Der Landkreis Uckermark strebt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Nutzung eines Dienstradleasings an. Durch den Abschluss des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) hat der Arbeitgeber die Möglichkeit eine solche Vereinbarung abzuschließen.
Der Leasingnehmer schließt mit den Mitarbeitenden entsprechende Überlassungsverträge ab, die u.a. die Entgeltumwandlung regeln. Das Angebot soll für alle rund 1.000 teilnahmeberechtigten Mitarbeitenden i. S. d. Ziffer 1.3 des Landkreises Uckermark gelten. Der Landkreis Uckermark legt Wert auf ein großes Netz an Fahrradhändlern in der Region, in das auch Online-Händler eingebunden werden können, sowie umfassende Serviceleistungen (vgl. Ziffer 1.5). Mit dem Dienstradleasing möchte der Landkreis Uckermark ein neues Angebot für seine Mitarbeitenden schaffen, einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Gesundheit und der Motivation seiner Beschäftigten leisten und zudem die Arbeitgeberattraktivität steigern.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.