Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen ist die Dienstleistungsbehörde des Parlaments, der der Landtagspräsident vorsteht. Ihre Aufgabe ist es, den Landtag durch die Schaffung erforderlicher Voraussetzungen für die Erfüllung der parlamentarischen Arbeit zu unterstützen. Derzeit leisten hier rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die notwendige Zuarbeit für die Abgeordneten und erfüllen die vielfältigen, sich aus einem Parlamentsbetrieb ergebenden Aufgaben. Die Ausschreibung ist in 2 Lose aufgeteilt: Das Los 1 beinhaltet Leistungen der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung, die sich vorrangig aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit -, aber auch aus den sonstigen gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung unter Berücksichtigung der Organisationsstrukturen und -kulturen ergeben. Das Los 2 ergänzt die in Los 1 geforderte sicherheitstechnische Betreuung durch zusätzliche Sicherheitsingenieur-Leistungen zur Unterstützung des technischen Gebäudemanagements (TGM) im Hinblick auf die Anforderungen, die sich im Wesentlichen aus der DGUV Vorschrift 2, dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ergeben. Des Weiteren beinhaltet das Los 2 die Leistungen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) bei Bauprojekten.
Die Pflichten des künftigen Auftragnehmers/der künftigen Auftragnehmerin (AN/in) zu Los 1 und Los 2 gelten für folgende Liegenschaften: · Villa Horion, Johannes-Rau-Platz 1 (Büro-/Ausstellungsräume) · Wasserstr. 4 (Appartements) · Silvers, Völklinger Str. 1 (Büro-/Besprechungsräume) Organisationsbedingte Veränderungen - z.B. durch Umzüge und Neuorganisation - bleiben für die gesamte Vertragsdauer vorbehalten. Insbesondere hat der AN/die ANin keinen Anspruch darauf, seine Leistungen in oder in Bezug auf Tätigkeiten in Liegenschaften zu erbringen, welche der Auftraggeber (AG) nicht weiter nutzt. Der AN/die ANin muss seine Leistungen auch in anderen, heute noch nicht absehbaren, neu hinzukommenden Liegenschaften des AGs erbringen, beispielsweise in vorübergehend oder dauerhaft angemieteten Liegenschaften, es sei denn, dies ist dem AN/der ANin unzumutbar.
Die Pflichten des künftigen Auftragnehmers/der künftigen Auftragnehmerin (AN/in) zu Los 1 und Los 2 gelten für folgende Liegenschaften: · Villa Horion, Johannes-Rau-Platz 1 (Büro-/Ausstellungsräume) · Wasserstr. 4 (Appartements) · Silvers, Völklinger Str. 1 (Büro-/Besprechungsräume) Organisationsbedingte Veränderungen - z.B. durch Umzüge und Neuorganisation - bleiben für die gesamte Vertragsdauer vorbehalten. Insbesondere hat der AN/die ANin keinen Anspruch darauf, seine Leistungen in oder in Bezug auf Tätigkeiten in Liegenschaften zu erbringen, welche der Auftraggeber (AG) nicht weiter nutzt. Der AN/die ANin muss seine Leistungen auch in anderen, heute noch nicht absehbaren, neu hinzukommenden Liegenschaften des AGs erbringen, beispielsweise in vorübergehend oder dauerhaft angemieteten Liegenschaften, es sei denn, dies ist dem AN/der ANin unzumutbar.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Die Vergabeunterlagen konnten nicht automatisch geladen werden. Du findest sie direkt beim Auftraggeber.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.