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Projekt-ID: #11.13.05.01/424115

Lieferung Strom als Rahmenvereinbarung 2026-2028

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29.07.25 Frist

Projektbeschreibung

Lieferung Strom als Rahmenvereinbarung 2026-2028

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Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Strom an die Abnahmestellen des Auftraggebers für die Jahre 2026 - 2028. Die Belieferung erfolgt an derzeit 107 Abnahmestellen, deren voraussichtlicher jährlicher Strombedarf ca.1.315.000 kWh/Jahr beträgt. 3 Lieferstellen davon sind nach RLM abzurechnen. Die Abnahmestellen sind im Leistungsverzeichnis aufgelistet. Der Vertrag ist so anzubieten, dass die angegebenen Abnahmestellen einen Rahmen darstellen, in welchen Objekte ergänzt oder gestrichen werden können. Hier ist zu beachten, dass die Abnahmestellen teilweise bis in das Jahr 2026 an den bestehenden Vertrag gebunden sind und erst nachträglich in die Rahmenvereinbarung übergehen können. Die Abnahmemenge ist ein Orientierungsrahmen und keine verbindliche Abnahmemenge. Jegliche Minder- oder Mehrabnahmen sind unbegrenzt zu den angegebenen Konditionen zu gewähren. Die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung dient zur Festlegung der kaufmännischen und inhaltlichen Aspekte. Für alle geeigneten Bieter erfolgt im Anschluss die Preisabfrage. Der Termin zur Abgabe wird rechtzeitig an den Bieterkreis bekannt gegeben und anschließend kurzfristig während der Bindefrist bezuschlagt. Für den in Folge abgerufenen Stromlieferpreis werden folgende Informationen relevant: Für den abgenommenen Strom zahlt der Auftraggeber einen Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde und einen Grundpreis in EUR/Jahr. Zusätzlich ist auf die ausgewiesenen Nettopreise die Umsatzsteuer anzurechnen.; Entgelte, die vom jeweiligen Netzbetreiber in Rechnung gestellt werden, sind nicht in den Angebotspreis einzurechnen. Dies betrifft insbesondere: - Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers, - Entgelte für Messung und Zähldatenbereitstellung durch den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber, - Konzessionsabgaben gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV), KWKG-Aufschlag, Strom NEV-Aufschlag, Offshore-Netz-Aufschlag; etc. Eine Anpassung der Stromlieferpreise während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Während der gesamten Laufzeit des Liefervertrages für Strom gelten die vereinbarten Grund- und Arbeitspreise. für die Lieferung. Es gilt zu beachten, dass für einen Teil der Objekte der Strom als Wärmespeicherstrom genutzt wird. Verschiedene Tarife für die verschiedenen Abnahmestellen sind möglich. Netznutzung: Ausgeschrieben und vergeben wird die Lieferung von Strom inklusive Netznutzung. Die einzelnen Abnahmestellen liegen im Netzgebiet der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01. Januar 2026 endet zum 31. Dezember 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Vertragslaufzeit 31.12.2025 – 30.12.2028

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