Das Wärmeplanungsgesetz – (WPG) fordert gem. § 32 von den Wärmenetzbetreibern einen Wärmenetzausbau- und - Dekarbonisierungsfahrplan bis 31. Dezember 2026. Sollte ein Transformationsplan (BEW Modul 1, Antrag bis 31.12.2025) erstellt werden, entfällt diese Pflicht und es wird eine zusätzliche Förderung gewährt. Um der Verpflichtung nach § 32 WPG zuvorzukommen und um weiter Förderung zu erlangen wird dieser Transformationsplan bzw. diese Machbarkeitsstudie beauftragt.
Das Wärmeplanungsgesetz – (WPG) fordert gem. § 32 von den Wärmenetzbetreibern einen Wär-menetzausbau- und - Dekarbonisierungsfahrplan bis 31. Dezember 2026. Sollte ein Transformati-onsplan (BEW Modul 1, Antrag bis 31.12.2025) erstellt werden, entfällt diese Pflicht und es wird eine zusätzliche Förderung gewährt. Um der Verpflichtung nach § 32 WPG zuvorzukommen und um wei-ter Förderung zu erlangen wird dieser Transformationsplan bzw. diese Machbarkeitsstudie beauf-tragt.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.