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Projekt-ID: #UKGM-2024-IT-001

Rahmenvereinbarung über Bereitstellung, Implementierung und Betrieb eines Patientenportals

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28.03.25 Frist

Projektbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung, Implementierung und der Betrieb eines Patientenportals nebst Serviceleistungen für die beiden Standorte der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH ("UKGM"). Hintergrund der gemeinsamen Beschaffung das Bestreben den Aufbau und die Nutzung der Portale in einem gemeinschaftlichen Vorgehen effizient zu gestalten. Ziel ist die Einführung je eines zentral betriebenen, mandantenfähigen und interoperablen Patientenportals für das digitale Aufnahme- und Behandlungsmanagement für das Datenmanagement des Auftraggebers an beiden Standorten. Hierzu soll nach Maßgabe des § 21 Abs. 2 und 3 VgV eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner als Auftragnehmer abgeschlossen werden. Der Abruf der konkreten Leistungen erfolgt jeweils per Einzelabruf durch die beiden Standorte anhand der dortigen standortspezifischen Projektierung (Einzelabruf). Weitere Details und Festlegungen zum Leistungsgegenstand können dem "Anforderungs- und Kriterienkatalog" sowie der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Menge. Es ist geplant, im Wege von Einzelabrufen Leistungen über die Bereitstellung, Implementierung und der Betrieb eines Patientenportals für jeweils die beiden Klinikstandorte Gießen und Marburg sowie ggf. für einzelne oder mehrere der dort jeweils angeschlossenen MVZ zu beschaffen. Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 10 Einzelabrufen.

Lose

1 Los

Zur Umsetzung des Beschaffungsvorhabens beabsichtigt der Auftraggeber neben dem Einsatz von Eigenmitteln die Inanspruchnahme von staatlichen Zuwendungen gemäß der sog. "KHZG-Förderrichtlinie", d.h. der "Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Abs. 2 KHSFV" in der jeweils gültigen Fassung. Es ist daher erforderlich, die einschlägigen Bestimmungen sowie Vorgaben dieser KHZG-Förderrichtlichtlinie im Fall der Zuschlagserteilung einzuhalten. Vor diesem Hintergrund müssen die Funktionalitäten des Patientenportals zwingend und nachweislich erfüllen: - die MUSS-Kriterien gemäß Ziffer 4.3.2 der o.g. KHZG-Förderrichtlinie und - die übergreifenden technischen sowie Interoperabilitätsstandards gemäß Ziffer 4.2.1 und 4.2.2 der o.g. KHGZ-Förderrichtlinie Ferner muss das Patientenportal die Möglichkeit bieten, die gemäß Leistungsbeschreibung seitens des Auftraggebers als verpflichtend umzusetzenden KANN-Kriterien nach Ziffer 4.3.2 der o.g. KHZG-Förderrichtlinie zu erfüllen. Die vertraglichen Leistungspflichten des Auftragnehmers umfassen für jeden Standort unter anderem die folgenden Aufgaben: - Bereitstellung eines zentralen, mandantenfähigen und interoperablen Patientenportals gemäß den technischen, organisatorischen und strukturellen Anforderungen, - Integration und Implementierung eines zentralen, mandantenfähigen und interoperablen Patientenportals und dabei insbesondere die Realisierung von Schnittstellen zu den Bestandssystemen, - Schulungsleistungen, - Unterstützungsleistungen im Sinne eines Projektmanagements sowie - Betriebs- und Serviceleistungen. Sämtliche Leistungen sind vom Auftragnehmer unter Sicherstellung eines unterbrechungsfreien Klinikbetriebs und stets in enger Abstimmung mit den zuständigen Ansprechpartnern des Auftraggebers am jeweiligen Standort zu erbringen. Der Auftragnehmer hat darauf hinzuwirken, den Umfang von Abstimmungen und der Aufwand für Schnittstellenrealisierungen so weit wie möglich zu reduzieren und das Portal gemäß definierten Meilensteinen einzuführen. Hierzu hat der Auftragnehmer unmittelbar nach Auftragserteilung einen Prozess- und Implementierungsstandard zu erarbeiten.

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