Zur Erfüllung von Anforderungen der EG-Richtlinie 2000/60/EG sind in ausgewählten brandenburgischen Fließgewässern neben standortkundlichen Parametern die Arten und Abundanzen des Makrozoobenthos (MZB) zu erfassen und zu dokumentieren. Die Auswahl der in den Untersuchungsjahren 2026-2027 zu untersuchenden Oberflächenwasserkörper (OWK) betrifft Gewässerabschnitte des Landes Brandenburg, auf die wenigstens eins der folgenden Kriterien zutrifft: - ökologische Vorrangfunktion im Fließgewässerverbundsystem, - es lagen oder liegen Belastungen des ökohydrologischen oder hydromorphologischen Zustands vor; es sind gegen diese Belastungen gerichtete Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes erforderlich, geplant oder bereits durchgeführt worden - vorliegende Befunde chemisch-physikalischer oder chemischer Parameter weisen klare Überschreitungen von Orientierungswerten oder Grenzwerten der Oberflächengewässerverordnung (OGewV 2020) auf - die Gewässer unterliegen bergbaulichen Einflüssen oder stehen in Verbindung mit bergbaubeeinflussten Fließgewässern - es liegen bislang keine biologischen Daten vor - die Messstelle ist Teil des nationalen Bezugsnetzes der Referenz- oder Interkalibrationsgewässer und ihre Untersuchung dient der Überprüfung von Ankerpunkten und Klassengrenzen des nationalen Bewertungsverfahrens PERLODES, auch im Hinblick auf das mögliche Erfordernis von Anpassungen des Verfahrens an neue Bedingungen infolge des Klimawandels.
Die Leistung umfasst die Untersuchung der in der Anlage 1 verzeichneten Messstellen in verschiedenen Fließgewässern und ist in Lose aufgeteilt. An je einem Frühjahrstermin, der möglichst in einer Niedrigwasserphase liegen sollte, sollen in den Messstrecken Beprobungen des MZB durchgeführt werden. Beifänge von Fischen sind im Feldprotokoll und Datenformular nach Art und Anzahl zu erfassen. Wenn die Fließgewässer > 10 m Breite im April noch Wasserstände > MW aufweisen sollten, so ist deren Beprobung zeitlich bis zur Unterschreitung der Mittelwasserstände zu verschieben. Es wird vorausgesetzt, dass sich die Probenehmenden vor den geplanten Beprobungen im Internet und bei den lokal zuständigen hydrologischen Messdiensten (bei Bundeswasserstraßen örtliches WSA, übrige Gewässer LfU) über die aktuelle Wasserstandssituation der großen Fließgewässer informieren. Ein dennoch an großen Fließgewässern mit bekanntermaßen starker Hochwasserdynamik eventuell auftretender Mehraufwand durch doppelte Anfahrten wird nicht gesondert vergütet, sondern ist im Angebot in der Teilsumme der Fahrtkosten bereits als Risikofaktor mit einzukalkulieren. Ist an einzelnen Messstellen aufgrund langanhaltender Hochwasser die Beprobung einer zu untersuchenden Messstelle bis spätestens 15.06. des jeweiligen Untersuchungsjahres nicht möglich, so sind diese Messstellen in Absprache mit dem AG ausnahmsweise nach dem 15.06. desselben Jahres zu beproben. Eine Verschiebung einzelner Probenahmen auf das Folgejahr ist ausgeschlossen. Der zu beprobende Gewässerabschnitt ist die Messstrecke. Sie beginnt am durch Hoch- und Rechtswerte (ETRS 89) eindeutig vorgegebenen Messpunkt (Startpunkt) und reicht im Gewässerlauf ca. 50 - 100 m stromaufwärts. Die Startpunkte sind verbindlich, jedoch in mehreren Fällen selbst mit Geländewagen nicht unter allen Witterungsbedingungen erreichbar. Bis zu 200 m lange Fußmärsche durch unwegsames Gelände sind in einigen Fällen erforderlich. Von den Probenehmern wird deshalb ein Maximum an physischer Leistungsfähigkeit, Umsichtigkeit, Berufserfahrung und Einsatzbereitschaft gefordert. Das MZB der gesammelten Proben ist den Inhalten der nachfolgenden Kapitel entsprechend zu bestimmen. Die Daten zum MZB und zu Beifängen von Fischen, die im Gelände zu erhebenden Angaben zu den Gewässermerkmalen und Belastungen, die Habitatfotos und die verbalen Kurzbeschreibungen sind dem Auftraggeber (AG) digital über die Austauschplattform "DialogBB" zum Download bereit zu stellen. Den vorübergehenden Zugang zu "DialogBB" erhält der Auftragnehmer (AN) nach vorheriger Absprache mit dem AG. Die ausgefüllten Feldprotokolle sind einzuscannen. Die entstehenden PDF-Dateien sind nach der jeweiligen Messstelle zu benennen und in einer ZIP-Datei (Feldprotokolldatei) zu bündeln. Die ZIP-Datei ist im Rahmen der ersten Teilleistung an den AG zu übergeben. Für die Dauer des vierten Bewirtschaftungszeitraums (bis 31.12.2033) sind die Originalprotokolle durch den Auftragnehmer zur Beweissicherung aufzubewahren. Die Standortbedingungen und Substratverteilung sind vor Ort durch die Probenehmenden aufzunehmen und - entweder direkt im Gelände oder im Nachgang im Büro - in das vom AG vorgegebene "Datenformular" (xlsx-Format) zu übertragen. Die beschriebene Leistung stellt an mehreren Oberflächenwasserkörpern im Rahmen des Monitorings eine Wiederholungsuntersuchung dar, mit der möglicherweise eingetretene Veränderungen gegenüber den vorangegangenen Beprobungen dokumentiert werden sollen. Auf die Genauigkeit der Ergebnisse wird deshalb in jedem Fall größter Wert gelegt. Ist wider Erwarten eine Beprobung der vorgegebenen Messstrecke aus technischen Gründen (z. B. wegen Unerreichbarkeit infolge technischer Absperrungen, Mauern oder Spundwänden an Ufern) nicht möglich, so ist dafür keine andere Messstrecke ersatzweise zu beproben, sondern die Beprobung der Messstrecke entfällt dann im jeweiligen Untersuchungsjahr. Solche Ausnahmefälle sind im Datenformular zu vermerken und es sind zwei Belegfotos der Habitatstruktur bzw. lokalen Absperrung als Nachweis des Beprobungsversuchs anzufertigen.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.