792/2026VGV OFFEN
Gegenstand der Vergabe sind Planungsleistungen für Freianlagen zur freiraumplanerischen Aufwertung der bestehenden Wallanlage am Johannistorwall in Lemgo. Der westliche Bereich des nördlichen Walls soll unter Wahrung seines historischen Charakters und der Belange des Denkmal- und Naturschutzes zu einer multifunktionalen, klimaangepassten, barrierefreien und ganzjährig nutzbaren Aufenthalts- und Spielfläche entwickelt werden.
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Die Ausschreibung ist in 1 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.
| Los | Leistung | Ausführung |
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| LOT-0001 | Alte Hansestadt Lemgo - VgV-Ausschreibung Planungsleistungen Freianlagen "Aufwertung Johannistorwall" Vergeben werden Leistungen der Objektplanung für Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI i. V. m. Anlage 11 Nr. 11.1 HOAI für die Neugestaltung und Aufwertung des Johannistorwalls im westlichen Bereich des nördlichen Walls. Das Bearbeitungsgebiet umfasst rund 3.300 m² innerhalb der Wegeflächen bzw. rund 5.800 m² einschließlich der Wegeflächen. Die Planung umfasst insbesondere die Entwicklung eines freiraumplanerischen Gesamtkonzepts einschließlich der Integration vorhandener Bäume und Inklusionsspielgeräte sowie der Planung von Spiel-, Aufenthalts-, Liege-, Pflanz-, Wege-, Wasser- und Verdunstungsflächen. Ferner sind die erforderliche Ausstattung und Möblierung, Beleuchtung sowie - soweit konzeptionell vorgesehen - Wassertechnik zu planen. Bei der Planung sind insbesondere die Anforderungen der Barrierefreiheit, Spielplatzsicherheit, Klimaresilienz, Biodiversität sowie des Natur-, Arten-, Denkmal- und Bodendenkmalschutzes zu berücksichtigen. Ebenfalls umfasst sind die Abstimmung mit Behörden, Versorgungsträgern und beteiligten Fachplanern, die Berücksichtigung vorhandener Leitungen, die Mitwirkung bei erforderlichen Genehmigungen sowie Kosten-, Pflege- und Betriebskostenbetrachtungen. Geschuldet sind ferner insbesondere die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen einschließlich Leistungsverzeichnis und Massenermittlung, die Kostenermittlung sowie die Terminplanung. Die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 sollen stufenweise beauftragt werden. Zunächst ist die Bearbeitung der Leistungsphasen 1 bis 3 vorgesehen. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen steht insbesondere unter dem Vorbehalt der Fördermittelbewilligung. Einzelne Leistungen können bei Bedarf vorzeitig abgerufen werden. Nicht Gegenstand der Beauftragung sind die Bauausführung, Vermessungsleistungen, Baugrunduntersuchungen und eigenständige Fachgutachten. | — |
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