RVM-032-32-26VGV OFFEN
Beschafft werden Bewachungsdienstleistungen in Form von Separat- und Revierwachdienst für das LWL-Freilichtmuseum Hagen im Ortsteil Selbecke sowie für das Museumsdepot im Ortsteil Delstern.
Der Separatwachdienst umfasst an 365 Tagen im Jahr zwei Dienste mit Schließ- und Öffnungsplänen für Tore und Gebäude sowie regelmäßige Geländekontrollen mit einer Mindestanwesenheit von zeitweise einer und zeitweise zwei Personen.
Der Revierdienst findet von November bis März an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen statt und beinhaltet eine 30-minütige Kontrollfahrt durch das Museum zur Prüfung der Meldetableaus in beiden Wachräumen.
Zu den Leistungen gehört die Gestellung, Installation und Instandhaltung eines Wächterkontrollsystems mit 16 Meldepunkten auf verschiedenen Untergründen wie Metall, Holz und Stein, das dem Standard Coordinate oder vergleichbar entsprechen muss.
Das eingesetzte Wachpersonal muss namentlich benannt werden, Treppen steigen können und in der Lage sein, zu Fuß Steigungen von bis zu 15 Prozent zu bewältigen.
Im Bedarfsfall muss eine nach § 9 Bewachungsverordnung einsetzbare Ansprechperson für die Feuerwehr zur Verfügung stehen, um bei Alarm Maßnahmen zu ergreifen oder Meldelinien in der Brandmeldeanlage zu programmieren.
Übernahme des externen Sicherheitsdienst beim LWL-Freilichtmuseum in Hagen
TenderGenie liest täglich alle deutschen Vergabeplattformen und benachrichtigt Sie, wenn eine Ausschreibung zu Ihrem Betrieb passt. Aus dieser Seite abgeleitet:
Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar
Die Ausschreibung ist in 1 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.
| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0000 | Bewachungsdienstleistungen LWL-Freilichtmuseum Hagen Ziel der Ausschreibung ist es, einen kompetenten und zuverlässigen Auftragnehmer zu finden, der den Separat- und Revierwachdienst des LWL-Freilichtmuseums Hagen übernimmt. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. | Nov. 2026 – Nov. 2030 |
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung der Vergabestelle.