LAFO-2026-0117VGV OFFEN
Die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern vergibt Leistungen zur Erstaufforstung auf Ackerflächen im Herbst 2026 und Frühjahr 2027 auf einer Nettopflanzfläche von ca. 9,61 Hektar an Unternehmer. Es handelt sich hierbei um Initialbepflanzungen die Katasterfläche der Flächen beträgt ca. 38 ha. Die Leistung umfasst die Beschaffung, Lieferung und Pflanzung von Pflanzen verschiedener Baumarten sowie die Ausführung von Zaunbau-, Pflege- und weiteren Dienstleistungen.
TenderGenie liest täglich alle deutschen Vergabeplattformen und benachrichtigt Sie, wenn eine Ausschreibung zu Ihrem Betrieb passt. Aus dieser Seite abgeleitet:
Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar
Die Ausschreibung ist in 3 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.
| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0001 | Forstamt Bad Doberan Revier Neuburg Erstaufforstung von Ackerflächen im Forstamt Bad Doberan mit einer Pflanzfläche von ca. 3,14 ha. Näheres regelt die Leistungsbeschreibung und das zugehörige Preisblatt. https://www.vergabemarktplatz-mv.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a114e646b8-7046faf3522d019c | Dez. 2026 – Feb. 2027 |
| LOT-0002 | Forstamt Grevesmühlen Revier Hohen Schönberg Erstaufforstung von Ackerflächen im Forstamt Grevesmühlen mit einer Pflanzfläche von ca. 3,92 ha. Näheres regelt die Leistungsbeschreibung und das zugehörige Preisblatt. https://www.vergabemarktplatz-mv.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a114e646b8-7046faf3522d019c | Dez. 2026 – Feb. 2027 |
| LOT-0003 | Forstamt Grevesmühlen Revier Gostorf Erstaufforstung von Ackerflächen im Forstamt Grevesmühlen mit einer Pflanzfläche von ca. 2,55 ha. Näheres regelt die Leistungsbeschreibung und das zugehörige Preisblatt. https://www.vergabemarktplatz-mv.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a114e646b8-7046faf3522d019c | Dez. 2026 – Feb. 2027 |
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung der Vergabestelle.