswahl werden für die ausgewählten Bieter bereitgestellt: Anlage 04 Vertragsentwurf Freianlagen Anlage 05 Honorar-Formblatt für die Einreichung des Erstangebots Anlage 06 Fotos Mainufer Anlage 07 Bestandspläne (Kataster) mit Spartenplänen Anlage 08 Konzeptstudie mit Kostenschätzung des Architekturbüros Harald Neu

Vertragslaufzeit 31.07.2026 – 30.12.2031

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