6012-68-26-06VGV OFFEN
Das Leistungsbild zur Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans für die Stadt Braunschweig umfasst die Grundleistungen gemäß Anlage 6 zu § 25 Abs. 2 HOAI sowie weitere besondere Leistungen, der Erstellung von Ziel- und Maßnahmenkonzepten sowie verfahrensbegleitenden Leistungen.
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| Los | Leistung | Ausführung |
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| LOT-0001 | Landschaftsrahmenplan Der Landschaftsrahmenplan (LRP) ist das zentrale Fachgutachten des Naturschutzes auf regionaler Ebene. Seine Aufgabe liegt neben der zielorientierten Erfassung und Bewertung des gegenwärtigen Zustands von Natur und Landschaft, v. a. in der Benennung und räumlichen Konkretisierung von Zielen des Naturschutzes und der Landespflege. Den zentralen Baustein des LRP bildet das Zielkonzept, in welchem die zur Verwirklichung der Ziele erforderlichen Maßnahmen gutachterlich darzulegen und zu begründen sind. Gemäß § 10 BNatSchG i. V. m. § 3 NNatSchG besteht eine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung und Fortschreibung von Landschaftsrahmenplänen. Die Zuständigkeit für die Stadt Braunschweig liegt bei der Stelle Naturschutz in ihrer Funktion als untere Naturschutzbehörde. Der für die Stadt Braunschweig derzeit gültige LRP datiert aus dem Jahr 1999 (STADT BRAUNSCHWEIG 1999). Die ihm zugrundeliegenden Daten stammen aus den Jahren 1995 bis 1997 und sind aus heutiger Sicht als veraltet anzusehen. In den Jahren 2008 – 2014 erfolgte eine Teilaktualisierung des Schutzgutes „Tiere und Pflanzen“ für Flächen außerhalb der Kernstadt. Weiterhin erfolgte im Rahmen dieser Teilaktualisierung die Erarbeitung eines Biotopverbundkonzeptes. Für die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft sowie Landschaftsbild erfolgte seit 1999 keine Aktualisierung. Die Fortschreibung des LRP für die Stadt Braunschweig ist insbesondere aus den folgenden Gründen erforderlich: Inhaltliche und formale Anpassung an die Vorgaben nach PATERAK et al. (2001); Berücksichtigung der gängigen Methodenanwendungen Auswertung und Erhebung aktueller Schutzgutdaten Berücksichtigung / Auseinandersetzung mit den konzeptionellen Grundlagen und Vorgaben anderer Programme (Landschaftsprogramm, Niedersächsische Arten- und Biotopschutzprogramme) sowie den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung Aktualisierung des Biotopverbundes auf regionaler Ebene Thematische Auseinandersetzung mit Zielen des Klimaschutzes Entwicklung eines Zielkonzeptes / Umsetzung des Zielkonzeptes Erarbeitung von Vorschlägen zur Integration des Zielkonzeptes in die Raumplanung Für dieses Projekt sind die Klimaschutzziele der Stadt Braunschweig zu berücksichtigen. | — |
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