Arbeitsschutz, der Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik als integrative Bestandteile einbezieht, dient dem umfassenden Schutz sowie der Förderung der Gesundheit aller Beschäftigten am Arbeitsplatz und in ihrer Arbeitsumgebung. Durch eine qualifizierte sicherheitstechnische (Arbeits- und Brandschutz,-) sowie betriebsärztliche Betreuung, die auf einem ganzheitlichen und interdisziplinären Ansatz basiert, sollen Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb umgesetzt und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft sucht zum 01.01.2027 einen geeigneten Dienstleister für die Arbeitssicherheits- sowie brandschutztechnische und betriebsärztliche Betreuung der Dienststellen der Finanzverwaltung im Saarland gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Die Betreuungsleistungen werden - aufgeteilt in zwei Lose - öffentlich vergeben. Die Angebote müssen einzeln für das Los 1 (Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragte/r) und das Los 2 (Betriebsarzt/-ärztin) abgegeben werden.
Gegenstand dieses Vertrags ist die die arbeitsmedizinische Beratung und Betreuung nach dem "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (ASiG), der "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" (ArbMedVV) sowie der DGUV Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in den jeweils gültigen Fassungen. Es sind die vertraglichen Leistungen der Grundbetreuung sowie der betriebsspezifischen Betreuung nach Stundenaufwand zu den vertraglichen Pauschalsätzen zu erbringen. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag ohne Mindestabnahmeverpflichtung. Es gilt für die vertraglichen Leistungen der Grundbetreuung sowie der betriebsspezifischen Betreuung, die nach Stundenaufwand zu erbringen sind, insgesamt ein Höchstvolumen von 5.333 Gesamtstunden für die gesamte Laufzeit der Vereinbarung (einschließlich der optionalen Verlängerungszeiträume) in Summe. Das geschätzte Volumen für die vertraglichen Leistungen der sicherheitstechnischen Grundbetreuung sowie der betriebsspezifischen Betreuung beträgt insgesamt 3.555 Stunden.
Gegenstand des Vertrags ist die arbeitsmedizinische Beratung und Betreuung nach dem "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (ASiG), der "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" (ArbMedVV) sowie der DGUV Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in den jeweils gültigen Fassungen. Es sind die vertraglichen Leistungen der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung sowie der betriebsspezifischen Betreuung nach Stundenaufwand sowie die Untersuchungs- / Beratungsleistungen zu den vertraglich definierten Versorgungsanlässen zu den vertraglichen Pauschalsätzen zu erbringen. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag ohne Mindestabnahmeverpflichtung. Es gilt für die vertraglichen Leistungen der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung sowie der betriebsspezifischen Betreuung, die nach Stundenaufwand zu erbringen sind, insgesamt ein Höchstvolumen von 1.335 Gesamtstunden für die gesamte Laufzeit der Vereinbarung (einschließlich der optionalen Verlängerungszeiträume) in Summe. Das geschätzte Volumen für die vertraglichen Leistungen der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung sowie der betriebsspezifischen Betreuung beträgt insgesamt 890 Stunden.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
02 Angebotsblatt.docx
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04 Referenzbogen.docx
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05 Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung.pdf
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07 Erklärung Art.5k EU-Verordnung 833-2014.docx
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08 Bietergemeinschaftserklärung.docx
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09 Nachunternehmereinsatz.docx
DOCX • 17.9 KB
10 NU-Verpflichtungserklärung.docx
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Preisblatt Los 1.xlsx
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Preisblatt Los 2.xlsx
XLSX • 13.3 KB
00 Aufforderung zur Angebotsabgabe.pdf
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01 Leistungsbeschreibung_Arbeits-_u._Brandschutz_u._Arbeitsmedizin.pdf
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03 Vertrag_betriebsärztliche-Betreuung.pdf
PDF • 251.9 KB
03 Vertrag_Brandschutz.pdf
PDF • 251.6 KB
06 Bewerbungsbedingungen.pdf
PDF • 334.5 KB
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.