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Projekt-ID: #7.24.15

Bielefeld | Freiraumplanerischer Wettbewerb nach VgV und RPW 2013 - Ravensberger Park

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18.08.25 Frist

Projektbeschreibung

Der Ravensberger Park in zentraler Lage der östlichen Innenstadt, zwischen Bleichstraße und Heeper Straße gelegen, ist für die Stadt Bielefeld und die Bewohner*innen der angrenzenden Quartiere aufgrund seiner Grün-, Erholungs- und Aufenthaltsflächen sowie seiner Relevanz in der Stadtgeschichte und das heutige kulturelle Leben der Stadt Bielefeld von großer Bedeutung. Die als Betriebsgelände der Ravensberger Spinnerei 1855 errichtete Fläche wurde bis in die 1960er Jahre als Produktionsstätte für die Textilverarbeitung genutzt. Der heutige Ravensberger Park umfasst 13 denkmalgeschützte Bestandsbauten sowie historische Gartenanlagen, an denen bis heute die Industriegeschichte der Stadt abzulesen ist. Nach Schließung der Spinnerei und dem Erwerb der Fläche durch die Stadt im Jahr 1971 konnten der Park und seine Gebäude 1972 als Ensemble gerettet und unter Denkmalschutz gestellt werden. Unter dem Leitbild einer kulturell genutzten "grünen Insel" wurde das Gelände im Laufe der folgenden Jahrzehnte mehr und mehr zu einem Kulturpark entwickelt. Mit der Restaurierung und Umnutzung der historischen Gebäude siedelten sich nach und nach kulturelle und öffentliche Nutzungen (Volkshochschule, Museen, Kino, Stadtverwaltung etc.) an. Im Laufe der Jahre hat der Ravensberger Park jedoch an Aufenthalts- und Freiraumqualitäten verloren, sodass Handlungsbedarf zu einer gestalterischen Aufwertung gegeben ist. Die Defizite des Ravensberger Parks liegen in der mangelnden Aufenthaltsqualität durch fehlende Sitzmöglichkeiten und eine wenig attraktive Gestaltung der Grünflächen. Mangelnde Beleuchtung, Orientierung und die Wahrnehmbarkeit im Stadtgefüge sind weitere Defizite, die der Park derzeit aufweist. Im Rahmen des Wettbewerbs ist unter Berücksichtigung der Anforderungen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung ein freiraumplanerisches Konzept zu erarbeiten, das den verschiedenen Nutzungsansprüchen im Ravensberger Park sowie den denkmalrecht-lichen Vorgaben und ökologischen Herausforderungen gerecht wird. Hierfür stehen der Stadt Bielefeld Nettobaukosten für die Kostengruppe 500 in Höhe von 2,5 Mio. EUR zur Verfügung. Die Stadt Bielefeld plant die freiraumplanerische Neugestaltung des Ravensberger Parks. Für diese Maßnahmen lobt das Bauamt der Stadt Bielefeld einen nichtoffenen einphasigen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren aus. Der Wettbewerb richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die die Fachrichtung Landschaftsarchitektur abdecken. Vier Büros wurden von der Ausloberin zur Teilnahme ausgewählt und eingeladen. 8 weitere werden in diesem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren ermittelt. Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerberinnen/Bewerber, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmenden am Wettbewerbsverfahren, wird die Ausloberin gem. § 75 Abs. 6 VgV die Teilnehmenden per Losentscheid ermitteln. Zum Bewerbungsverfahren zugelassen werden grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber, gegen die keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) und § 124 GWB (Fakultative Ausschlussgründe) bestehen. Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Erst nach der Bewerbung gebildete Bewerbergemeinschaften sind ausgeschlossen. Fachberatungen dürfen im Laufe des Verfahrens eingeholt werden und müssen bei der Bewerbung noch nicht aufgeführt werden. Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin über das Bietertool des Vergabemarktplatzes einzureichen. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des von der Vergabeplattform abrufbaren Bewerbungsformulars nebst den ergänzenden Erklärungen und Nachweisen zu erfolgen. Die Bewerbung muss aus den ausgefüllten Formblättern und den entsprechenden Nachweisen bestehen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft hat ungeachtet der rechtlichen Zusammensetzung jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft jeweils ein getrenntes Formblatt auszufüllen und mit den entsprechenden Nachweisen einzureichen. Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gilt das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel müssen nicht ausgefüllt werden. Die geforderten Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in einer beglaubigten Übersetzung beizufügen. Die ausschreibende Stelle behält sich das Recht vor, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Diese sind binnen einer Frist von sechs Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung einzureichen. Es sind ausschließlich elektronische Bewerbungen über das Bietertool der Vergabeplattform zugelassen. Andere als elektronische Bewerbungen über das Bietertool bzw. zu spät eingegangene Bewerbungen führen zum Ausschluss. Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge. Vorgesehener Zeitplan (Änderungen möglich) Ende Bewerbungsfrist 18.08.2025 12 Uhr (Eingang Bietertool) Frist Rückfragen über Vergabeplattform 13.08.2025 12 Uhr Nachreichungsfrist 01.09.2025 Information nach Losverfahren 05.09.2025 Frist zur Bestätigung der Teilnahme durch die Büros 09.09.2025 12 Uhr Freischaltung der Auslobungsunterlagen KW 37 Kolloquium 25.09.2025 Abgabefrist Wettbewerbsunterlagen 19.11.2025 (entweder bis 14:00 Uhr beim verfahrensbetreuenden Büro, bei Versand mit einem Transportdienstleister Tagesstempel) Preisgericht 14.01.2026

Lose

1 Los

Für den Teilnahmeantrag ist zwingend der Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen wird nicht nachgefordert. Teilnahmeanträge ohne Bewerbungsbogen werden von der Wertung ausgeschlossen. Ein auf der Download-Plattform des Vergabemarktplatzes eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen. Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z. B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen usw.) wird den Bewerberinnen/Bewerbern/Bietenden dringend empfohlen, sich unter Angabe ihrer/seiner E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform für dieses Vergabeverfahren anzumelden. Nicht angemeldete / freigeschaltete Bietende müssen daher regelmäßig die Vergabeplattform auf Änderungen überprüfen. Bei der Öffnung der Teilnahmeanträge sind Bewerberinnen/Bewerber/Bietende gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen. Einlieferung der Bewerbungsunterlagen: Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin im Bietertool des Vergabemarktplatzes eingereicht werden. Als Dateiformat ist *.pdf* zu verwenden. Die Bewerberinnen und Bewerber haben die Rechtzeitigkeit des Eingangs sicherzustellen. Bewerbungsunterlagen, die anders als elektronisch über das Bietertool der Vergabeplattform oder nach der Bewerbungsfrist eingehen, können beim weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden umgehend über das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens benachrichtigt, sobald die Prüfung des Bewerbungsverfahrens durch die zuständigen Verwaltungsstellen erfolgt ist. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gemäß VgV. Der Wettbewerb ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien, das Verhandlungsverfahren mit dem oder der ersten Preisträger*in eröffnen, - sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, - soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt bis mindestens einschließlich Leistungsphase 5 des Leistungsbildes Freianlagen nach § 39 HOAI nach der Honorarzone V. Optional erfolgt eine stufenweise Weiterbeauftragung bis Leistungsphase 9. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis. Mit der Teilnahme am Wettbewerbsverfahren ist die Verpflichtung verbunden, im Falle der Beauftragung die o. g. Leistungen zu erbringen. Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gem. § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 74, § 80 Abs. 1 und § 17 VgV. Am Verhandlungsverfahren nehmen die ersten Preisträgerinnen/Preisträger des Wettbewerbs teil, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt wurden. Sollte die Ausloberin aus wichtigen Gründen von der vorgesehenen Beauftragung abweichen, werden auch die übrigen Preisträger*innen des Wettbewerbs zur Angebotsabgabe und Verhandlungen eingeladen. Das Wettbewerbsergebnis wird in der Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens mit 45 % gewichtet. Der 1. Preisträger/die 1. Preisträgerin erhält für das Wettbewerbsergebnis 45 Wertungspunkte, der 2. Preisträger/die 2. Preisträgerin 30 Wertungspunkte, der 3. Preisträger/die 3. Preisträgerin 15 Wertungspunkte bei einer zu erreichenden Gesamtpunktzahl von 100 Punkten. Die weiteren Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens einschließlich deren Gewichtung werden den Bietenden vor dem Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, zum Verhandlungsverfahren weitergehende Erklärungen, u. a. zum Bewerber, zum Projektteam, zur Büroorganisation, zur Kosten- und Terminverfolgung, zur Einbindung von Fachplanern, zur Vergabe von Unteraufträgen etc., von den an den Verhandlungsverfahren teilnehmenden Büros anzufordern.

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