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Projekt-ID: #FKB_2025_01

Vergabe der Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen am Flughafen Köln/Bonn

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03.03.25 Frist

Projektbeschreibung

Die Auftraggeberin wurde gemäß § 16a Abs. 1 Nr. 1 LuftSiG von der Bundespolizei als zuständiger Luftsicherheitsbehörde mit bestimmten Aufgaben bei der Steuerung und Durchführung der am Flughafen Köln/Bonn erforderlichen Sicherheitsdienstleistungen nach § 5 LuftSiG beliehen. Die Auftraggeberin schreibt (i) in ihrer Rolle als Beliehene Sicherheitsdienstleistungen nach § 5 LuftSiG und in ihrer Rolle als Verpflichtete im Bereich des GAT und im Rahmen von sogenannten Sonderabrufen Sicherheitsdienstleistungen nach § 8 LuftSiG sowie die Durchführung von Nebengewerken (Los 1) und (ii) in ihrer Rolle als Verpflichtete Sicherheitsdienstleistungen nach § 8 LuftSiG und in ihrer Rolle als Beliehene im Rahmen von sogenannten Sonderabrufen Sicherheitsdienstleistungen nach § 5 LuftSiG (Los 2) aus.

Lose

2 Lose

Die Auftraggeberin wurde gemäß § 16a Abs. 1 Nr. 1 LuftSiG von der Bundespolizei als zuständiger Luftsicherheitsbehörde mit bestimmten Aufgaben bei der Steuerung und Durchführung der am Flughafen Köln/Bonn erforderlichen Sicherheitsdienstleistungen nach § 5 LuftSiG beliehen. Die Auftraggeberin will für die Erbringung der Sicherheitsdienstleistungen nach LuftSiG einen erfahrenen, zuverlässigen Dienstleister beauftragen, der durch eine gewissenhafte, serviceorientierte und effektive Leistungserbringung zur Gewährleistung der Luftverkehrssicherheit beiträgt, Störungen im Betriebsablauf des Flughafens entgegenwirkt und die Zufriedenheit der kontrollierten Passagiere erhöht. Die Auftraggeberin schreibt für dieses Los in ihrer Rolle als Beliehene Sicherheitsdienstleistungen nach § 5 LuftSiG und in ihrer Rolle als Verpflichtete im Bereich des GAT und im Rahmen von sogenannten Sonderabrufen Sicherheitsdienstleistungen nach § 8 LuftSiG sowie die Durchführung von Nebengewerken aus. Die Unterlagen der Stufe VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH werden ausschließlich den Bietern zur Verfügung gestellt, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden.

Die Auftraggeberin ist Verpflichtete und will für die Erbringung der Sicherheitsdienstleistungen nach LuftSiG einen erfahrenen, zuverlässigen Dienstleister beauftragen, der durch eine gewissenhafte, serviceorientierte und effektive Leistungserbringung zur Gewährleistung der Luftverkehrssicherheit beiträgt, Störungen im Betriebsablauf des Flughafens entgegenwirkt und die Zufriedenheit der kontrollierten Mitarbeiter erhöht. Die Auftraggeberin schreibt in ihrer Rolle als Verpflichtete Sicherheitsdienstleistungen nach § 8 LuftSiG und in ihrer Rolle als Beliehene im Rahmen von sogenannten Sonderabrufen Sicherheitsdienstleistungen nach § 5 LuftSiG aus. Die Unterlagen der Stufe VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH werden ausschließlich den Bietern zur Verfügung gestellt, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden.

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