3.SRE.VPA.KGAa: Rückbau Kleingartenanlagen Daxlanden Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 5, Referat 53.2, Landesbetrieb Gewässer, plant die Errichtung und den Betrieb des gesteuerten Polders Bellenkopf/Rappenwört (BeRa) mit Retentionsflutungen und (ungesteuerten) Ökologischen Flutungen. Auf einer Fläche von rund 510 ha soll mit dem Polder BeRa auf den Gemarkungen der Städte Karlsruhe und Rheinstetten sowie der Gemeinde Au am Rhein ein Rückhaltevolumen von ca. 14 Mio. m3 geschaffen wer-den. Der Rückhalteraum ist einer der 13 Rückhalteräume des Integrierten Rheinprogramms (IRP), das auf dem deutsch-französischen Vertrag von 1982 basiert. Ziel des Integrierten Rheinprogramms ist die umweltverträgliche Wiederherstellung des vor dem Ausbau des Oberrheins vorhandenen Hochwasserschutzes unterhalb der Staustufe Iffezheim. Beim Polder Bellenkopf/Rappenwört handelt es sich um ein komplexes Großprojekt mit zahlreichen verschiedenen Maßnahmen, die sich innerhalb und außerhalb des Rückhalteraums (RHR) in der Fläche verteilen. Eine dieser Maßnahmen ist der Rückbau der Kleingartenanlagen in Karlsruhe-Daxlanden, Flurstück-Nr. 16869. Es handelt sich um 22 ehem. Parzellen der Kleingartenvereine "Rheinaue e.V.", "Am Dammweg e.V." und "Hintere Waid e.V.".
Es erfolgen Schadstoffsanierungs-, Entkernungs- und Rückbauarbeiten von 22 Kleingartenparzellen. Die Grundstücksflächen der Parzellen weisen Größen zwischen ca. 318 und 553 m2 auf. Die gesamte rück-zubauende Fläche beträgt ca. 8.613 m2. Alle Parzellen sind mit Gartenlauben inkl. Terrasse und Brunnen ausgestattet. Hinzu kommen i.d.R. Pergolen, Geräteschuppen, Gewächshäuser, massive Steinöfen, Mauern, Hochbeete, Komposte und Beetanlagen und weitere. Vereinzelt liegen Gartenteiche oder Spielhäuser vor. Bei den Gartenlauben handelt es sich überwiegend um kleinere, einstöckige Massiv- oder Holzbauten. Die Lauben sind von der bestehenden Stromversorgung abzutrennen. In den Außenbereichen der Parzellen liegen verschiedene Oberflächenbefestigungen und Randsteine aus Beton oder Naturstein vor. Durch die kleingärtnerische Nutzung befinden sich in den Lauben und den Außenflächen verschiedene lose Siedlungsabfälle, mineralische Abfälle und Mobiliar. Es sind verschiedene Schadstoffsanierungsarbeiten an Asbestzement und KMF durchzuführen. Die Parzellen sind vollständig inkl. aller Baulichkeiten, Wege, Einfassungen, Mauern, Zäune, Fundamente, Brunnen und sonstiger loser Abfälle abzuräumen und rückzubauen. Für den Rückbau sind nach Bedarf Oberbodenarbeiten (Abtrag und Wiederaufbringen) erforderlich. Es sind außerdem Rodungsarbeiten von Wurzelstöcken und Mäharbeiten notwendig. Die Rückbaumaßnahme wird neben AG und BÜ u.a. durch eine bodenkundliche Baubegleitung, Umweltbaubegleitung und einen SiGeKo begleitet. Aufgrund von Artenschutzbelangen dürfen Arbeiten mit Bodeneingriffen (wie Aushub, Oberbodenarbeiten, Rodung Wurzelstöcke) erst ab voraussichtlich April 2025, nach Freigabe durch die Umweltbaubegleitung erfolgen. Im Bauablauf wird eine Umsiedlung von Eidechsen stattfinden.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.