PR1295000-2260-BVGV OFFEN
Beschafft wird die bauaufsichtlich anerkannte Sachverständigenleistung für Stark- und Schwachstromanlagen beim Neubau des Fraunhofer Forschungscampus Karlsruhe in L-Form, bestehend aus einem fünfgeschossigen Bürogebäude und einer zweigeschossigen Versuchshalle mit darüberliegendem Rechenzentrum.
Die Prüfung umfasst Mittelspannungsanlagen, Transformatoren, Notstromaggregate, USV-Anlagen, Photovoltaikanlagen, Elektroinstallationen, äußere Blitzschutzanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlagen, Feuerwehrfunk BOS-Funk, Notrufanlagen und Rauchabzugsanlagen.
Zu erbringen sind die Sichtung und Prüfung der Ausführungsplanung, zwölf baubegleitende Prüftermine, die Prüfung vor Inbetriebnahme sowie Nachprüfungen bei mangelhafter Bauausführung unter Zugrundelegung der Landesbauordnung Baden-Württemberg, geltender Prüfverordnungen, des Brandschutzkonzepts und aktueller Normen.
Die Leistungen erfolgen gemäß den Anlagengruppen 1 bis 8 in den Honorarzonen II und III nach HOAI und beinhalten die Erstellung von Prüfberichten sowie den Nachvollzug der Mängelbeseitigung.
Sachverständigenleistung ELT
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| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0000 | Sachverständigenleistung ELT 70-00251-2260-Q - PR1295000-2260-B Für die Fraunhofer-Institute ISI und IOSB in Karlsruhe soll ein neues Institutsgebäude im Rahmen einer Zuwendungsmaßnahme nach RZBau, in der Fraunhoferstraße 1 in 76131 Karlsruhe errichtet werden. Bei dem Neubau handelt es sich um eine Arbeitsstätte für 430 Mitarbeitende sowie rund 150 studentische Hilfskräfte. Hierfür werden ca. 7.145 m² Nutzfläche NF 1- 6, bestehend aus Büro-, Konferenz-, Seminar- und Werkstattflächen, Rechenzentrum sowie einer Großküche inkl. Nebenräumen und Speiseraum mit entsprechender Infrastruktur benötigt. Für die Büroflächen (ca. 5.300 m² NF) soll ein neues Raumkonzept (NEW WORK) umgesetzt werden, welches auch mittelfristiges Wachstum ermöglicht. Im Zuge der Baumaßnahme sollen die neu Elektroinstallationen, Netzersatzanlagen, Photovoltaikanlage, USV, Sicherheitsbeleuchtung, Blitzschutzanlage, Brandmeldeanlage und Feuerwehrfunk-Anlage durch einen Sachverständigen geprüft werden. | Dez. 2026 – Dez. 2029 |
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