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Projekt-ID: #LOT-0001 02/2026

Beschaffung von 3 Stück Vollniederflur-Batteriebussen

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17.08.26 Frist

Projektbeschreibung

Der Aufbau des Busses ist nach Gesichtspunkten eines modernen Designs so zu gestalten, dass er mit einem ansprechenden und marktgerechten Aussehen - neben den funktionsgerechten Konstruktionsgrundsätzen – das Fahrzeug als ein modernes, zeitgemäßes Verkehrsmittel in das Bewusstsein der Kunden bringt. Das Fahrzeug muss den jeweiligen Vorschriften der EU-Richtlinien 95/28 und 2001/85/EG, der STVZO, der BO Kraft, den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft sowie weiterführenden Schriften, den einschlägigen Verlautbarungen im Verkehrsblatt und den Anforderungen für den Schülerverkehr entsprechen. Die Belange von Menschen mit Behinderungen bzw. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie die Anforderungen an die Barrierefreiheit sind zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang ist der Art. 8 der Verordnung (EU) Nr. 540/2014, der Vorschriften über Acoustic Vehicle Alerting Systems (AVAS) bei Elektrofahrzeugen zu berücksichtigen und im Angebot der entsprechende Nachweis zu erbringen. Als Anlage 1 ist die Checkliste für Mindeststandards für barrierefreie Linienbusse beigefügt. Hier sind entsprechende Eintragen vorzunehmen und dem Angebot beizufügen.

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Der Aufbau des Busses ist nach Gesichtspunkten eines modernen Designs so zu gestalten, dass er mit einem ansprechenden und marktgerechten Aussehen - neben den funktionsgerechten Konstruktionsgrundsätzen – das Fahrzeug als ein modernes, zeitgemäßes Verkehrsmittel in das Bewusstsein der Kunden bringt. Das Fahrzeug muss den jeweiligen Vorschriften der EU-Richtlinien 95/28 und 2001/85/EG, der STVZO, der BO Kraft, den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft sowie weiterführenden Schriften, den einschlägigen Verlautbarungen im Verkehrsblatt und den Anforderungen für den Schülerverkehr entsprechen. Die Belange von Menschen mit Behinderungen bzw. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie die Anforderungen an die Barrierefreiheit sind zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang ist der Art. 8 der Verordnung (EU) Nr. 540/2014, der Vorschriften über Acoustic Vehicle Alerting Systems (AVAS) bei Elektrofahrzeugen zu berücksichtigen und im Angebot der entsprechende Nachweis zu erbringen. Als Anlage 1 ist die Checkliste für Mindeststandards für barrierefreie Linienbusse beigefügt. Hier sind entsprechende Eintragen vorzunehmen und dem Angebot beizufügen.

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