Zur Sicherung der Versorgung mit kritischen Rohstoffen ist die Schaffung eines Eigenkapitalinstruments zur Beteiligung an strategischen Rohstoffprojekten in den Bereichen Gewinnung, Weiterverarbeitung und Recycling beschlossen worden („Rohstofffonds“). Im Auftrag der Bundesregierung wird die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) diesen Fonds umsetzen. In dem Eigenkapitalinstrument ist ein zweistufiges Vorgehen vorgesehen. Die KfW wird eingegangenen Projekte zunächst prüfen und in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rohstoffagentur (DERA) eine erste Auswahl treffen. Im nächsten Schritt entscheidet der Bund, welche Projekte einer vertieften Prüfung unterzogen werden. Dabei werden auch externe Gutachter zu Rate gezogen. In dieser zweiten Stufe soll der Auftrag-nehmer/ die Auftragnehmerin (AN) das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ab dem 01.03.2025 zur Risiko- und Wirtschaftlichkeitsbeurteilung bei potentiellen Eigenkapitalbeteiligungen des Bundes an Rohstoffprojekten im Rahmen des Rohstofffonds beraten und unterstützen. Die durchzuführende Due-Diligence soll die sorgfältige Prüfung der rechtlichen, kommerziellen, technischen, steuerlichen und finanziellen Situation von Projektträger des im Rahmen des Rohstofffonds eingereichten Projekts umfassen, um Risiken, Chancen und Unstimmigkeiten zu identifizieren, die den Wert und die Zukunft des Projektträgers beeinflussen könnten.
Zur Sicherung der Versorgung mit kritischen Rohstoffen ist die Schaffung eines Eigenkapitalinstruments zur Beteiligung an strategischen Rohstoffprojekten in den Bereichen Gewinnung, Weiterverarbeitung und Recycling beschlossen worden („Rohstofffonds“). Im Auftrag der Bundesregierung wird die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) diesen Fonds umsetzen. In dem Eigenkapitalinstrument ist ein zweistufiges Vorgehen vorgesehen. Die KfW wird eingegangenen Projekte zunächst prüfen und in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rohstoffagentur (DERA) eine erste Auswahl treffen. Im nächsten Schritt entscheidet der Bund, welche Projekte einer vertieften Prüfung unterzogen werden. Dabei werden auch externe Gutachter zu Rate gezogen. In dieser zweiten Stufe soll der Auftrag-nehmer/ die Auftragnehmerin (AN) das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ab dem 01.03.2025 zur Risiko- und Wirtschaftlichkeitsbeurteilung bei potentiellen Eigenkapitalbeteiligungen des Bundes an Rohstoffprojekten im Rahmen des Rohstofffonds beraten und unterstützen. Die durchzuführende Due-Diligence soll die sorgfältige Prüfung der rechtlichen, kommerziellen, technischen, steuerlichen und finanziellen Situation von Projektträger des im Rahmen des Rohstofffonds eingereichten Projekts umfassen, um Risiken, Chancen und Unstimmigkeiten zu identifizieren, die den Wert und die Zukunft des Projektträgers beeinflussen könnten.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.