2026-10-07/019VOB/A-EU OFFEN

Verkehrssicherung - Modernisierung Bergbahn Bauwerke 6-10

Ausschreibende Stelle
Stadtwerke Heidelberg GmbH
Leistungsort
Heidelberg, Stadtkreis
Angebotsfrist
09. November 2026, 11:00 in 14 Tagen
Leistung
CPV 45233290
Original
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Projektbeschreibung

Die denkmalgeschützten Überbauungen der Standsteilbahn " Bergbahn Heidelberg" werden im Bereich der Station Schloss saniert, wozu die jeweils betroffene Straße völlig unterbrochen bzw. auf eine Fahrspur verengt werden muss. Dies sind in Fahrtrichtung bergauf die Überbauung für die Stadtstraße Schloßberg (Bauwerk6, Teile 6.1 und 6.2) die Überbauung für die Neue Schloßstraße (Bauwerk 8, Teilen 8.1 und 8.2) und die Überbauung für den Schloß-Wolfsbrunnenweg (Bauwerk 10). Zudem werden die Bauwerksteile 7.1 und 7.2 (Stützwände und Treppenanlage) zwischen der Stadtstraße Schloßberg und der Neuen Schloßstraße außerhalb des Straßenraums modernisiert.

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Bauwesen & Infrastruktur Heidelberg, Stadtkreis Öffentliche Auftraggeber

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Lose

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Los Leistung Ausführung
LOT-0001 Verkehrssicherung - Modernisierung Bergbahn Bauwerke 6-10 Die denkmalgeschützten Überbauungen der Standsteilbahn " Bergbahn Heidelberg" werden im Bereich der Station Schloss saniert, wozu die jeweils betroffene Straße völlig unterbrochen bzw. auf eine Fahrspur verengt werden muss. Dies sind in Fahrtrichtung bergauf die Überbauung für die Stadtstraße Schloßberg (Bauwerk6, Teile 6.1 und 6.2) die Überbauung für die Neue Schloßstraße (Bauwerk 8, Teilen 8.1 und 8.2) und die Überbauung für den Schloß-Wolfsbrunnenweg (Bauwerk 10). Zudem werden die Bauwerksteile 7.1 und 7.2 (Stützwände und Treppenanlage) zwischen der Stadtstraße Schloßberg und der Neuen Schloßstraße außerhalb des Straßenraums modernisiert. Der Vorplatz des Schloßgeländes kann über die sehr steile und gepflasterte Straße Schloßberg oder über die eigentliche Zufahrt Neue Schloßstraße erreicht werden. Da die Schloßzufahrt auch während der gesamten Baumaßnahme dauerhaft sichergestellt sein muss, werden die Bauwerke 6.1 und 6.2 im ersten Schritt (Baustufe 1 mit unterbrochener Straße Schloßberg) und erst nach Abschluss dieser Arbeiten das Bauwerk 8 (Baustufe 2 mit unterbrochener Neue Schloßstraße) modernisiert. Somit ist das Schloß immer über eine der beiden Zufahrtsmöglichkeiten erreichbar. In der Bauphase 3 wird das ausreichend breite Bauwerk 10 jeweils mit halbseitiger Sperrung und signalisierter Einbahnregelung im Zuge des Schloß-Wolfsbrunnenwegs saniert. Diese Bauphase ist zur zeitlichen Verkürzung der Gesamtmaßnahme derzeit parallel zu den beiden zuvor genannten Baustufen geplant, da sich der Schloß- Wolfsbrunnenweg nur an den Straßenraum der beiden anderen Bauphasen anschließt. Die dafür erforderliche Verkehrssicherung ist somit eine Ausweitung der beiden "Grund- Bauphasen". Die Baustufe 3 ist wegen des Wechsels der Einbahnregelung zwischen Nord- und Südseite des Schloß-Wolfsbrunnenwegs in zwei Zustände unterteilt, wobei sich diese darin unterscheiden, dass bei Sperrung der Südseite der einseitige Fußweg geöffnet bleibt. Der innere Bauablauf für die Bauphase 3 sieht einen zweifachen Wechsel der Einrichtungsfahrbahn von Nordsperrung nach Südsperrung und zurück auf Nordsperrung vor. Die Signalisierung ist für beide Seitensperrungen identisch und bedarf keiner Anpassung. Unabhängig von der eigentlichen Baumaßnahme muss der heutige Parkplatz für die Reisebusse der Schlossbesucher auf den entfernten Pkw-Besucher-Parkplatz verlegt werden, da er als zentrale BE-Fläche genutzt wird. Für die erforderliche Beschilderung zur Sperrung von Pkw-Stellplätzen auf dem Ersatz-Parkplatz und zur Führung der ausge- stiegenen Touristen bis zum Schloßzugang ist der Verkehrszeichenplan 4 umzusetzen, der während der gesamten Maßnahme gültig ist. Wegen der eingeschränkten Nutzbarkeit der heutigen Bestandsbauwerke würden bereits Nutzungseinschränkungen eingerichtet. Diese werden mit Beginn der Modernisierungs- maßnahme aufgelöst und sind, soweit erforderlich, in den umzusetzenden Verkehrs- zeichenplänen übernommen worden. Diese Auflösung ist mit dem bis dahin präsenten Unternehmen (FST Gmbh Mannheim) so abzustimmen, dass ein nahtloser Übergang gegeben ist. Die Abfolge der Bauphasen für die Bauwerksmodernisierung richtet sich nach den Erfordernissen der ausführenden Baufirma und ist mit der vorliegenden Ausschreibung nicht zwingend festgelegt. Deshalb muss jeder Verkehrszeichenplan (Verkehrszeichen, Siche- rungselemente etc.) einer Bauphase grundsätzlich als ein eigenständiges Modul mit Liefern, Auf- und Abbauen und Umfeldabgleich kalkuliert werden. Mögliche Übernahmen von Einrichtungen aus vorangegangenen Bauphasen für eine nachfolgende Baupha-se müssen trotz einer dadurch erzielbaren Aufwandsreduzierung bei der Preisfindung unbe- rücksichtigt bleiben, da der Bauablauf und damit die Zeitfolge der einzelnen Bauphasen sich jederzeit, auch noch während der angelaufenen Bauarbeiten, ändern kann. Eine enge Abstimmung mit der ausführenden Baufirma, welche entsprechend ihrer Erfordernisse die einzelnen Bau- bzw. Teilbauphasen abrufen wird, ist zwingend erfor- derlich. Die örtliche Bauleitung muss von einem sachkundigen Fachmann durchgeführt werden, der ausreichende Kenntnisse in der Amtssprache und sämtlicher einschlägiger Vor- schriften besitzt und deren Anwendung beherrscht. Der Auftragnehmer hat nach Auftragsvergabe schriftlich einen Bauleiter und dessen Vertreter zu benennen, die für die Verkehrssicherung, Kennzeichnung der Baustelle und für die sichere und termingerechte Abwicklung und Überwachung der Maßnahme verantwortlich sind. Generell gilt, dass die Anträge zu den notwendigen verkehrsrechtliche Anordnungen mindestens 3 Wochen vor der Umsetzung der jeweiligen Bauphase zu stellen und die Unterlagen 4-fach zur Genehmigung schriftlich einzureichen sind. Auf der Basis der eingereichten Verkehrszeichenpläne wird seitens der Verkehrsbehörde die verkehrs- rechtliche Anordnung erteilt. Der Auftragnehmer garantiert eine fach- und vorschriftengerechte Entsorgung sämtlicher Teile, die beim Demontieren und dem Montieren anfallen. Der Nachweis hierüber ist zu führen. Es muss grundsätzlich und jederzeit die Einhaltung aller technischen Unfallverhütungs- und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften, die am Montageort Gültigkeit haben, garantiert werden. Neben dem Kraftfahrzeugverkehr muss der Fußgänger- und Radverkehr zu jeder Zeit sicher an der Baustelle zur Einrichtung der Verkehrszeichenpläne vorbeigeführt werden. Für die Absicherung der Arbeitsstellen dürfen nur zugelassene Materialien verwendet werden. Dies gilt auch für die Beschaffenheit der Verkehrszeichen. Sämtliche Materialien müssen entsprechende Prüfzeichen tragen. (s. ZTV-SA Ziffer 5.1 - 5.10.12) Die Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit der Verkehrssicherungseinrichtungen ist vom AN gem. ZTV SA 97 ständig zu überprüfen und sicherzustellen. Die tägliche Kontrolle, Wartung und Unterhaltung der Verkehrssicherungseinrichtungen ist in den entspre- chenden Positionen mit einzurechnen. Dez. 2026 – Dez. 2028

Vergabeunterlagen

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Verfahren

Verfahrensart
VOB/A-EU
Veröffentlicht
06. Oktober 2026
Fragefrist
28. Oktober 2026
Angebotsfrist
09. November 2026, 11:00

Vergabestelle

Stelle
Stadtwerke Heidelberg GmbH
Kontakt
roberto.schwan@swhd.de
Original
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Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung der Vergabestelle.

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