VOEK 073-25VGV OFFEN
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeberin) beabsichtigt Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) für die angegebene Liegenschaft an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer) zu vergeben. Sicherheitsdienstleistungen Der Auftragnehmer hat folgende Dienstleistungen zu erbringen: Grundleistungen: o administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung) o stationärer Sicherheitsdienst (Empfangsdienst sowie Kontroll- und Alarmdienst) Bedarfsleistungen: - Notruf-Service-Leitstelle (NSL), - Interventionsdienst, - mobiler Sicherheitsdienst (Kontrollgänge). Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen.
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Die Ausschreibung ist in 1 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.
| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0000 | Sicherheitsdienstleistungen für eine Bundesliegenschaft in Magdeburg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Magdeburg Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen. Der AN hat folgende Dienstleistungen zu erbringen: Grundleistungen: administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung): in Einfachbesetzung, von Montag bis Sonntag, inkl. gesetzlicher Feiertage, durchgehend 24/7 telefonisch erreichbar. stationärer Sicherheitsdienst (Empfangsdienst sowie Kontroll- und Alarmdienst) Hinweis: Die AG behält sich während der Vertragslaufzeit vor, die Gefahrenmeldeanlagen nachzurüsten und anschließend auf eine NSL aufzuschalten (s. hierzu Pkt. 4.3 ff. der Leistungsbeschreibung). Nach Abschluss der evtl. erforderlichen Nachrüstung der relevanten Sicherheitstechnik im gesamten Objekt, beschränkt sich der verbleibende Bedarf des stationären Sicherheitsdienstes auf den Empfangsdienst gem. Pkt. 4.2.2.1 der Leistungsbeschreibung. Der Kontroll- und Alarmdienst gem. Pkt. 4.2.2.2. der Leistungsbeschreibung wird ab diesem Zeitpunkt entfallen und von dem Alarmdienst / der NSL zzgl. Interventionsdienst sowie dem mobilen Sicherheitsdienst (gem. Pkt. 4.3 ff. der Leistungsbeschreibung) abgelöst werden. Die AG wird den AN darüber mit mindestens 3 Monaten Vorlaufzeit informieren. Empfangsdienst: in Einfachbesetzung, Montag bis Freitag (exkl. gesetzlicher Feiertage, exkl. 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres) in der Zeit von 05:00 – 22:00 Uhr Kontroll- und Alarmdienst (abgehend und ankommend von der Empfangsloge) in Einfachbesetzung an der Empfangsloge, genaue Kontrollzeiten gem. Dienstanweisung bzw. Schichtplan. Bedarfsleistungen: Notruf-Service-Leitstelle (NSL), Interventionsdienst mobiler Sicherheitsdienst (Kontrollgänge) Weitere Einzelheiten sind der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung zu entnehmen. | Juni 2027 – Juni 2029 |
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung der Vergabestelle.