Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) beabsichtigen zwei Rahmenverträge auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) abzuschließen. Als Leistungsabruf erfolgt dazu dann jeweils ein Einzelauftrag als eine entgeltliche, vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG für maximal 18 Monate (Überlassungshöchstdauer). Der erste Rahmenvertrag wird mit dem Bieter geschlossen, welcher gem. Zuschlagskriterien das beste Ergebnis erreicht. Hier erfolgen die regelmäßigen Leistungsabrufe. Der zweite Rahmenvertrag wird mit dem Bieter geschlossen, welcher gem. Zuschlagskriterien das zweitbeste Ergebnis erreicht. Hier erfolgen die Leistungsabrufe, wenn gem. Rahmenvertrag der erste Bieter kein Personal innerhalb von 3 Kalendertagen zur Verfügung stellen kann. Benötigt werden vor allem: StraßenreinigerInnen, MüllladerInnen und mitarbeitende KraftfahrerInnen der Führerscheinklasse C oder CE.
Rahmenvertrag über Arbeitnehmerüberlassung für StraßenreinigerInnen und MüllladerInnen ohne besondere Anforderungen, sowie Mitarbeitende KraftfahrerInnen der Führerscheinklasse C oder CE mit spezifischen Kenntnissen zum Führen von Großkehrmaschinen (GKM), Fahrzeugen der Abfallsammlung, des Containerdienstes und des Winterdienstes, Kenntnis der VO (EU) 165/2014, des ArbZG und der FPVO.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.