ES 260922_11VGV OFFEN
Beschafft wird eine Rahmenvereinbarung zur Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen auf den drei Recyclinghöfen des Zweckverbands Ostholstein in Heiligenhafen (Neuratjensdorf), Neustadt i.H. und Bad Schwartau.
Der Auftragnehmer muss Sicherheitsbehälter (ASP 800l, STB 1000l), Fässer, Absetzmulden sowie spezielle Behälter für Lithiumbatterien und Lackabfälle (UN 1263) stellen und im Tauschverfahren innerhalb von sieben Werktagen wechseln.
Zu den Leistungen gehören die Erstellung eines Verwertungskonzepts, die Dokumentation gemäß elektronischem Abfallnachweisverfahren (eANV), die Einhaltung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) sowie die Sortieranweisung und Kennzeichnung gemäß ADR und Ausnahme 20.
Rahmenvereinbarung zur Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen auf den Recyclinghöfen im Kreis Ostholstein
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| Los | Leistung | Ausführung |
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| LOT-0001 | Rahmenvereinbarung zur Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen auf den Recyclinghöfen Rahmenvereinbarung zur Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen auf den Recyclinghöfen im Kreis Ostholstein Der Zweckverband Ostholstein, Geschäftsbereich Abfallwirtschaft betreibt drei Recyclinghöfe im Kreis Ostholstein: den Recyclinghof Nord im Meeschendorfer Weg, 23758 Heiligenhafen (Neuratjensdorf), den Recyclinghof Mitte im Industrieweg 15, 23730 Neustadt i.H. und den Recyclinghof Süd im Loog 13, 23611 Bad Schwartau. Auf den drei Recyclinghöfen werden diverse gefährliche Abfälle aus Haushalten und Gewerbetrieben angenommen und gesammelt. Die jährlich gesammelten Mengen (Stand 2025) sind in der Leistungsbeschreibung Punkt 03.1 Recyclinghof Nord, 03.2 Recyclinghof Mitte, 03.3 Recyclinghof Süd sowie 03.4 Tausch von Sicherheitsbehälter und 03.5 Gestellung Sicherheitsbehälter Lithiumba aufgeführt. | Dez. 2026 – Dez. 2028 |
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