633103/43/2026VOB/A-EU OFFEN
Beschafft werden Fliesen- und Plattenarbeiten für die WC-Anlage im Erdgeschoss der Ostklausur des ehemaligen Franziskanerklosters in Zeitz am Standort Steinsgraben 15 / Klosterkirchhof 2.
Die Leistungen umfassen das vollflächige Grundieren von Estrichböden und Gipsbauplattenwänden sowie eine Innenraumabdichtung nach DIN 18534 gegen Sickerwasser der Wassereinwirkungsklasse W2-I (hoch) mit einem 15 cm hohen umlaufenden Wandstreifen.
Zur Ausführung gehören das Herstellen von Wand-/Bodenanschlüssen nach DIN 18534 in Rissklasse R3-I unter Verwendung von Dichtbändern, das Einbauen von Dichtmanschetten für Rohrdurchführungen bis 40 mm Durchmesser sowie das Verlegen von unglasierten Feinsteinzeug-Bodenfliesen in den Nennmaßen 10x60, 15x60 und 30x60 cm mit der Rutschfestigkeit R10-B.
Ergänzend sind Sockelfliesen aus unglasiertem Feinsteinzeug im Format 10x60 cm auf verputztem Mauerwerk und Trockenbau sowie matt glasierte keramische Wandfliesen im Format 30x60 cm im Dünnbettverfahren gemäß EN 12004 C2 TE zu verlegen.
Franziskanerkloster Zeitz - Maßnahme zur Förderung von Lebendigen Zentren - Umbau der Klausur, 06712 Zeitz, Steinsgraben 15 hier: Los 210815 Fliesenarbeiten - Herstellung 54 m² Bodenfliesen - 62 m² Wandfliesen
TenderGenie liest täglich alle deutschen Vergabeplattformen und benachrichtigt Sie, wenn eine Ausschreibung zu Ihrem Betrieb passt. Aus dieser Seite abgeleitet:
Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar
Die Ausschreibung ist in 1 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.
| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0000 | Franziskanerkloster Zeitz - Maßnahme zur Förderung von Lebendigen Zentren - Umbau der Klausur, 06712 Zeitz, Steinsgraben 15 hier: Los 210815 Fliesenarbeiten Franziskanerkloster Zeitz - Maßnahme zur Förderung von Lebendigen Zentren - Umbau der Klausur, 06712 Zeitz, Steinsgraben 15 hier: Los 210815 Fliesenarbeiten - Herstellung 54 m² Bodenfliesen - 62 m² Wandfliesen | Nov. 2026 – Dez. 2026 |
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung der Vergabestelle.