Abschnitt 6 - Schwörstadt - AS Murg Abschnitt 5 - AS Rheinfelden/Karsau - Schwörstadt Bodenschutzkonzept E021 und Bodenschutzkonzept E023
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau) GmbH plant den Neubau der A 98. Die A 98 - Hochrheinautobahn - soll zukünftig die A 5 im Westen mit der A 81 im Osten verbinden und stellt damit eine wesentliche West-Ost-Achse an der Grenze zur Schweiz dar. Sie ist als großräumige Verbindung in die Straßenkategorie AS 1 nach RIN einzustufen. Die Strecke zwischen dem Autobahndreieck, Weil am Rhein (Anschluss A 5) und Lauchringen wurde in insgesamt 10 Abschnitte unterteilt. Im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 sind die erste Richtungsfahrbahn im vordringlichen Bedarf (VB), die zweite Richtungsfahrbahn im weiteren Bedarf mit Planrecht (WB*) enthalten. Gesetzliche Grundlage ist das derzeit gültige Bundesfernstraßenausbaugesetz - FStrAbG (vom 20.01.2005 geändert am 23.12.2016). Die DEGES GmbH ist mit einem Dienstleistungsverträgen seit 2018 mit der Vor- und Entwurfsplanung für den Abschnitt 6 zwischen Schwörstadt und Anschlussstelle Murg sowie seit 2022 mit der Fortführung des eingeleiteten Planfeststellungsverfahrens des Abschnitts 5 der A 98 zwischen Karsau und Schwörstadt beauftragt und hat diese Projekte von den bisherigen Vorhabenträgern (erst Regierungspräsidium Freiburg, dann Autobahn GmbH) übernommen. Der ursprüngliche Planfeststellungsabschnitt A 98.5 von Rheinfelden/Karsau bis Wehr (Länge rd. 10,5 km) wurde im Jahr 2014 auf den rd. 6,5 km langen konsensfähigen Bereich zwischen Rheinfelden/Karsau und Schwörstadt reduziert und endet nun östlich der geplanten PWC-Anlage Ossenberg noch vor der Wolfsgrabenbrücke. Dieser reduzierte Planungsabschnitt des Abschnittes A 98.5 (VKE E023) ist der erste Teil der vorliegenden Leistungsbeschreibung. Das 2017 eingeleitete Planfeststellungsverfahren konnte nicht zum Abschluss gebracht werden. Die vorliegenden Planfeststellungsunterlagen zu Abschnitt A 98.5 müssen daher unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrsprognose umfassend überarbeitet werden, um das Verfahren fortführen und mit einem Planfeststellungsbeschluss abschließen zu können. Der zweite Bauabschnitt der A 98 umfasst den rd. 10,5 km langen zweibahnigen Neubau der Bundesautobahn 98 im Streckenabschnitt Schwörstadt-Murg (Abschnitt A 98.6). Der zweibahnige Ausbau des betrachteten Streckenabschnittes beginnt am Abschnittsende A 98.5 oberhalb von Schwörstadt (östlich der PWC-Anlage "Ossenberg") und endet an der Anschlussstelle (AS) Murg, der Verknüpfung zum Abschnitt A 98.7. Ab dieser Stelle ist die A 98.7 in östlicher Richtung bereits als 3-streifige Landstraße baulich realisiert. Dieser oben beschriebene Planungsabschnitt A 98.6 (VKE E021) ist der zweite Teil der vorliegenden Leistungsbeschreibung. Folgende Leistungen für die VKE E021 und E023 sind Gegenstand dieser Ausschreibung: - Erstellung Bodenschutzkonzept Darüber hinaus ist ausschließlich für die VKE E023 folgende Leistung zu erbringen: - Erstellung eigenständige Unterlage zur Bewertung und Kompensation von Eingriffen in den Boden
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.