45-4VGV OFFEN

Offenes Verfahren über die Fahrten von 211 geistig und körperlich behinderter Kinder zur Rembergschule (Rembergstr. 7, 45470 Mülheim an der Ruhr) und zurück

Ausschreibende Stelle
Stadt Mülheim an der Ruhr / Der Oberbürgermeister / Amt für Kinder, Jugend, Schule und Integration
Leistungsort
Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Angebotsfrist
09. November 2026, 09:00 in 14 Tagen
Leistung
CPV 60130000
Original
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Projektbeschreibung

Vertragsgegenstand ist die Beförderung von körperlich /geistig / sprachlich behinderten Schüler(innen) des Schulstandortes Rembergschule, Rembergstr. 7, 45470 Mülheim an der Ruhr. Es sind Schüler*innen von ihrer Wohnadresse zur Rembergschule und zurück zu fahren. Es sind derzeit 211 Schüler/innen (Stand: 10.09.2026) zu transportieren. Änderungen hinsichtlich der Anzahl der zu befördernden Schüler/innen sind während der gesamten Vertragslaufzeit möglich. Auftragsgegenstand: (1) Das Unternehmen stellt der Stadt für die Schülerbeförderung die von ihm zu bezeichnenden Kraftfahrzeuge mit Fahrer sowie die nach dem Leistungsverzeichnis erforderlichen Begleiter zur Verfügung. Die Stadt gibt vor, zu welchen Zeiten die Schüler bei der Rembergschule ankommen müssen und wann sie an der Schule wieder abzuholen sind. (2) Der Fahrzeugeinsatz erfolgt nach dem Einsatzplan, welcher für jedes Fahrzeug vom Unternehmer vorbehaltlich jederzeitiger Änderung erstellt wird. Während der Schulferien sowie an den sonstigen schulfreien Tagen entfällt die Beförderung. Entschädigungsansprüche des Auftragnehmers sind insoweit ausgeschlossen. (3) Es steht im Ermessen der Stadt, aus schulorganisatorischen, aus verwaltungstechnischen oder verkehrstechnischen Gründen bestehende Fahrpläne zu ändern. Dies betrifft insbesondere die Wegnahme bestehender Fahrten und das Hinzufügen neuer Fahrten. (4) Das Unternehmen ist verpflichtet, die ihm übertragenen Einsätze pünktlich unter Einhaltung des Einsatzplanes nach den Anweisungen der Stadt auszuführen. Leistungsdurchführung: (1) Das Unternehmen verpflichtet sich, a) die Türen des eingesetzten Fahrzeuges so zu sichern, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen der Türen nicht zu erwarten ist (Türverschlusssicherung). b) für alle Schüler die entsprechenden Fahrgastplätze mit Beckengurten oder Drei-punktgurten auszurüsten. Das Gleiche gilt für Rollstuhlkinder, für die Beckengurte am Boden zu befestigen sind. Kinder, die das Anlegen der Gurte ablehnen, sind der Stadt schriftlich mitzuteilen. c) Kinder, die kleiner als 150 cm sind, entsprechend § 21 Abs. 1 a StVO in amtlich genehmigten und für das Kind geeigneten Kinderrückhaltesystemen zu sichern d) feste Rollstühle während der Fahrt an vier Punkten im Fahrzeugboden zu verankern. e) Kinder während der Fahrt ohne ausdrückliche Zustimmung der Stadt nicht in andere Fahrzeuge umsteigen zu lassen f) beim Einsatz eines Kleinbusses die Ein- und Ausstiege beidseitig mit Haltegriffen zu versehen, soweit dies technisch möglich ist. g) den Fußboden eines Kleinbusses so auszustatten, dass er auch im feuchten Zu-stand ausreichend rutschhemmend ist. Fahrzeuge: (1) Das Unternehmen ist verpflichtet, die Fahrzeuge in einem sauberen sowie verkehrs- und betriebssicheren Zustand, der den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) in dem jeweils gültigen Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden (Schulbusse) entspricht, mit allem Zubehör betriebsbereit zu halten und bei der Durchführung des Schulbusbetriebes die gesetzlichen Regelungen einzuhalten.

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Los Leistung Ausführung
LOT-0000 Offenes Verfahren zur Beförderung von 211 geistig und körperlich behinderten Kindern Vertragsgegenstand ist die Beförderung von körperlich /geistig / sprachlich behinderten Schüler(innen) des Schulstandortes Rembergschule, Rembergstr. 7, 45470 Mülheim an der Ruhr. Es sind Schüler*innen von ihrer Wohnadresse zur Rembergschule und zurück zu fahren. Es sind derzeit 211 Schüler/innen (Stand: 10.09.2026) zu transportieren. Änderungen hinsichtlich der Anzahl der zu befördernden Schüler/innen sind während der gesamten Vertragslaufzeit möglich. Auftragsgegenstand: (1) Das Unternehmen stellt der Stadt für die Schülerbeförderung die von ihm zu bezeichnenden Kraftfahrzeuge mit Fahrer sowie die nach dem Leistungsverzeichnis erforderlichen Begleiter zur Verfügung. Die Stadt gibt vor, zu welchen Zeiten die Schüler bei der Rembergschule ankommen müssen und wann sie an der Schule wieder abzuholen sind. (2) Der Fahrzeugeinsatz erfolgt nach dem Einsatzplan, welcher für jedes Fahrzeug vom Unternehmer vorbehaltlich jederzeitiger Änderung erstellt wird. Während der Schulferien sowie an den sonstigen schulfreien Tagen entfällt die Beförderung. Entschädigungsansprüche des Auftragnehmers sind insoweit ausgeschlossen. (3) Es steht im Ermessen der Stadt, aus schulorganisatorischen, aus verwaltungstechnischen oder verkehrstechnischen Gründen bestehende Fahrpläne zu ändern. Dies betrifft insbesondere die Wegnahme bestehender Fahrten und das Hinzufügen neuer Fahrten. (4) Das Unternehmen ist verpflichtet, die ihm übertragenen Einsätze pünktlich unter Einhaltung des Einsatzplanes nach den Anweisungen der Stadt auszuführen. Leistungsdurchführung: (1) Das Unternehmen verpflichtet sich, a) die Türen des eingesetzten Fahrzeuges so zu sichern, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen der Türen nicht zu erwarten ist (Türverschlusssicherung). b) für alle Schüler die entsprechenden Fahrgastplätze mit Beckengurten oder Drei-punktgurten auszurüsten. Das Gleiche gilt für Rollstuhlkinder, für die Beckengurte am Boden zu befestigen sind. Kinder, die das Anlegen der Gurte ablehnen, sind der Stadt schriftlich mitzuteilen. c) Kinder, die kleiner als 150 cm sind, entsprechend § 21 Abs. 1 a StVO in amtlich genehmigten und für das Kind geeigneten Kinderrückhaltesystemen zu sichern d) feste Rollstühle während der Fahrt an vier Punkten im Fahrzeugboden zu verankern. e) Kinder während der Fahrt ohne ausdrückliche Zustimmung der Stadt nicht in andere Fahrzeuge umsteigen zu lassen f) beim Einsatz eines Kleinbusses die Ein- und Ausstiege beidseitig mit Haltegriffen zu versehen, soweit dies technisch möglich ist. g) den Fußboden eines Kleinbusses so auszustatten, dass er auch im feuchten Zu-stand ausreichend rutschhemmend ist. Fahrzeuge: (1) Das Unternehmen ist verpflichtet, die Fahrzeuge in einem sauberen sowie verkehrs- und betriebssicheren Zustand, der den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) in dem jeweils gültigen Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden (Schulbusse) entspricht, mit allem Zubehör betriebsbereit zu halten und bei der Durchführung des Schulbusbetriebes die gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Jan. 2027 – Jan. 2031

Vergabeunterlagen

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Verfahren

Verfahrensart
VGV
Veröffentlicht
01. Oktober 2026
Fragefrist
02. November 2026
Angebotsfrist
09. November 2026, 09:00

Vergabestelle

Stelle
Stadt Mülheim an der Ruhr / Der Oberbürgermeister / Amt für Kinder, Jugend, Schule und Integration
Kontakt
marcel.kissmann@muelheim-ruhr.de
Original
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