LOT-0001 1VGV Abgelaufen
Die Angebotsfrist dieser Ausschreibung ist abgelaufen. Die Angaben bleiben als Archiv einsehbar. Öffentliche Auftraggeber in dieser Region schreiben Leistungen dieser Art regelmäßig neu aus — unten können Sie sich für ähnliche Ausschreibungen benachrichtigen lassen.
Der Markt Hutthurm plant den Umbau und Erweiterung seiner Kläranlage mit Membrananlage unter Berücksichtigung der Förderungsvorgaben nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2025) zur Anpassung seiner Anlage auf die Bevölkerungsdichte, den Stand der Technik und der wasserrechtlichen Genehmigungslage.
TenderGenie benachrichtigt Sie, sobald ein öffentlicher Auftraggeber eine vergleichbare Leistung neu ausschreibt. Aus dieser Seite abgeleitet:
Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar
Die Ausschreibung ist in 1 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.
| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0001 | Objektplanung gem. §§ 41 ff HOAI - Ingenieurbau Umbau und Erweiterung der Kläranlage Hutthurm/Kalteneck Gegenstand des Auftrages sind die Objekt Planungsleistungen gemäß §§ 41 ff. HOAI 2021 iVm Anlage 12 zur HOAI Grundleistungen aus dem Leistungsbild Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1-9 mit stufenweisem Abruf der Leistungsphasen 1-4 (Stufe 1), Leistungsphase 5 (Stufe 2), Leistungsphasen 6 und 7 (Stufe 3) und Leistungsphasen 8 und 9 (Stufe 4). Im Rahmen der Auftragsabwicklung ist zu sicherzustellen, dass der Umbau und die Erweiterung der Kläranlage bei/im laufenden Betrieb erfolgen und die kontinuierliche Behandlung des Abwassers in der Anlage währenddessen gewährleistet ist. Die Leistungen müssen zudem unter Berücksichtigung der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2025, veröffentlicht im BayMBl. 2025 Nr. 135 vom 26.03.2025 und unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2025-135/) erfolgen. | — |
Die Vergabeunterlagen konnten nicht automatisch geladen werden. Du findest sie direkt beim Auftraggeber.
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung der Vergabestelle.