Es werden Leistungen der Koordination gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) / Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination während der Planung und die Ausführung einer Baumaßnahme in der Hochschule Nordhausen gemäß den Regeln zum Arbeitsschutz 30 (RAB 30) Nummer 3.1 und 3.2 ausgeschrieben. Ziel der Maßnahme ist der Umbau und die Revitalisierung des alten Heizhauses und die Ver- und Entsorgung sowie Optimierung der Energieversorgung auf dem Campus. Die Maßnahme beginnt am 07.07.2025 mit dem Los 1 – Baustelleneinrichtung, Tief- und Straßenbau. Ab dem 28.07.2025 fangen planmäßig die Folgegewerke an. Die geschätzte Dauer der Maßnahme beträgt 107 Kalenderwochen. Das denkmalgeschützte zweigeschossige und unterkellerte alte Heizhaus befindet sich in einer Hanglage und ist baulich mit einem Kohlenbunker verbunden. Die Maßnahme sieht einen Teilabbruch des Kohlenbunkers, die komplette Sanierung des Heizhauses und die Modellierung des Hanges mittels Stützmauer in unmittelbare Nähe der beiden Gebäude vor. Bei den Abbrucharbeiten innerhalb des Heizhauses bestehen Gesundheitsgefährdungen beim Einatmen von asbesthaltigen Stäuben. Es sind Schutzmaßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vorgesehen. In diesem Zusammenhang werden ein Fernwärmeanschluss und ein neues Nahwärmenetz auf der Liegenschaft errichtet sowie eine Liegenschaftsstraße grundhaft saniert. Die Gesamtfläche der Liegenschaft ist ein Bombenabwurfgebiet. Nach Sondierungen wurden Areale mit konkreten Signalen von Abwurfmunition erkannt und in Kategorie 2 gemäß der Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR) eingestuft. Weitere Sondierungen können nur baubegleitend erfolgen und sie werden zusammen mit baubegleitenden kampfmittetechnischen Untersuchungen ausgeführt. Weitere Details können den beigefügten Anlagen entnommen werden.
Es werden Leistungen der Koordination gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) / Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination während der Planung und die Ausführung einer Baumaßnahme in der Hochschule Nordhausen gemäß den Regeln zum Arbeitsschutz 30 (RAB 30) Nummer 3.1 und 3.2 ausgeschrieben. Ziel der Maßnahme ist der Umbau und die Revitalisierung des alten Heizhauses und die Ver- und Entsorgung sowie Optimierung der Energieversorgung auf dem Campus. Die Maßnahme beginnt am 07.07.2025 mit dem Los 1 – Baustelleneinrichtung, Tief- und Straßenbau. Ab dem 28.07.2025 fangen planmäßig die Folgegewerke an. Die geschätzte Dauer der Maßnahme beträgt 107 Kalenderwochen. Das denkmalgeschützte zweigeschossige und unterkellerte alte Heizhaus befindet sich in einer Hanglage und ist baulich mit einem Kohlenbunker verbunden. Die Maßnahme sieht einen Teilabbruch des Kohlenbunkers, die komplette Sanierung des Heizhauses und die Modellierung des Hanges mittels Stützmauer in unmittelbare Nähe der beiden Gebäude vor. Bei den Abbrucharbeiten innerhalb des Heizhauses bestehen Gesundheitsgefährdungen beim Einatmen von asbesthaltigen Stäuben. Es sind Schutzmaßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vorgesehen. In diesem Zusammenhang werden ein Fernwärmeanschluss und ein neues Nahwärmenetz auf der Liegenschaft errichtet sowie eine Liegenschaftsstraße grundhaft saniert. Die Gesamtfläche der Liegenschaft ist ein Bombenabwurfgebiet. Nach Sondierungen wurden Areale mit konkreten Signalen von Abwurfmunition erkannt und in Kategorie 2 gemäß der Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR) eingestuft. Weitere Sondierungen können nur baubegleitend erfolgen und sie werden zusammen mit baubegleitenden kampfmittetechnischen Untersuchungen ausgeführt. Weitere Details können den beigefügten Anlagen entnommen werden.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.