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Projekt-ID: #ZVS EU L 90 14/25

Ausführung des Winterdienstes auf Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Forst (Lausitz)

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403.000 € Budget
07.04.25 Frist

Projektbeschreibung

Ausführung des Winterdienstes auf Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Forst (Lausitz) näheres siehe Leistungsbeschreibung

Lose

3 Lose

Leistungsumfang Der Straßenwinterdienst umfasst die Schneeräumung sowie das Bestreuen in Los 1 mit auftauenden Stoffen, in der Regel mit Salz (NaCI) und in Los 2 und 3 mit abstumpfenden Stoffen, in der Regel mit Kiessand oder Splitt Der Einsatz der Streumittel hat möglichst sparsam zu erfolgen. Zur wirtschaftlichen Beseitigung der winterlichen Glätte ist die Feuchtsalztechnologie FS 5 oder FS 30 anzuwenden. Die Ausführung des Straßenwinterdienstes erfolgt auf der Grundlage der Satzung über die Reinigung (Straßenreinigung / Winterdienst) öffentlicher Straßen der Stadt Forst (Lausitz), insbesondere des § 2, in ihrer jeweils gültigen Fassung, sowie der als Anlage 2 beiliegenden Anforderungsrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr. "Anforderungsniveau Winterdienst", veröffentlicht in Brandenburg- Kommunal, Oktober 1992. Weitere Grundlage für die Ausführung des Straßenwinterdienstes ist der Punkt 6 dieser Leistungsbeschreibung. Die Schneeräumung hat so zu erfolgen, dass die Straßenanlieger nicht über Gebühr belästigt werden. Der Schnee soll insbesondere nicht auf den Geh- bzw. Radweg geworfen werden, wenn sich dies nach der örtlichen Situation vermeiden lässt. Bei Neuschnee ist zur Verbrauchsminimierung des Streumittels grundsätzlich vor jedem Streugang intensiv zu räumen

Vertragslaufzeit 31.10.2025 – 30.03.2028

Leistungsumfang Der Straßenwinterdienst umfasst die Schneeräumung sowie das Bestreuen in Los 1 mit auftauenden Stoffen, in der Regel mit Salz (NaCI) und in Los 2 und 3 mit abstumpfenden Stoffen, in der Regel mit Kiessand oder Splitt Der Einsatz der Streumittel hat möglichst sparsam zu erfolgen. Zur wirtschaftlichen Beseitigung der winterlichen Glätte ist die Feuchtsalztechnologie FS 5 oder FS 30 anzuwenden. Die Ausführung des Straßenwinterdienstes erfolgt auf der Grundlage der Satzung über die Reinigung (Straßenreinigung / Winterdienst) öffentlicher Straßen der Stadt Forst (Lausitz), insbesondere des § 2, in ihrer jeweils gültigen Fassung, sowie der als Anlage 2 beiliegenden Anforderungsrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr. "Anforderungsniveau Winterdienst", veröffentlicht in Brandenburg- Kommunal, Oktober 1992. Weitere Grundlage für die Ausführung des Straßenwinterdienstes ist der Punkt 6 dieser Leistungsbeschreibung. Die Schneeräumung hat so zu erfolgen, dass die Straßenanlieger nicht über Gebühr belästigt werden. Der Schnee soll insbesondere nicht auf den Geh- bzw. Radweg geworfen werden, wenn sich dies nach der örtlichen Situation vermeiden lässt. Bei Neuschnee ist zur Verbrauchsminimierung des Streumittels grundsätzlich vor jedem Streugang intensiv zu räumen

Vertragslaufzeit 31.10.2025 – 30.03.2028

Leistungsumfang Der Straßenwinterdienst umfasst die Schneeräumung sowie das Bestreuen in Los 1 mit auftauenden Stoffen, in der Regel mit Salz (NaCI) und in Los 2 und 3 mit abstumpfenden Stoffen, in der Regel mit Kiessand oder Splitt Der Einsatz der Streumittel hat möglichst sparsam zu erfolgen. Zur wirtschaftlichen Beseitigung der winterlichen Glätte ist die Feuchtsalztechnologie FS 5 oder FS 30 anzuwenden. Die Ausführung des Straßenwinterdienstes erfolgt auf der Grundlage der Satzung über die Reinigung (Straßenreinigung / Winterdienst) öffentlicher Straßen der Stadt Forst (Lausitz), insbesondere des § 2, in ihrer jeweils gültigen Fassung, sowie der als Anlage 2 beiliegenden Anforderungsrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr. "Anforderungsniveau Winterdienst", veröffentlicht in Brandenburg- Kommunal, Oktober 1992. Weitere Grundlage für die Ausführung des Straßenwinterdienstes ist der Punkt 6 dieser Leistungsbeschreibung. Die Schneeräumung hat so zu erfolgen, dass die Straßenanlieger nicht über Gebühr belästigt werden. Der Schnee soll insbesondere nicht auf den Geh- bzw. Radweg geworfen werden, wenn sich dies nach der örtlichen Situation vermeiden lässt. Bei Neuschnee ist zur Verbrauchsminimierung des Streumittels grundsätzlich vor jedem Streugang intensiv zu räumen

Vertragslaufzeit 31.10.2025 – 30.03.2028

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