Die Stadt Garbsen (nachfolgend: Konzessionsgeber) beabsichtigt, den Aufbau und Betrieb einer Ladeinfrastruktur für Fahrzeuge mit einem Elektro-Antrieb auf ausgewählten Flächen der Stadt zu vergeben. Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zur Errichtung und zum Betrieb der Ladeeinrichtungen nach Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung. Die Ladeeinrichtungen müssen die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.
Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist die Errichtung und der Betrieb (einschließlich der Wartung und Instandhaltung) von öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf dem Gebiet der Stadt Garbsen. Der im Verfahren erfolgreiche Bieter erbringt die in dieser Leistungsbeschreibung und dem Konzessionsvertrag vorgegebene Leistung auf der Grundlage einer Dienstleistungskonzession. Kon-zessionsgeber ist dabei die öffentliche Stelle, die die Errichtung und den Betrieb der Ladeinfra-struktur vergibt. Konzessionsnehmer ist das Unternehmen, das nach erfolgreichem Ablauf des Konzessionsvergabeverfahrens die Konzession erhält. Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zur Errichtung und zum Betrieb der Ladeeinrichtungen nach Maßgabe derLeistungsbeschreibung. Die vollständige Errichtung und Inbetriebnahme aller Ladeeinrichtungen soll bis zum 31.12.2030 erfolgt sein. Davon sollen 40% der Ladesäulen bis zum 31.12.2027 errichtet und in Betrieb genommen sein. Weitere 40% der Ladesäulen sollen bis zum 31.12.2028 errichtet und in Betrieb genommen sein. Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, den Betrieb der Ladeeinrichtungen für den Zeitraum von Auftragsvergabe bis zum 31.12.2038 nach Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung sicherzustellen. Die Ladeeinrichtungen sind als freistehende Ladesäulen zu errichten. Die Ladesäule muss über zwei Ladepunkte verfügen. Nur In Ausnahmefällen, wegen Platzmangel, kann nach Absprache ein Ladepunkt ausreichend sein. Alternativ darf der Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger Bordsteinladen herstellen. Gegenstand des Vertrags ist die Errichtung und Inbetriebnahme von 47 Standorten, davon: 8 Standorte mit jeweils 2 Ladesäulen (4 Ladepunkte), 1 Standort nur mit einem Stellplatz, 38 Standorte mit einer Ladesäule mit zwei Ladepunkten/zwei Stellflächen.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
Bieterfragenkatalog 13.05.2026.pdf
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Plan Standorte E-Ladesäulen-23_Horst.pdf
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Plan Standorte E-Ladesäulen-20 Auf der Horst Ost.pdf
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Plan Standorte E-Ladesäulen-18 AdH Marienwerder.pdf
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Plan Standorte E-Ladesäulen-17 Havelse Süd.pdf
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Plan Standorte E-Ladesäulen-16 Havelse Nord.pdf
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Plan Standorte E-Ladesäulen-15 Meyenfeld Süd.pdf
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Plan Standorte E-Ladesäulen-14 Meyenfeld Nord.pdf
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Plan Standorte E-Ladesäulen-13 Berenbostel Süd.pdf
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Plan Standorte E-Ladesäulen-12_Berenbostel Ost.pdf
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Plan Standorte E-Ladesäulen-11_Berenbostel Nord.pdf
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Plan Standorte E-Ladesäulen-9_Garbsen Mitte Ost.pdf
PDF • 5.8 MB
Plan Standorte E-Ladesäulen-8_Garbsen Mitte West.pdf
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Plan Standorte E-Ladesäulen-7_Schloß Ricklingen.pdf
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Plan Standorte E-Ladesäulen-6_Stelingen.pdf
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Plan Standorte E-Ladesäulen-3_Osterwald OE Nord.pdf
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Plan Standorte E-Ladesäulen-1_Frielingen Nord.pdf
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Plan Standorte E-Ladesäulen-0_Übersichtsplan.pdf
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Anlage 4_Beschilderungsplan.pdf
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Anlage 2_Fotos der Standorte.pdf
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Anlage 2_Fotos der Standorte.docx
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Anlage 1_Standorte und Hinweise.xlsx
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Anlage 1_Standorte und Hinweise.pdf
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4_Konzessionsvertrag_Entwurf.pdf
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3_Leistungsbeschreibung.pdf
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2_Angebot.pdf
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1_Vergabeunterlagen mit Anschreiben.pdf
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.