427/26VGV OFFEN
Beschafft werden Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI für die Leistungsphasen 5 bis 9 zur umfassenden Sanierung und Modernisierung des Hallenbades MarienBad.
Der Standort ist das Gebäude in der Bismarckstraße 65, 56470 Bad Marienberg, Gemarkung Langenbach bei Bad Marienberg, Flur 22, Flurstück 29/3.
Die Maßnahme umfasst die Sanierung und Neuordnung des Foyers, der Sanitärbereiche, Umkleiden, des Massagebereichs, der Gastronomie sowie die Koordination von Schnittstellen zur Technischen Gebäudeausrüstung.
Materialien und Bauteile müssen für hohe Feuchte- und Chloridbelastungen geeignet sein und Anforderungen an Hygiene, Rutschhemmung, Korrosionsschutz sowie das Brandschutzkonzept erfüllen.
Es sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik gemäß DIN-, VDI-, VDE- und vergleichbaren Regelwerken sowie die Kostenberechnung nach DIN 276 zu beachten.
Die Marienbad GmbH beabsichtigt die umfassende Sanierung und Modernisierung des Freizeitbades "MarienBad" in Bad Marienberg. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI, beginnend mit der Leistungsphase 5. Die Planungsleistungen sollen die Leistungsphasen 5 bis 9 umfassen. Der Auftragnehmer übernimmt die vorliegenden Planungsunterlagen, prüft diese auf Plausibilität, Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und Ausführbarkeit und entwickelt sie zur ausführungsreifen Planung fort. Die vorliegenden Unterlagen sind als Anlagen Bestandteil der Aufgabenstellung. In der Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Rheinland-Pfalz/Westerwaldkreis) wird nur ein einziges Hallenbad für rund 20.000 Einwohner bereitgehalten. Das MarienBad als Erlebnisbad (Aktiv- und Bewegungsbad, mit Sauna und Wellnessbereich sowie Gastronomie und Wohnmobilpark) wurde am 04.11.1995 in Betrieb genommen. Das Gebäude befindet sich in der Bismarckstraße 65, 56470 Bad Marienberg, Gemarkung Langenbach bei Bad Marienberg, Flur 22, Flurstück 29/3. Die Hauptnutzung als Hallenbad mit Saunalandschaft bleibt erhalten. Nach einer Betriebszeit von knapp 30 Jahren ist eine grundlegende energetische Sanierung erforderlich. Dies betrifft insbesondere die technische Gebäudeausrüstung, die Badtechnik, die Gebäudehülle sowie wesentliche Innenbereiche. Die Maßnahme dient zugleich der Verbesserung der Betriebsabläufe, der Steigerung der Attraktivität und der Herstellung beziehungsweise Optimierung der Barrierefreiheit. Das MarienBad soll als barrierefreies Hallenbad für Menschen aller Altersgruppen, für Menschen mit und ohne Behinderung sowie für Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft ein Ort der Begegnung sein. Die Infrastruktur für Rollstuhlfahrer wird im Zuge der Planungsarbeit geprüft und, in Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten des Kreises, weitergehend optimiert.
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Die Ausschreibung ist in 1 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.
| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0001 | Sanierung des Hallenbades "MarienBad", Objektplanung Gebäude und Innenräume LPH 5-9 Das MarienBad soll auf Grundlage der vorliegenden Planungen umfassend saniert und modernisiert werden. Die Einzelmaßnahmen, die räumliche Abgrenzung und der Planungsstand ergeben sich aus den als Anlagen beigefügten Genehmigungs-, Architektur-, Brandschutz- und Fachplanungsunterlagen. Schwerpunkte der Innenraum- und Ausführungsplanung sind insbesondere die Sanierung und Neuordnung des Foyers einschließlich Kassen- und Backofficebereich, der öffentlichen Sanitäranlagen, der barrierefreien Umkleide-, Dusch- und Sanitärbereiche sowie der Umkleide-, Dusch- und WC-Bereiche der Badeebene. Weiterhin sind insbesondere der Massagebereich, die Verwaltungs- und Personalräume, die Gastronomie, Teile des Sauna-Zugangs, die Bereiche des Bewegungsbades sowie die Personalbereiche in der Technikebene Gegenstand der Maßnahme. Die Planung umfasst ferner die baulichen und innenräumlichen Schnittstellen zur Erneuerung der Technischen Gebäudeausrüstung, insbesondere zu den Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Elektro-, Sicherheits- und badetechnischen Anlagen. Die baulichen Anschlüsse der Erweiterung der Lüftungszentrale sowie die Schnittstellen zu den vorgesehenen Rettungswegen und zur Außenfluchttreppe sind zu koordinieren. Bei der Planung und Umsetzung sind die besonderen Anforderungen eines öffentlichen Hallenbades zu berücksichtigen. Die vorgesehenen Materialien, Oberflächen, Bauteile und Details müssen für hohe Feuchte- und Chloridbelastungen, eine intensive Reinigung, hohe Besucherfrequenzen und eine langfristige Nutzung geeignet sein. Insbesondere sind Anforderungen an Hygiene, Reinigungsfähigkeit, Rutschhemmung, Korrosionsschutz, Akustik, Wartungsfreundlichkeit und Betriebssicherheit zu beachten. Alle Planungen und späteren Umsetzungen sind in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Bauherrn, den beteiligten Fachplanern und dem Fördermittelgeber durchzuführen. Die Anforderungen des Brandschutzkonzepts einschließlich der darin vorgesehenen Abweichungen sind in die Ausführungsplanung zu integrieren. Dies betrifft insbesondere Brand- und Rauchabschnitte, Rettungswege, Türen und Abschlüsse, Leitungsdurchführungen, Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlage und Fluchtwegkennzeichnung. Die geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik, wie sie insbesondere in DIN-, VDI-, VDE- und vergleichbaren Regelwerken Ausdruck finden, sind zu beachten. Für das Vorhaben liegen bereits Unterlagen aus den Leistungsphasen 1 bis 4 sowie Genehmigungsunterlagen vor. Dies betrifft insbesondere den Bauantrag, die Genehmigungsplanung, den Erläuterungsbericht Architektur, die Baubeschreibung, das Brandschutzkonzept, die Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung, die Betriebsbeschreibung, die Flächen- und Rauminhaltsberechnungen sowie die Kostenberechnung nach DIN 276. Die Unterlagen sind als Anlagen zur Ausschreibung beigefügt. Der Auftragnehmer hat die vorhandenen Grundlagen zu prüfen und unverzüglich schriftlich anzuzeigen, wenn Unterlagen fehlen, widersprüchlich sind oder für eine vollständige Ausführungsplanung ergänzt werden müssen. | — |
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung der Vergabestelle.