510-26 (CXP4Y6JMWR2)VGV OFFEN

Region Hannover - Beschaffung von Elektrobussen mit automatisierter oder autonomer Fahrfunktion einschließlich Erprobungs- und Betriebsleistungen

Ausschreibende Stelle
Region Hannover
Leistungsort
Region Hannover
Angebotsfrist
09. November 2026, 10:00 in 26 Tagen
Leistung
CPV 34121100
Original
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Projektbeschreibung

Die Region Hannover ist Aufgabenträgerin für den öffentlichen Personennahverkehr in der Region Hannover. Gemeinsam mit weiteren Projektpartnern führt sie seit dem Jahr 2023 das Projekt "ALBUS - Integration von autonomen Linienbussen in der Region Hannover" durch. Das Vorhaben wird durch das Bundesministerium für Verkehr gefördert. Der derzeitige Bewilligungszeitraum endet am 31. Dezember 2027 Im Rahmen des Projekts sollen Elektrobusse mit automatisierter oder autonomer Fahrfunktion beschafft und unter realen Verkehrs- und Betriebsbedingungen erprobt werden. Ziel des Vorhabens ist daher nicht allein die Beschaffung von Fahrzeugen, sondern insbesondere deren Einsatz und Erprobung im öffentlichen Personennahverkehr. Der Betrieb der Fahrzeuge soll durch ein von der Region Hannover bestimmtes Verkehrsunternehmen erfolgen. Nach derzeitigem Stand ist hierfür die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft vorgesehen. Die Region Hannover bleibt Auftraggeberin des vorliegenden Vergabeverfahrens.

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Fahrzeuge & Mobilität Region Hannover Öffentliche Auftraggeber

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Lose

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Los Leistung Ausführung
LOT-0001 Region Hannover - Beschaffung von Elektrobussen mit automatisierter oder autonomer Fahrfunktion einschließlich Erprobungs- und Betriebsleistungen Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Beschaffung von Elektrobussen mit automatisierter oder autonomer Fahrfunktion sowie deren Erprobung einschließlich der hierfür erforderlichen Betriebs-, Unterstützungs- und sonstigen Dienstleistungen. Die Fahrzeugbeschaffung und die Erprobung der Fahrzeuge bilden eine rechtlich und wirtschaftlich zusammengehörende Gesamtleistung. Die sichere und genehmigungskonforme Erprobung setzt ein enges Zusammenwirken der Fahrzeugtechnik, der automatisierten oder autonomen Fahrfunktion sowie der im Rahmen des Erprobungsbetriebs wahrzunehmenden Halter-, Genehmigungs-, Betriebs- und Unterstützungsaufgaben voraus. Der Auftraggeber beabsichtigt daher, diese Leistungen einheitlich an einen Auftragnehmer zu vergeben. Innerhalb dieses einheitlichen Beschaffungsvorhabens erfolgt die Fahrzeugbeschaffung auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung. Die für die Erprobung der Fahrzeuge erforderlichen Dienstleistungen sind ebenfalls Bestandteil des einheitlichen Beschaffungsvorhabens, werden jedoch außerhalb der Rahmenvereinbarung zur Fahrzeugbeschaffung in einer gesonderten Vereinbarung für die jeweils vorgesehene und notwendige Vertragsdauer geregelt. Die Einzelheiten der technischen und funktionalen Anforderungen an die Fahrzeuge sowie der im Zusammenhang mit der Erprobung zu erbringenden Leistungen werden in den Vergabeunterlagen der Angebotsphase näher bestimmt. Der Auftraggeber beabsichtigt im Rahmen des Projekts zunächst zwei automatisierte bzw. autonome Elektrobusse verbindlich zu beschaffen. Diese beiden Fahrzeuge bilden grundsätzlich die Mindestabnahmemenge. Die Beschaffung wird aus Fördermitteln finanziert; der Förderzeitraum endet am 31. Dezember 2027. Die Verpflichtung zur Mindestabnahme steht daher unter der Voraussetzung, dass die hierfür vorgesehenen Fördermittel innerhalb des Förderzeitraums abgerufen werden können. Können die Fördermittel aufgrund des Ablaufs des Förderzeitraums oder aus sonstigen, vom Auftraggeber nicht zu vertretenden förderrechtlichen Gründen nicht mehr in Anspruch genommen werden, entfällt die Verpflichtung zur Mindestabnahme insoweit. Soweit nicht bereits für den autonomen Betrieb genehmigte Fahrzeuge mit einer Betriebserlaubnis gemäß § 1e Abs. 4 StVG bzw. einer Typgenehmigung nach der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1426 verfügbar sind, sollen die Fahrzeuge nach derzeitigem Stand auf Grundlage einer Erprobungsgenehmigung gemäß § 1i StVG i. V. m. § 16 AFGBV eingesetzt werden. Die Fahrzeuge müssen für den vorgesehenen Erprobungsbetrieb geeignet und genehmigungsfähig sein. Die Rahmenvereinbarung soll die Möglichkeit eröffnen, auf technische und genehmigungsrechtliche Entwicklungen während ihrer Laufzeit zu reagieren. Der Auftraggeber soll insbesondere berechtigt sein, die zunächst beschafften Fahrzeuge nach Maßgabe der Vertragsbedingungen gegen weiterentwickelte, für einen möglichen Regelbetrieb genehmigte Fahrzeuge auszutauschen und bei Bedarf ein weiteres Fahrzeug abzurufen. Unter Berücksichtigung der zwei zunächst zu beschaffenden Fahrzeuge, deren möglichem Austausch und eines weiteren Abrufs können insgesamt höchstens fünf Fahrzeuge Gegenstand der Fahrzeugbeschaffung werden. Über die Mindestabnahme von zwei Fahrzeugen hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um Niederflur-Linienomnibusse mit einer Länge von ca. 8,30 m bis 12,20 m und einer Breite von ca. 2,40 m bis 2,55 m. Vorgesehen sind insbesondere zwei Einstiegstüren, mindestens ein Rollstuhlplatz, mindestens eine elektrische Rollstuhlrampe, mindestens zwei behindertengerechte Sitzplätze und mindestens 15 Sitzplätze. Die weitergehenden technischen und funktionalen Anforderungen werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben. Die zunächst beschafften Fahrzeuge sollen unter realen Verkehrs- und Betriebsbedingungen im öffentlichen Straßenraum erprobt werden. Vorgesehen ist ein Zusammenwirken zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und dem vom Auftraggeber eingesetzten Verkehrsunternehmen. Die Vorbereitung und Durchführung der Erprobung hat unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen zu erfolgen, insbesondere der einschlägigen Vorschriften des StVG und der AFGBV sowie der Vorgaben und Nebenbestimmungen der zuständigen Behörden. Nach dem derzeit vorgesehenen Leistungsmodell soll der Auftragnehmer während der Erprobungsphase die wesentlichen halterbezogenen Pflichten übernehmen und voraussichtlich Halter der Fahrzeuge sein. Hierzu gehören insbesondere die Beantragung und Aufrechterhaltung einer erforderlichen Erprobungsgenehmigung, die Sicherstellung des erforderlichen Versicherungsschutzes, die Mitwirkung an bzw. Durchführung erforderlicher Zulassungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Wahrnehmung der für den sicheren Erprobungsbetrieb erforderlichen Aufgaben. Der Auftragnehmer übernimmt ferner die technische Betreuung der Fahrzeuge und der automatisierten bzw. autonomen Fahrfunktion, stellt die Technische Aufsicht bereit und schult bzw. weist das eingesetzte Fahr- und Sicherheitsfahrpersonal ein. Der operative Fahr- und Betriebsdienst sowie die Bereitstellung des erforderlichen Fahr- bzw. Sicherheitsfahrpersonals erfolgen durch die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG oder ein anderes von der Region Hannover beauftragtes Verkehrsunternehmen. Die abschließende Rollen- und Aufgabenverteilung wird in der Angebotsphase unter Berücksichtigung der behördlichen Anforderungen konkretisiert. —

Vergabeunterlagen

Verfahren

Verfahrensart
VGV
Veröffentlicht
08. Oktober 2026
Angebotsfrist
09. November 2026, 10:00

Vergabestelle

Stelle
Region Hannover
Kontakt
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
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