Freianlagen gem. §§ 38-40 HOAI, Leistungsphasen 1-8, für die Baumaßnahme "Neubau Straßenmeisterei Landshut", in der Gemeinde Essenbach. Die vorgesehene Fläche Flur Nr. 2006, Gemarkung Essenbach, mit 36.062 m² liegt im Bereich des Autobahndreiecks A94 - B15n. Der Flächenbedarf für bauliche Anlagen setzt sich im Wesentlichen aus ca. 840 m² Verwaltung, ca. 1.300 m² Werkstätten, ca. 1.580 m² Garagen, ca. 1.000 m² Streustofflager sowie ca. 1.270 m² für Lagerräume zusammen. Im Außenbereich werden weitere ca. 3.700 m² für Parkplätze, Lager und Funktionsflächen benötigt. Aufgabe ist die Gestaltung der Freianlagen für die unterschiedlichen Nutzungsarten sowie die Planung von Stellplätzen und deren Zufahrten. Die Verkehrswege auf dem Grundstück müssen für den Schwerlastverkehr ausgelegt werden. Voruntersuchungen haben ergeben, dass Lärmschutzmaßnahmen notwendig sind. So liegt auch die Planung und Gestaltung eines Lärmschutzwalles im Aufgabenbereich des Freianlagenplaners.
Freianlagen gem. §§ 38-40 HOAI, Leistungsphasen 1-8, für die Baumaßnahme "Neubau Straßenmeisterei Landshut", in der Gemeinde Essenbach. Die vorgesehene Fläche Flur Nr. 2006, Gemarkung Essenbach, mit 36.062 m² liegt im Bereich des Autobahndreiecks A94 - B15n. Der Flächenbedarf für bauliche Anlagen setzt sich im Wesentlichen aus ca. 840 m² Verwaltung, ca. 1.300 m² Werkstätten, ca. 1.580 m² Garagen, ca. 1.000 m² Streustofflager sowie ca. 1.270 m² für Lagerräume zusammen. Im Außenbereich werden weitere ca. 3.700 m² für Parkplätze, Lager und Funktionsflächen benötigt. Aufgabe ist die Gestaltung der Freianlagen für die unterschiedlichen Nutzungsarten sowie die Planung von Stellplätzen und deren Zufahrten. Die Verkehrswege auf dem Grundstück müssen für den Schwerlastverkehr ausgelegt werden. Voruntersuchungen haben ergeben, dass Lärmschutzmaßnahmen notwendig sind. So liegt auch die Planung und Gestaltung eines Lärmschutzwalles im Aufgabenbereich des Freianlagenplaners.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.