2026-291SektVO OFFEN
Bremen hat sich entschieden, die öffentliche Beleuchtung im Zuständigkeitsbereich des Sondervermögens Hafen in Bremerhaven neu zu gestalten. Ziel der Parteien ist es dabei insbesondere, auf Basis dieses Beleuchtungsvertrages eine sichere, preisgünstige, effiziente und umweltverträgliche öffentliche Beleuchtung zu gewährleisten, die jederzeit allen gesetzlichen, verordnungsrechtlichen und sonstigen Vorgaben entspricht. Alle Maßnahmen auf Grundlage dieses Vertrages dienen dabei stets auch der Erfüllung aller relevanten Verkehrssicherungspflichten.
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Die Ausschreibung ist in 1 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.
| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0000 | Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung (10+4 Jahre) Betrieb von Straßenbeleuchtungsanlagen im Bereich Sondervermögen Hafen und Sondervermögen Fischereihafen - Betrieb des Beleuchtungsbestandes - Aufbau und Bereitstellung der notwendigen Kommunikationsanlagen und IT-Systeme, - Gewährleistung der kurzfristigen Vor-Ort-Verfügbarkeit + Störungshotline + Einsatzbereitschaft - Dämmerungsgeführtes und/oder zeitgeführtes Schalten - Vorhalten notwendiger Arbeitsmittel / Beleuchtungskomponenten - Herstellung von Provisorien - Dokumentation in einem Managementsystem der Straßenbeleuchtung - Gewährleistung der Standsicherheit - Aufstellen eines Erneuerungsplanes / Technikkonzepts INSTANDHALTUNG - Durchführung aller Betriebs- und Instandhaltungsarbeiten - Funktionskontrolle - Prüfen, Reinigen und Instandhalten der Masten - Instandhaltung von Schaltschränken - Instandhaltung des Beleuchtungsnetzes BAULEISTUNGEN ggf - Leuchtentausch - Neubau Lichtpunkte - Ersatzneubau - Demontage - Tiefbauarbeiten - Verkehrssicherung - Kabelfehlersuche | Dez. 2026 – Dez. 2036 |
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