Die Krankenkassen sind nach § 342 SGB V dazu verpflichtet, jedem Versicherten eine nach § 325 Absatz 1 SGB V zugelassene elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen. Die TK benötigt dazu bestimmte Lieferartefakte: Die Aufgaben des Auftragnehmers umfassen die folgenden Leistungen: - Umsetzung der Vorgaben und Spezifikationen der gematik für das ePA-Aktensystem - Bereitstellung und Betrieb des ePA-Backends (ePA-Aktensystem, VAU und dazugehörige Systeme und Schnittstellen) - Bereitstellung sämtlicher Komponenten in folgenden Umgebungen: PU, TU, RU und RU DEV - Unterstützungsleistungen auf Abruf. Die Krankenkassen sind nach § 342 Absatz 7 SGB V dazu verpflichtet ein ePA-FdV auch für stationäre Endgeräte zur Verfügung zu stellen. Das "ePA Desktop FdV" wird aktuell als White-Label-App vollständig extern entwickelt und für die Betriebssysteme Windows, Mac OS und Linux dem Versicherten unter dem Namen "TK-Safe" angeboten. Das "ePA Desktop FdV" ist nicht Teil dieser Beschaffung. Die TK entwickelt und betreibt das Push-Gateway eigenständig. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der AN muss gemäß den aktuellen gematik-Spezifikationen das Produkt ePA-Aktensystem bereitstellen und die entsprechenden Zulassungen ohne eine Mitwirkung der TK nachweisen, außer die Mitwirkung der TK ist zwingend erforderlich. - Produkttyp ePA-Aktensystem in der Produkttypversion 3.1.3-1 V1.1.0 oder höher Die TK erwirkt die Anbieterzulassung ePA-Aktensystem. Der Betrieb des Aktensystems ist durch den AN sicherzustellen. Der AN muss zudem Vorgaben der TK umsetzen: Migration und Anbieterwechsel: Die Aktenmigration erfolgt technisch über die spezifizierte Anbieterwechsel-Schnittstelle [gemSpec_Aktensystem_ePAfueralle_V1.8.1#3.2]. Die TK übernimmt dabei sowohl die Rolle des neuen als auch des alten Kostenträgers. Backend-Schnittstellen zwischen TK und Aktensystem: Die TK betreibt den Basis-Consumer in eigenen Rechenzentren (inkl. HSM) und ist über den SZZP an die Telematikinfrastruktur angebunden. Der AN muss es der TK ermöglichen, dass die von der gematik spezifizierten Use-Cases für die Kostenträger-Identität (oid_kostentraeger) und für die Ombudsstellen-Identität (oid_ombudsstelle) über die o. g. Konstellation genutzt werden können. Der AN stellt der TK eine weitere REST-API zur Verfügung, mit der die TK in die Lage versetzt wird, Akten zu verwalten. Die TK muss die Möglichkeit erhalten, Validierungsaktenkonten gemäß [gemSpec_Aktensystem_ePAfueralle_V1.8.1/#2.4] über die Standardschnittstellen im TK-Mandanten des Aktensystems anzulegen und zu verwalten. Die Verfügbarkeitsanforderungen richtet sich nach den jeweils aktuell gültigen Anforderungen der gematik. Pflege- und Wartungsarbeiten sind nach den Anforderungen der Gematik durchzuführen. Alle Abstimmungspflichten, die der AN mit der Gematik vorzunehmen hat, sind auch mit der TK durchzuführen. Alle Mitbestimmungsrechte der Gematik gelten ebenfalls für die TK. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die Leistungserbringung beginnt mit Zuschlagserteilung. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
EVB_IT_Cloudvertrag.pdf
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EVB_IT_Cloud_AGB.pdf
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V3 Informationssicherheit.pdf
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V4 Regelungen zur Auftragsverarbeitung.pdf
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E2 Bietergemeinschaftserklaerung.docx
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E3 Verpflichtungserklaerung DU.docx
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V1 Interessenteninformation.docx
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Teilnahmeantrag.docx
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E1 Bewerbungsbogen_neu.docx
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V2 Leistungsbeschreibung.pdf
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L1 Pflichtenheft.pdf
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gemAnbT_Aktensystem_ePA_ATV_3.1.3-1_Aufteilung der Verantwortlichkeiten_TK - Aktensystem-Betreiber.pdf
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AAT+BWB.pdf
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.