Das vorliegende Vergabeverfahren wird in der Verfahrensart „Offenes Verfahren“ nach § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV geführt. Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert (§ 119 Abs. 3 GWB). Es ist ein einstufiges Vergabeverfahren für Aufträge, deren geschätzter Auftragswert oberhalb der EU-Schwellenwerte liegt. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden sämtliche eingegangenen Angebote geprüft und gewertet. Auf dieser Grundlage trifft der Auftraggeber seine Zuschlagsentscheidung. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden nach § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Die Zuschlagserteilung erfolgt nach Ablauf der Wartefrist nach § 134 Abs. 2 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot (§ 127 Abs. 1 Satz 1 GWB).
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur für öffentliche Schulen, Verwaltungsliegenschaften und Eigenbetriebe im Main-Kinzig-Kreis (WAN, Internet, VoIP [SIP]) neu zu vergeben. Abrufberechtigt aus dem Rahmenvertrag sind neben dem Auftraggeber selbst auch die Alten- und Pflegezentren gGmbH sowie die Main-Kinzig-Kliniken gGmbH („Abrufberechtigte“).
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Die Vergabeunterlagen konnten nicht automatisch geladen werden. Du findest sie direkt beim Auftraggeber.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.