GBUGG-2026-P7VOB/A-EU OFFEN
Kälteanlage für den Anbau der Grundschule Buggingen: luftgekühlter Kaltwassersatz auf dem Flachdach, Kältespeicher, Pumpen, Armaturen, Rohrleitungen, Dämmung, Anbindung an Lüftung und Fußbodenkühlung, GLT, 4 Jahre Wartung.
TenderGenie liest täglich alle deutschen Vergabeplattformen und benachrichtigt Sie, wenn eine Ausschreibung zu Ihrem Betrieb passt. Aus dieser Seite abgeleitet:
Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar
Die Ausschreibung ist in 1 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.
| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0000 | Kältetechnische Anlagen - GS Buggingen Die Gemeinde Buggingen erweitert und saniert die Grundschule in der Wilhelm-Ritter-Straße 3, 79426 Buggingen. Dazu gehört ein zweigeschossiger, nicht unterkellerter Anbau in L-Form (ca. 9.400 m³ BRI) mit Betreuungsräumen, Mensa mit Küche, Klassenräumen und einer Technikzentrale. In diesem Los soll nachträglich, aber noch während der Bauphase, eine Kälteerzeugung für den Neubau eingebaut werden. Der Leistungsumfang umfasst: Lieferung und Montage eines luftgekühlten Kaltwassersatzes (Kältemittel R 290, ca. 56 kW Kühlleistung) mit Hydraulikmodul auf dem Flachdach, einschließlich Kran Wärmetauscher (55 kW), Kältespeicher (2.000 l), Pumpen, Armaturen und Klimazähler Rohrleitungen aus Stahl (DN 15-65) und Kältedämmung (innen Armaflex, außen mit Blechmantel) Anbindung an die Kühlregister der Lüftungsgeräte und an die Fußbodenheizung (Flächenkühlung) Aufschaltung auf die Gebäudeleittechnik per Modbus sowie Abstimmung mit den Gewerken GLT und Heizung Inbetriebnahme, Einregulierung, Revisionsunterlagen und Anmeldung beim Netzbetreiber Vollwartung über 4 Jahre (fließt in die Wertung ein) Die Arbeiten finden bei laufendem Schulbetrieb statt. Lärmintensive Arbeiten und Anlieferungen müssen daher abgestimmt werden. Eine Ortsbesichtigung wird empfohlen. | Jan. 2027 – Apr. 2027 |
Die Vergabeunterlagen konnten nicht automatisch geladen werden. Du findest sie direkt beim Auftraggeber.
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung der Vergabestelle.