Auf Liegenschaften der GESA und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) werden regelmäßig Maßnahmen zur Probennahme und Analytik durchgeführt, insbesondere im Rahmen von: - Altlastenuntersuchungen nach BBodSchG und nachgelagerten Regelwerken, - Boden- und Grundwassersanierungsmaßnahmen, - Sanierungen und Umbauten von Gebäuden, - Rückbaumaßnahmen, - großflächigen Baufeldfreimachungen sowie - Baugrunduntersuchungen und -verbesserungen. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die zertifizierte Probennahme und die akkreditierte Umweltanalytik nach gesetzlichen Vorschriften, technischen Richtlinien und validierten Hausverfahren von folgenden Matrices: - Boden und Bodenluft - Bausubstanz, Bauschutt, Baumischabfälle, Baugrund, mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) - Mineralischen und nicht mineralischen Abfällen - Innenraum-/Raumluft und Staubproben - Grund- und Oberflächenwasser - Deponiegas, Deponiesickerwasser - Schimmelpilz/Sporen sowie nach Bedarf termingenaue Schnellanalytik für Deklarations- und Asbestanalytik. Weitere Leistungsbestandteile sind: - Probenlogistik: Gestellung geeigneter Probenbehältnisse inkl. Stabilisierungsmittel und Probengebinde Probentransportlogistik, Probenabholung, - Nachverfolgung der Beprobung und Analytik per Online-Abfrage ("Trace and Tracking"). Details zu dem Beschaffungsgegenstand sind der Bewerbungsinformation und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung. Es ist beabsichtigt, mit den zukünftigen Vertragspartnern einen Rahmenvertrag über den Zeitraum ab Auftragsvergabe über 2 Jahre abzuschließen. Das Vertragsverhältnis beinhaltet die Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht, auf Grundlage der geschlossenen Rahmenvereinbarung Aufträge zu erteilen. Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf Beauftragung. Die Konkretisierung des Auftrags erfolgt durch Einzelabruf der Leistungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung. Der Einzelabruf erfolgt in der Regel durch Direktvergabe. Sämtliche für die Vertragserfüllung vorgesehenen und mit der Auftraggeberin in Kontakt stehenden Mitarbeiter sowie auch etwaige Mitarbeiter anderer Unternehmen, die für die Erfüllung von Teilleistungen vorgesehen sind (Nachunternehmer) und Kontakt zu Mitarbeitern der Auftraggeberin haben, müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Die Vergabeunterlagen konnten nicht automatisch geladen werden. Du findest sie direkt beim Auftraggeber.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.