Gemäß Nr. 2.2 zu § 7 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) sind bei Maßnahmen, die sich über mehr als zwei Jahre erstrecken, zu individuell festzulegenden Zeiträumen oder Zeitpunkten begleitende Erfolgskontrollen durchzuführen. Die Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP) ist seit 2018 in Kraft und wurde 2023 sowie 2024 verlängert. Ihre Laufzeit endet am 30.11.2028. Sie wurde bereits 2021 durch einen externen Gutachter evaluiert (begleitende Erfolgskontrolle gem. BHO ) und auf Basis der Ergebnisse dieser Evaluierung verlängert. 2021/2022 hat eine Prüfung der Richtlinie durch den Bundesrechnungshof (BRH) stattgefunden. Dem Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages (RPA) wurde nach einem Maßgabebeschluss 2024 eine angemessene Erfolgskontrolle zur pandemiebedingten Erhöhung der Trassenpreisförderung im SGV vorgelegt. Vor diesem Hintergrund soll die Erfolgskontrolle als Teil der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gem. BHO für den Zeitraum seit Abschluss der ersten Evaluierung von Ende 2021 bis Ende 2025 fortgeschrieben werden. Ein Aspekt ist darüber hinaus die vertiefte Betrachtung der pandemiebedingten Erhöhung der Förderung im Zeitraum 01.03.2020 bis 11.12.2021. Die begleitende Erfolgskontrolle dient damit der Überprüfung von Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit gem. VV-BHO Nr. 2.2 zu § 7 BHO, Nr. 11a. 2 zu § 44 VV-BHO während der Laufzeit der af-TP. Die Evaluierung untergliedert sich in folgende Arbeitspakete: 1. Analyse des SGV in Deutschland und ausgewählte Förderungen in Europa 2. Analyse und Überprüfung der af-TP 3. Handlungsempfehlungen zur af-TP. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Erfolgskontrolle soll als Teil der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gem. BHO für den Zeitraum seit Abschluss der ersten Evaluierung von Ende 2021 bis Ende 2025 fortgeschrieben werden. Ein Aspekt ist darüber hinaus die vertiefte Betrachtung der pandemiebedingten Erhöhung der Förderung im Zeitraum 01.03.2020 bis 11.12.2021. Die begleitende Erfolgskontrolle dient damit der Überprüfung von Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit gem. VV-BHO Nr. 2.2 zu § 7 BHO, Nr. 11a. 2 zu § 44 VV-BHO während der Laufzeit der af-TP. In der Erfolgskontrolle soll auch auf die Entwicklung der wirtschaftlichen Situation im SGV-Sektor seit 2021, auf Aspekte der wettbewerblichen Situation sowie auf Herausforderungen bis 2030 eingegangen werden, um die Trassenpreisförderung im SGV umfassend bewerten zu können. Dazu sind aktuelle Evaluierungsberichte anderer SGV-Programme sowie öffentlich zugängliche und kostenfreie Gutachten und statistische Daten, Studien zum SGV sowie die jährlichen Erhebungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu den Marktuntersuchungen der Eisenbahnen zu berücksichtigen. Details zu Daten und Verfahren sind mit der BNetzA abzustimmen. Die Erfolgskontrolle soll weiterhin auf den im Förderverfahren generierten Daten der DB InfraGO AG basieren. Berichtspflichten sowie Regelungen zur Datenveröffentlichung sind in den Nummern 6.8 und 6.9 der af-TP festgelegt. Eine umfassende zusätzliche Onlinebefragung ist nicht vorgesehen. Relevante, nicht veröffentlichte Unterlagen stellt der Auftraggeber (AG) mit dem Auftaktgespräch dem Auftragnehmer (AN) zur Verfügung. Zudem ist zu untersuchen, ob die bisherige Förderung und die ihr zugrundeliegenden Kriterien weiterhin geeignet sind, SGV auf der Schiene zu sichern und das Verlagerungspotenzial hin zur Schiene bestmöglich auszuschöpfen. Es ist ferner zu untersuchen, ob eine Anpassung der Ziele und Indikatoren vorzunehmen ist (SMART-Ziele) und ob eine weitere Verlängerung der Geltungsdauer der af-TP zur Erreichung der Förderziele und Sicherung der Wirkung der Förderung geboten ist. Weiterhin ist eine überblicksartige Analyse des SGV-Förderkontextes in maßgeblichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und der Schweiz zu erstellen, sofern entsprechende SGV-Förderregime etabliert sind (keine Vollerhebung). Dabei soll insb. auf Förderregime in der Schweiz, Österreich und Frankreich eingegangen werden. Zu berücksichtigen sind auch die Implikationen der neuen beihilferechtlichen Grundlagen der KOM, die voraussichtlich ab Frühjahr 2026 gelten werden, sowie einer möglichen Reform des Trassenpreissystems . Auf diesen Grundlagen sind Erkenntnisse zu Anpassungserfordernissen der Richtlinie zu erarbeiten sowie Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Dies umfasst auch die Erarbeitung von konkreten Änderungsvorschlägen zur af-TP sowie die Prüfung des jährlichen Förderbedarfes ab 2028; dazu sind geeignete Szenarien zu entwickeln. Die Evaluierung untergliedert sich in folgende Arbeitspakete: 1. Analyse des SGV in Deutschland und ausgewählte Förderungen in Europa 2. Analyse und Überprüfung der af-TP 3. Handlungsempfehlungen zur af-TP. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.