BE045260905VGV OFFEN

Straßenbäume- Pflanzung I/2027

Ausschreibende Stelle
Grün und Gruga
Leistungsort
Essen, Kreisfreie Stadt
Angebotsfrist
05. November 2026, 09:00 in 22 Tagen
Leistung
CPV 77000000
Original
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Projektbeschreibung

Nach Abschluss der Fällung von Straßenbäumen (nicht Gegenstand dieser Ausschreibung) sollen in neun Stadtbezirken von Essen die Wurzelstubben gefräst werden. Bei nahezu allen Standorten dieser neun Stadtbezirke sind Reststämme in der Regel von 80 cm Länge bewusst stehen geblieben, um das Überfahren der Baumbeete zu verhindern. Diese müssen vor dem Fräsen bodennah abgeschnitten werden (eigene Leistunsposition). Im Anschluss müssen Baumgruben ausgehoben werden und mit einem Pflanzsubstrat auf Vulkangesteinsbasis gefüllt werden, in das Hochstämme gepflanzt werden. Diese erhalten eine Verankerung aus Dreiböcken. Die Lieferung der Bäume erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Bäume müssen durch den AN über drei Jahre gewässert werden.

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Landwirtschaft, Umwelt & Forst Essen, Kreisfreie Stadt Öffentliche Auftraggeber

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Lose

Die Ausschreibung ist in 3 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.

Los Leistung Ausführung
LOT-0001 Stadtbezirke I, VII und VIII Insgesamt 35 Baumbeete (Teillos 1-8 St/Teillos 2-12 St/Teillos 3-15 St) sind mit bodendeckenden Sträuchern bepflanzt. Im Zuge des Pflanzgrubenaushubs sind die vorhandenen Sträucher im Bereich der Pflanzgrube aufzunehmen, zu laden und zu entsorgen. Diese Erschwernis ist in die entsprechende Leistungsposition mit einzurechnen. Die Objektlisten mit den Standortangaben sowie Übersichtskarten und Detailpläne im Maßstab 1:1.000 im PDF-Format, in denen die Bäume als Punktobjekte dargestellt sind, werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Das LV gliedert sich in drei Teillose, die Organisationseinheiten von Grün und Gruga Essen zugeordnet sind. Das Teillos 1 erstreckt sich über den Südosten und die Stadtmitte (Bezirke I, VII und VIII), Teillos 2 über den Südwesten (Bezirke II, III und IX) und Teillos 3 über den Norden (Bezirke IV, V und VI). Im Teillos 1 sind ca. 1.200 cm Wurzelstubben zu fräsen und 44 Bäume zu pflanzen, in Teillos 2 sind ca. 1.300 cm Wurzelstubben zu fräsen und 37 Bäume zu pflanzen, in Teillos 3 sind ca. 2.300 cm Wurzelstubben zu fräsen und 65 Bäume zu pflanzen. Losaufteilung: Das Leistungsverzeichnis ist in 3 Teillose aufgeteilt. Es müssen alle Teillose angeboten werden. Der Zuschlag wird auf maximal 2 Teillose je Bieter beschränkt. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Aus haushalterischen Gründen werden gleichzeitig zwei Teilaufträge (Pflanzung + Pflege) je Teillos erteilt, die die Gesamtauftragssumme des jeweiligen Teilloses abdecken und die separat abgerechnet werden. Die zu liefernden Bäume müssen den "Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen" der FLL entsprechen. Um dies sicher zu stellen, hat der Auftragnehmer die Bauleitung rechtzeitig über den Liefertermin/die Liefertermine der Bäume zu informieren, damit bei der Anlieferung durch die Baumschule eine gemeinsame Prüfung der Ware auf Vollständigkeit, Echtheit von Art, Unterart bzw. Sorte, Maße bzw. Größe, Qualität (Ballen, Krone, Stamm) sowie Gesundheit erfolgen kann. Die Bauabnahme erfolgt bei vollständiger Lieferung auf dem Betriebshof des Auftragnehmers oder der dazu angemieteten Flächen. In Zweifelsfällen behält es sich der Auftragnehmer vor, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Die Bauleitung ist über die geplanten Pflanzungen mit Standortangabe spätestens am Vortag per Mail oder Fax zu verständigen. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. Ausführungsfristen: Die Pflanzarbeiten können frühestens am 01.02.2027 beginnen. Die erforderlichen verkehrsrechtlichen Genehmigungen sind entsprechend rechtzeitig zu beantragen. Die Pflanzarbeiten müssen bis 02.04.2027 beendet sein, wenn mit der städtischen Bauleitung nichts anderes vereinbart wird. Unternehmer-APP Im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltungsabläufe hat die Stadt Essen für die Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern im Bereich des Stadtbaummanagements zum 1. Februar 2021 die verbindliche positionsscharfe Tageserfassung der beauftragten Unternehmerleistungen mit Hilfe der plattformunabhängigen App "proMDE-Dienstleister" der GISCON Systems GmbH eingeführt. Die digitale Verfahrensweise löst den analogen Tagesbericht und das schriftliche Standardaufmaß ab. Die erbrachten Leistungen müssen innerhalb von 1-2 Tagen in die App eingetragen werden. Es wird daher sehr empfohlen, die App direkt vor Ort zu nutzen. Eine detaillierte Benutzeranleitung finden Sie unter: https://profbg.giscon.de/proMDEDienstleister/Handbuch.pdf Allgemeine Hinweise Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Wird in Positionen, in denen Fabrikate vorgeschlagen und gleichwertige zugelassen sind, kein Fabrikat eingetragen, so gilt das Vorgeschlagene als angeboten. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (VOB/B § 4 Abs. 8). Vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Kartenmaterial (z.B. über Einsatzstandorte) ist dem Nachunternehmer durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Für die Ausführung der Arbeiten benötigtes Kartenmaterial ist von den ausführenden Kolonnen des Auftragnehmers/Nachunternehmers zwingend mitzuführen. Jan. 2027 – Apr. 2027
LOT-0002 Stadtbezirke II, III & IX Insgesamt 35 Baumbeete (Teillos 1-8 St/Teillos 2-12 St/Teillos 3-15 St) sind mit bodendeckenden Sträuchern bepflanzt. Im Zuge des Pflanzgrubenaushubs sind die vorhandenen Sträucher im Bereich der Pflanzgrube aufzunehmen, zu laden und zu entsorgen. Diese Erschwernis ist in die entsprechende Leistungsposition mit einzurechnen. Die Objektlisten mit den Standortangaben sowie Übersichtskarten und Detailpläne im Maßstab 1:1.000 im PDF-Format, in denen die Bäume als Punktobjekte dargestellt sind, werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Das LV gliedert sich in drei Teillose, die Organisationseinheiten von Grün und Gruga Essen zugeordnet sind. Das Teillos 1 erstreckt sich über den Südosten und die Stadtmitte (Bezirke I, VII und VIII), Teillos 2 über den Südwesten (Bezirke II, III und IX) und Teillos 3 über den Norden (Bezirke IV, V und VI). Im Teillos 1 sind ca. 1.200 cm Wurzelstubben zu fräsen und 44 Bäume zu pflanzen, in Teillos 2 sind ca. 1.300 cm Wurzelstubben zu fräsen und 37 Bäume zu pflanzen, in Teillos 3 sind ca. 2.300 cm Wurzelstubben zu fräsen und 65 Bäume zu pflanzen. Losaufteilung: Das Leistungsverzeichnis ist in 3 Teillose aufgeteilt. Es müssen alle Teillose angeboten werden. Der Zuschlag wird auf maximal 2 Teillose je Bieter beschränkt. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Aus haushalterischen Gründen werden gleichzeitig zwei Teilaufträge (Pflanzung + Pflege) je Teillos erteilt, die die Gesamtauftragssumme des jeweiligen Teilloses abdecken und die separat abgerechnet werden. Die zu liefernden Bäume müssen den "Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen" der FLL entsprechen. Um dies sicher zu stellen, hat der Auftragnehmer die Bauleitung rechtzeitig über den Liefertermin/die Liefertermine der Bäume zu informieren, damit bei der Anlieferung durch die Baumschule eine gemeinsame Prüfung der Ware auf Vollständigkeit, Echtheit von Art, Unterart bzw. Sorte, Maße bzw. Größe, Qualität (Ballen, Krone, Stamm) sowie Gesundheit erfolgen kann. Die Bauabnahme erfolgt bei vollständiger Lieferung auf dem Betriebshof des Auftragnehmers oder der dazu angemieteten Flächen. In Zweifelsfällen behält es sich der Auftragnehmer vor, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Die Bauleitung ist über die geplanten Pflanzungen mit Standortangabe spätestens am Vortag per Mail oder Fax zu verständigen. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. Ausführungsfristen: Die Pflanzarbeiten können frühestens am 01.02.2027 beginnen. Die erforderlichen verkehrsrechtlichen Genehmigungen sind entsprechend rechtzeitig zu beantragen. Die Pflanzarbeiten müssen bis 02.04.2027 beendet sein, wenn mit der städtischen Bauleitung nichts anderes vereinbart wird. Unternehmer-APP Im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltungsabläufe hat die Stadt Essen für die Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern im Bereich des Stadtbaummanagements zum 1. Februar 2021 die verbindliche positionsscharfe Tageserfassung der beauftragten Unternehmerleistungen mit Hilfe der plattformunabhängigen App "proMDE-Dienstleister" der GISCON Systems GmbH eingeführt. Die digitale Verfahrensweise löst den analogen Tagesbericht und das schriftliche Standardaufmaß ab. Die erbrachten Leistungen müssen innerhalb von 1-2 Tagen in die App eingetragen werden. Es wird daher sehr empfohlen, die App direkt vor Ort zu nutzen. Eine detaillierte Benutzeranleitung finden Sie unter: https://profbg.giscon.de/proMDEDienstleister/Handbuch.pdf Allgemeine Hinweise Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Wird in Positionen, in denen Fabrikate vorgeschlagen und gleichwertige zugelassen sind, kein Fabrikat eingetragen, so gilt das Vorgeschlagene als angeboten. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (VOB/B § 4 Abs. 8). Vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Kartenmaterial (z.B. über Einsatzstandorte) ist dem Nachunternehmer durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Für die Ausführung der Arbeiten benötigtes Kartenmaterial ist von den ausführenden Kolonnen des Auftragnehmers/Nachunternehmers zwingend mitzuführen. Jan. 2027 – Apr. 2027
LOT-0003 Stadtbezirke IV, V & VI Insgesamt 35 Baumbeete (Teillos 1-8 St/Teillos 2-12 St/Teillos 3-15 St) sind mit bodendeckenden Sträuchern bepflanzt. Im Zuge des Pflanzgrubenaushubs sind die vorhandenen Sträucher im Bereich der Pflanzgrube aufzunehmen, zu laden und zu entsorgen. Diese Erschwernis ist in die entsprechende Leistungsposition mit einzurechnen. Die Objektlisten mit den Standortangaben sowie Übersichtskarten und Detailpläne im Maßstab 1:1.000 im PDF-Format, in denen die Bäume als Punktobjekte dargestellt sind, werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Das LV gliedert sich in drei Teillose, die Organisationseinheiten von Grün und Gruga Essen zugeordnet sind. Das Teillos 1 erstreckt sich über den Südosten und die Stadtmitte (Bezirke I, VII und VIII), Teillos 2 über den Südwesten (Bezirke II, III und IX) und Teillos 3 über den Norden (Bezirke IV, V und VI). Im Teillos 1 sind ca. 1.200 cm Wurzelstubben zu fräsen und 44 Bäume zu pflanzen, in Teillos 2 sind ca. 1.300 cm Wurzelstubben zu fräsen und 37 Bäume zu pflanzen, in Teillos 3 sind ca. 2.300 cm Wurzelstubben zu fräsen und 65 Bäume zu pflanzen. Losaufteilung: Das Leistungsverzeichnis ist in 3 Teillose aufgeteilt. Es müssen alle Teillose angeboten werden. Der Zuschlag wird auf maximal 2 Teillose je Bieter beschränkt. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Aus haushalterischen Gründen werden gleichzeitig zwei Teilaufträge (Pflanzung + Pflege) je Teillos erteilt, die die Gesamtauftragssumme des jeweiligen Teilloses abdecken und die separat abgerechnet werden. Die zu liefernden Bäume müssen den "Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen" der FLL entsprechen. Um dies sicher zu stellen, hat der Auftragnehmer die Bauleitung rechtzeitig über den Liefertermin/die Liefertermine der Bäume zu informieren, damit bei der Anlieferung durch die Baumschule eine gemeinsame Prüfung der Ware auf Vollständigkeit, Echtheit von Art, Unterart bzw. Sorte, Maße bzw. Größe, Qualität (Ballen, Krone, Stamm) sowie Gesundheit erfolgen kann. Die Bauabnahme erfolgt bei vollständiger Lieferung auf dem Betriebshof des Auftragnehmers oder der dazu angemieteten Flächen. In Zweifelsfällen behält es sich der Auftragnehmer vor, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Die Bauleitung ist über die geplanten Pflanzungen mit Standortangabe spätestens am Vortag per Mail oder Fax zu verständigen. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. Ausführungsfristen: Die Pflanzarbeiten können frühestens am 01.02.2027 beginnen. Die erforderlichen verkehrsrechtlichen Genehmigungen sind entsprechend rechtzeitig zu beantragen. Die Pflanzarbeiten müssen bis 02.04.2027 beendet sein, wenn mit der städtischen Bauleitung nichts anderes vereinbart wird. Unternehmer-APP Im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltungsabläufe hat die Stadt Essen für die Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern im Bereich des Stadtbaummanagements zum 1. Februar 2021 die verbindliche positionsscharfe Tageserfassung der beauftragten Unternehmerleistungen mit Hilfe der plattformunabhängigen App "proMDE-Dienstleister" der GISCON Systems GmbH eingeführt. Die digitale Verfahrensweise löst den analogen Tagesbericht und das schriftliche Standardaufmaß ab. Die erbrachten Leistungen müssen innerhalb von 1-2 Tagen in die App eingetragen werden. Es wird daher sehr empfohlen, die App direkt vor Ort zu nutzen. Eine detaillierte Benutzeranleitung finden Sie unter: https://profbg.giscon.de/proMDEDienstleister/Handbuch.pdf Allgemeine Hinweise Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Wird in Positionen, in denen Fabrikate vorgeschlagen und gleichwertige zugelassen sind, kein Fabrikat eingetragen, so gilt das Vorgeschlagene als angeboten. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (VOB/B § 4 Abs. 8). Vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Kartenmaterial (z.B. über Einsatzstandorte) ist dem Nachunternehmer durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Für die Ausführung der Arbeiten benötigtes Kartenmaterial ist von den ausführenden Kolonnen des Auftragnehmers/Nachunternehmers zwingend mitzuführen. Jan. 2027 – Apr. 2027

Vergabeunterlagen

Verfahren

Verfahrensart
VGV
Veröffentlicht
04. Oktober 2026
Fragefrist
28. Oktober 2026
Angebotsfrist
05. November 2026, 09:00

Vergabestelle

Stelle
Grün und Gruga
Kontakt
vergabe@gge.essen.de
Original
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Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung der Vergabestelle.

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