03VGV Abgelaufen
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Der Bezirk Oberpfalz plant den Abriss und den anschließenden Neubau von drei Wohngebäuden mit insgesamt ca. 40 Wohneinheiten auf den Grundstücken Karthauser Straße (K) 18, 20 und 22 in Regensburg. Ziel ist die Schaffung von zeitgemäßem, barrierefreiem und bezahlbarem Wohnraum für Beschäftigte der Medizinischen Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz (medbo) und der Bezirksverwaltung. Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurde eine bezirkseigene Vorplanung erstellt, um den Umfang und die Finanzierbarkeit der Maßnahme einschätzen zu können. Es ist aber möglich, dass nach Vergabe der Architektenleistungen am Entwurf noch Veränderungen vorgenommen werden können. Die neue Wohnbebauung soll ohne Tiefgarage, jedoch mit einem integrierten, innovativen Mobilitätskonzept unter Beachtung der Stellplatzsatzung der Stadt Regensburg realisiert werden. Die städtebauliche Einbindung, die qualitätvolle Freianlagenplanung sowie die Abstimmung mit dem Bauordnungsamt und dem Umweltamt der Stadt Regensburg sowie mit der Förderstelle sind Teil des planerischen Gesamtkonzepts. Das Vorhaben soll im Rahmen des kommunalen Wohnraumförderungsprogramms (KommWFP) des Freistaats Bayern durchgeführt werden. Weitere Fördermöglichkeiten sollen geprüft werden. Eine Zuarbeit der Planer zu den Fördermittelanträgen und zum Verwendungsnachweis ist Teil der Beauftragung. Denkbar wäre, dass die Umsetzung ggf. in drei Bauabschnitten erfolgt (Abriss und Neubau K 18, danach Abriss und Neubau K 20, dann Abriss und Neubau K 22). Deshalb sollte bereits im ersten Gebäude (Karthauser Straße 18) ein Wohnungsmix vorhanden sein (also abweichend von der jetzigen bezirkseigenen Vorplanung). Die Beachtung der Richtlinien des KommWFP sowie der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) ist verbindlich, insbesondere hinsichtlich Barrierefreiheit (DIN-Vorgaben) und Wohnungsgrößen gemäß WFB. Bitte beachten Sie zudem, dass sich das Baugrundstück im Bereich eines Bodendenkmals befindet (Denkmal-Aktennummer D-3-6938-0941; Siedlungen der Linearbandkeramik, des Mittelneolithikums, der Münchshöfener Kultur, der Bronzezeit, der Urnenfelderzeit und der römischen Kaiserzeit, Bestattungsplätze der Urnenfelderzeit und der römischen Kaiserzeit, Straßen der römischen Kaiserzeit).
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| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0001 | Neubau Wohngebäude mit Bedienstetenwohnungen Karthauser Str. 18, 20 und 22 in Regensburg - Tragwerksplanung gem. §51 HOAI 2021 Der Bezirk Oberpfalz plant den Abriss und den anschließenden Neubau von drei Wohngebäuden mit insgesamt ca. 40 Wohneinheiten auf den Grundstücken Karthauser Straße (K) 18, 20 und 22 in Regensburg. Ziel ist die Schaffung von zeitgemäßem, barrierefreiem und bezahlbarem Wohnraum für Beschäftigte der Medizinischen Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz (medbo) und der Bezirksverwaltung. Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurde eine bezirkseigene Vorplanung erstellt, um den Umfang und die Finanzierbarkeit der Maßnahme einschätzen zu können. Es ist aber möglich, dass nach Vergabe der Architektenleistungen am Entwurf noch Veränderungen vorgenommen werden können. Die neue Wohnbebauung soll ohne Tiefgarage, jedoch mit einem integrierten, innovativen Mobilitätskonzept unter Beachtung der Stellplatzsatzung der Stadt Regensburg realisiert werden. Die städtebauliche Einbindung, die qualitätvolle Freianlagenplanung sowie die Abstimmung mit dem Bauordnungsamt und dem Umweltamt der Stadt Regensburg sowie mit der Förderstelle sind Teil des planerischen Gesamtkonzepts. Das Vorhaben soll im Rahmen des kommunalen Wohnraumförderungsprogramms (KommWFP) des Freistaats Bayern durchgeführt werden. Weitere Fördermöglichkeiten sollen geprüft werden. Eine Zuarbeit der Planer zu den Fördermittelanträgen und zum Verwendungsnachweis ist Teil der Beauftragung. Denkbar wäre, dass die Umsetzung ggf. in drei Bauabschnitten erfolgt (Abriss und Neubau K 18, danach Abriss und Neubau K 20, dann Abriss und Neubau K 22). Deshalb sollte bereits im ersten Gebäude (Karthauser Straße 18) ein Wohnungsmix vorhanden sein (also abweichend von der jetzigen bezirkseigenen Vorplanung). Die Beachtung der Richtlinien des KommWFP sowie der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) ist verbindlich, insbesondere hinsichtlich Barrierefreiheit (DIN-Vorgaben) und Wohnungsgrößen gemäß WFB. Bitte beachten Sie zudem, dass sich das Baugrundstück im Bereich eines Bodendenkmals befindet (Denkmal-Aktennummer D-3-6938-0941; Siedlungen der Linearbandkeramik, des Mittelneolithikums, der Münchshöfener Kultur, der Bronzezeit, der Urnenfelderzeit und der römischen Kaiserzeit, Bestattungsplätze der Urnenfelderzeit und der römischen Kaiserzeit, Straßen der römischen Kaiserzeit). Zu vergebene Leistungen: Tragwerksplanung Neubau | — |
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