Mit dem Ziel, den Breitbandausbau in den Gemeinden voranzutreiben, erschließen die Gemeinden Rechtenstein, Lauterach und die IKZ Unterwachingen-Unterstadion über drei Lose (vier Ortsteile Rechtenstein, Lauterach, Unterwachingen und Unterstadion) die weißen Flecken zur flächendeckenden Verbesserung der Breitbandversorgung durch die Errichtung eines zukunftsfähigen Gigabit-Netzes mit Glasfaser. Ebenso werden die grauen Flecken (Vortriebs- und Synergie-Upgrade-Adressen) entlang der Trasse erschlossen. Das Glasfasernetz wird dabei durch die einzelnen Gemeinden errichtet. Der Netzbetrieb erfolgt durch den Netzbetreiber NetCom BW GmbH.
Mit dem Ziel den Breitbandausbau in den Gemeinden voranzutreiben, haben sich die Gemeinden Rechtenstein, Lauterach und die IKZ Unterwachingen-Unterstadion zusammengetan. Das Bauvorhaben der drei Akteure wird in einer Ausschreibung abgebildet. Dabei fungiert die Gemeinde Rechtenstein als Auftraggeber für das Los 1. Als Vergabestelle fungiert die Gemeinde Unterwachingen im eigenen Namen für das IKZ Projekt Unterwachingen und Unterstadion sowie namens und im Auftrag der Gemeinden Rechtenstein und Lauterach. Über die drei Lose (vier Ortsteile Rechtenstein, Lauterach, Unterwachingen und Unterstadion) erschließen die Gemeinden die weißen Flecken zur flächendeckenden Verbesserung der Breitbandversorgung durch die Errichtung eines zukunftsfähigen Gigabit-Netzes mit Glasfaser. Ebenso werden die grauen Flecken (Vortriebs- und Synergie-Upgrade-Adressen) entlang der Trasse erschlossen. Das Glasfasernetz wird durch die einzelnen Gemeinden errichtet. Der Netzbetrieb erfolgt durch den Netzbetreiber NetCom BW GmbH. Die Leistungen dieser Ausschreibung umfassen das schlüsselfertige Herstellen einer FttB-Infrastruktur. Die Leistungen reichen von Tiefbaustrecken zur Verlegung von Komponenten für TK- Zwecke (Mikrorohrverbände, PVC-Rohre), dem Einbau von Kabelschächten, welche als Netzverteilern dienen, bis hin zum Einbringen von LWL-Kabeln inkl. aller notwendigen Spleißarbeiten und der Erstellung von Dokumentationsunterlagen (ohne Erstellung der GIS-Daten). Durch den Auftragnehmer (AN) ist somit ein betriebsfertiges Netz zu erstellen. Die Maßnahme muss unter Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs ausgeführt werden. Die in dem Bauabschnitt Los 1 Rechtenstein zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Anlage Baubeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird. Die Projekte werden wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung gemäß Zuwendungsbescheid - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breibandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 30.01.2019 (VwV Breitbandmitfinanzierung) Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Mit dem Ziel den Breitbandausbau in den Gemeinden voranzutreiben, haben sich die Gemeinden Rechtenstein, Lauterach und die IKZ Unterwachingen-Unterstadion zusammengetan. Das Bauvorhaben der drei Akteure wird in einer Ausschreibung abgebildet. Dabei fungiert die Gemeinde Lauterach als Auftraggeber für das Los 2. Als Vergabestelle fungiert die Gemeinde Unterwachingen im eigenen Namen für das IKZ Projekt Unterwachingen und Unterstadion sowie namens und im Auftrag der Gemeinden Rechtenstein und Lauterach. Über die drei Lose (vier Ortsteile Rechtenstein, Lauterach, Unterwachingen und Unterstadion) erschließen die Gemeinden die weißen Flecken zur flächendeckenden Verbesserung der Breitbandversorgung durch die Errichtung eines zukunftsfähigen Gigabit-Netzes mit Glasfaser. Ebenso werden die grauen Flecken (Vortriebs- und Synergie-Upgrade-Adressen) entlang der Trasse erschlossen. Das Glasfasernetz wird durch die einzelnen Gemeinden errichtet. Der Netzbetrieb erfolgt durch den Netzbetreiber NetCom BW GmbH. Die Leistungen dieser Ausschreibung umfassen das schlüsselfertige Herstellen einer FttB-Infrastruktur. Die Leistungen reichen von Tiefbaustrecken zur Verlegung von Komponenten für TK- Zwecke (Mikrorohrverbände, PVC-Rohre), dem Einbau von Kabelschächten, welche als Netzverteilern dienen, bis hin zum Einbringen von LWL-Kabeln inkl. aller notwendigen Spleißarbeiten und der Erstellung von Dokumentationsunterlagen (ohne Erstellung der GIS-Daten). Durch den Auftragnehmer (AN) ist somit ein betriebsfertiges Netz zu erstellen. Die Maßnahme muss unter Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs ausgeführt werden. Die in dem Bauabschnitt Los 2 Lauterach (Ortsteil Reichenstein) zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Anlage Baubeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird. Die Projekte werden wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung gemäß Zuwendungsbescheid - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breibandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 30.01.2019 (VwV Breitbandmitfinanzierung)
Mit dem Ziel den Breitbandausbau in den Gemeinden voranzutreiben, haben sich die Gemeinden Rechtenstein, Lauterach und die IKZ Unterwachingen-Unterstadion zusammengetan. Das Bauvorhaben der drei Akteure wird in einer Ausschreibung abgebildet. Dabei fungiert die Gemeinde Unterwachingen als Auftraggeber für das Los 3. Als Vergabestelle fungiert die Gemeinde Unterwachingen im eigenen Namen für das IKZ Projekt Unterwachingen und Unterstadion sowie namens und im Auftrag der Gemeinden Rechtenstein und Lauterach. Über die drei Lose (vier Ortsteile Rechtenstein, Lauterach, Unterwachingen und Unterstadion) erschließen die Gemeinden die weißen Flecken zur flächendeckenden Verbesserung der Breitbandversorgung durch die Errichtung eines zukunftsfähigen Gigabit-Netzes mit Glasfaser. Ebenso werden die grauen Flecken (Vortriebs- und Synergie-Upgrade-Adressen) entlang der Trasse erschlossen. Das Glasfasernetz wird durch die einzelnen Gemeinden errichtet. Der Netzbetrieb erfolgt durch den Netzbetreiber NetCom BW GmbH. Die Leistungen dieser Ausschreibung umfassen das schlüsselfertige Herstellen einer FttB-Infrastruktur. Die Leistungen reichen von Tiefbaustrecken zur Verlegung von Komponenten für TK- Zwecke (Mikrorohrverbände, PVC-Rohre), dem Einbau von Kabelschächten, welche als Netzverteilern dienen, bis hin zum Einbringen von LWL-Kabeln inkl. aller notwendigen Spleißarbeiten und der Erstellung von Dokumentationsunterlagen (ohne Erstellung der GIS-Daten). Durch den Auftragnehmer (AN) ist somit ein betriebsfertiges Netz zu erstellen. Die Maßnahme muss unter Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs ausgeführt werden. Die in den einzelnen Bauabschnitten Los 3 Unterwachingen und Unterstadion zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Anlage Baubeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird. Die Projekte werden wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung gemäß Zuwendungsbescheid - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breibandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 30.01.2019 (VwV Breitbandmitfinanzierung)
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Bieterrundschreiben Nr. 3 vom 07.01.2026_Unterwachingen Bauausschreibung.pdf
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.