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Projekt-ID: #60-11-66-42-2025

Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators während der Planung der Ausführung

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19.06.25 Frist

Projektbeschreibung

Stadtbahnausbauprojekt Volkmarode-Strecke Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators während der Planung der Ausführung

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Die Stadt Braunschweig und die Braunschweiger Verkehrs-GmbH planen gemeinsam den Bau der Stadtbahnverlängerung nach Volkmarode Nord. Hierfür liegt der Grundsatzbeschluss „ÖPNV in einer wachsenden Großstadt Stadtbahnausbaukonzept für Braunschweig“ des Rates der Stadt Braunschweig vom 21.02.2017 vor. Für das Teilprojekt „Volkmarode Strecke“ (einschließlich der Grundstücke für die externen A&E-Maßnahmen) soll ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator eingesetzt werden. Stadtbahn Volkmarode Nord – Teilprojekt Volkmarode Strecke Grundlage der SiGeKo-Leistungen sind:  die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung  die „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen“ des Ausschusses für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB), herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Insbesondere sind folgende Regeln sinngemäß und in ihrer aktuellsten Fassung anzuwenden:  RAB 01 – Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB  RAB 10 – Begriffsbestimmungen  RAB 30 – Geeigneter Koordinator  RAB 31 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan – SiGe-Plan –  RAB 32 – Unterlage für spätere Arbeiten  RAB 33 – Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung  die Planungsunterlagen des Auftraggebers. Während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens (§ 3 (2), BaustellV) umfasst das Leistungs-soll u.a. folgende Bestandteile:  Koordinieren der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung,  Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle,  Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken,  Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ausarbeiten und an den Planungsprozess anpassen, soweit dies erforderlich ist,  Beraten bei der Planung der Baustelleneinrichtung,  Gegebenenfalls Erstellen einer Baustellenordnung,  Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für mögliche spätere Arbeiten an der baulichen Anlage und Zusammenstellen der Unterlage mit den erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung dieser Arbeiten.  Hinwirken auf das Berücksichtigen von Leistungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ausschreibungen, Vergabe- und Bauvertragsunterlagen,  Beraten bei der Terminplanung, insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten, um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervorgerufen werden können, zu vermeiden.  Gegebenenfalls Mitwirken beim Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die zuständige Behörde. Mit Angebotsabgabe muss eine Erklärung über min. eine Referenz aus den letzten 5 Jahren über SiGeKo-Leistungen im Infrastrukturbau mit Gleisbau mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber und ein SiGeKo Zertifikat eingereicht werden.

Vertragslaufzeit 07.07.2025 – 29.06.2026

Die Stadt Braunschweig und die Braunschweiger Verkehrs-GmbH planen gemeinsam den Bau der Wendeschleife Gliesmarode. Hierfür liegt der Grundsatzbeschluss „ÖPNV in einer wachsenden Großstadt Stadtbahnausbaukonzept für Braunschweig“ des Rates der Stadt Braunschweig vom 21.02.2017 vor. Für das Teilprojekt „Wendeschleife Gliesmarode“ (einschließlich der Grundstücke für die externen A&E-Maßnahmen) soll ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator eingesetzt werden. Grundlage der SiGeKo-Leistungen sind:  die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverord-ung – BaustellV) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung Stadtbahn Volkmarode Nord – Teilprojekt Wendeschleife Gliesmarode  die „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen“ des Ausschusses für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB), herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Insbesondere sind folgende Regeln sinngemäß und in ihrer aktuellsten Fassung anzuwenden:  RAB 01 – Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB  RAB 10 – Begriffsbestimmungen  RAB 30 – Geeigneter Koordinator  RAB 31 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan – SiGe-Plan –  RAB 32 – Unterlage für spätere Arbeiten  RAB 33 – Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung  die Planungsunterlagen des Auftraggebers. Während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens (§ 3 (2), BaustellV) umfasst das Leistungs-soll u.a. folgende Bestandteile:  Koordinieren der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung,  Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle,  Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken,  Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ausarbeiten und an den Planungsprozess anpassen, soweit dies erforderlich ist,  Beraten bei der Planung der Baustelleneinrichtung,  Gegebenenfalls Erstellen einer Baustellenordnung,  Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für mögliche spätere Arbeiten an der baulichen Anlage und Zusammenstellen der Unterlage mit den erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung dieser Arbeiten.  Hinwirken auf das Berücksichtigen von Leistungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ausschreibungen, Vergabe- und Bauvertragsunterlagen,  Beraten bei der Terminplanung, insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten, um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervorgerufen werden können, zu vermeiden.  Gegebenenfalls Mitwirken beim Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die zuständige Behörde. Mit Angebotsabgabe muss eine Erklärung über min. eine Referenz aus den letzten 5 Jahren über SiGeKo-Leistungen im Infrastrukturbau mit Gleisbau mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber und ein SiGeKo Zertifikat eingereicht werden.

Vertragslaufzeit 07.07.2025 – 30.03.2026

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08_Information Datenschutz der ZVS (Stand November 2023).pdf

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07_Eigenerklärung zur Unternehmesgröße und nationalen Identifikation.pdf

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06_Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket.pdf

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05_Eigenerklärung Umsätze_Leistungen.pdf

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04_Bewerbungsbedingungen_VgV_Februar 2023.pdf

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